Definitionen
Vis absoluta
§ 240 StGB · StrafrechtVis absoluta ist unwiderstehliche, physische Gewalt, die den Willen des Opfers vollständig ausschaltet und ihm jede Möglichkeit zur Willensbildung oder -betätigung nimmt, sodass das Opfer zum bloßen Werkzeug des Täters wird.
Körperlicher Zwang muss die Willensbildung oder Willensbetätigung ausschließen, statt den Willen nur zu beeinflussen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul will verhindern, dass Lea das Zimmer verlässt. 1Er bindet ihre Arme und Beine mit festen Seilen an einen schweren, im Boden verankerten Stuhl. 2Lea will hinausgehen, kann sich aber aus eigener Kraft nicht lösen und den Stuhl nicht verlassen.
Trifft „Vis absoluta“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperliche GewaltDie Fesselung wirkt unmittelbar auf Leas Körper ein.
- 2erfülltAusschluss der Willensbildung oder WillensbetätigungLea kann ihren vorhandenen Willen, das Zimmer zu verlassen, körperlich nicht umsetzen.
Paul will verhindern, dass Lea das Zimmer verlässt. 1Er schlägt sie mit der flachen Hand ins Gesicht, damit sie sitzen bleibt. Lea ist körperlich in der Lage, aufzustehen und hinauszugehen, bleibt aber aus Angst vor weiteren Schlägen sitzen.
Trifft „Vis absoluta“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperliche GewaltDer Schlag wirkt unmittelbar auf Leas Körper ein.
- 2fehltAusschluss der Willensbildung oder WillensbetätigungLea kann weiterhin selbst handeln und gibt dem körperlichen Druck nach; ihr Wille wird lediglich gebeugt.
Typische Fehler
FehlerVis absoluta wird generell aus dem Tatbestand der Nötigung ausgeschlossen, weil das Opfer nicht selbst handelt.
RichtigAuch das gewaltsame Erzwingen einer Duldung oder Unterlassung kann eine Nötigung sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema