Definitionen
Völlige Ungeeignetheit
§ 61 ff. StGB · StrafrechtVöllige Ungeeignetheit liegt vor, wenn der Täter nach seiner körperlichen oder geistigen Verfassung dauerhaft außerstande ist, die mit der Maßregel verfolgten Zwecke zu erreichen, sodass die Anordnung der Maßregel von vornherein sinnlos wäre; in diesem Fall ist von der Anordnung abzusehen.
Nicht die Beeinträchtigung allein, sondern ihre dauerhafte Wirkung auf die Erreichbarkeit der Maßregelzwecke entscheidet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul ist seit vielen Jahren schwer alkoholabhängig und hat im Rausch mehrfach schwere Gewalttaten begangen. Das Gericht erwägt, ihn neben der Strafe in einer Suchtklinik unterzubringen. Eine inzwischen eingetretene unumkehrbare Hirnschädigung macht ihn dauerhaft unfähig, Behandlungsinhalte zu verstehen oder einzuüben. Laut ärztlichem Gutachten kann deshalb keine Behandlung seine Abhängigkeit bessern oder ihn nach der Entlassung von weiteren rauschbedingten Gewalttaten abhalten.
Trifft „Völlige Ungeeignetheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrsache in der körperlichen oder geistigen VerfassungDie fehlende Behandlungsfähigkeit beruht auf Pauls Hirnschädigung.
- 2erfülltDauerhafte Unfähigkeit zur Erreichung der MaßregelzweckeDie dauerhafte Behandlungsunfähigkeit schließt sowohl die Besserung der Abhängigkeit als auch die angestrebte Verhinderung weiterer rauschbedingter Taten aus.
Paul ist seit vielen Jahren schwer alkoholabhängig und hat im Rausch mehrfach schwere Gewalttaten begangen. Das Gericht erwägt, ihn neben der Strafe in einer Suchtklinik unterzubringen. 1Wegen einer vorübergehenden Gedächtnisstörung kann Paul derzeit keine Behandlungsinhalte verstehen oder einüben. Die Ärzte erwarten die vollständige Erholung seines Gedächtnisses in zwei Wochen und danach eine erfolgreiche Suchtbehandlung, durch die er langfristig ohne Alkohol und rauschbedingte Gewalttaten leben kann.
Trifft „Völlige Ungeeignetheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrsache in der körperlichen oder geistigen VerfassungDie gegenwärtige Beeinträchtigung der Behandlungsfähigkeit beruht auf Pauls Gedächtnisstörung.
- 2fehltDauerhafte Unfähigkeit zur Erreichung der MaßregelzweckeDie Störung klingt ab und lässt nach ärztlicher Einschätzung anschließend eine erfolgreiche Behandlung zu.
Typische Fehler
FehlerEine von vornherein sinnlose Maßregel wird wegen der besonderen Schwere der Tat dennoch für zulässig gehalten.
RichtigAuch die besondere Schwere der Tat rechtfertigt keine Maßregel, deren Anordnung von vornherein sinnlos ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema