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Vis absoluta

§ 240 StGB · Strafrecht

Vis absoluta ist unwiderstehliche, physische Gewalt, die den Willen des Opfers vollständig ausschaltet und ihm jede Möglichkeit zur Willensbildung oder -betätigung nimmt, sodass das Opfer zum bloßen Werkzeug des Täters wird.

Merksatz

Körperlicher Zwang muss die Willensbildung oder Willensbetätigung ausschließen, statt den Willen nur zu beeinflussen.

Vis absoluta oder Vis compulsiva?Entscheidend ist, ob körperliche Gewalt die Willensbildung oder Willensbetätigung ausschließt oder den Willen nur beeinflusst.
Vis absoluta
Vis compulsiva
Wirkung des Zwangs
Willensbildung oder Willensbetätigung werden ausgeschlossen.
Der Wille wird durch körperlichen Druck gebeugt.
Rolle des Opfers
Das Verhalten wird unmittelbar körperlich erzwungen.
Das Opfer gibt unter körperlichem Druck selbst nach.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul will verhindern, dass Lea das Zimmer verlässt. 1Er bindet ihre Arme und Beine mit festen Seilen an einen schweren, im Boden verankerten Stuhl. 2Lea will hinausgehen, kann sich aber aus eigener Kraft nicht lösen und den Stuhl nicht verlassen.

Trifft „Vis absoluta“ hier zu?

„Vis absoluta“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Gewalt
    Die Fesselung wirkt unmittelbar auf Leas Körper ein.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschluss der Willensbildung oder Willensbetätigung
    Lea kann ihren vorhandenen Willen, das Zimmer zu verlassen, körperlich nicht umsetzen.
    erfüllt
BFall B

Paul will verhindern, dass Lea das Zimmer verlässt. 1Er schlägt sie mit der flachen Hand ins Gesicht, damit sie sitzen bleibt. Lea ist körperlich in der Lage, aufzustehen und hinauszugehen, bleibt aber aus Angst vor weiteren Schlägen sitzen.

Trifft „Vis absoluta“ hier zu?

„Vis absoluta“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausschluss der Willensbildung oder Willensbetätigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Gewalt
    Der Schlag wirkt unmittelbar auf Leas Körper ein.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschluss der Willensbildung oder Willensbetätigung
    Lea kann weiterhin selbst handeln und gibt dem körperlichen Druck nach; ihr Wille wird lediglich gebeugt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerVis absoluta wird generell aus dem Tatbestand der Nötigung ausgeschlossen, weil das Opfer nicht selbst handelt.

RichtigAuch das gewaltsame Erzwingen einer Duldung oder Unterlassung kann eine Nötigung sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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