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Vollstreckbare Ausfertigung

§ 724 ZPO · Zivilrecht

Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung des Titels, also eine amtliche, die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzende Abschrift, die dem Gläubiger zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt wird und die Vollstreckbarkeit des Titels nach außen dokumentiert.

Merksatz

Die Ausfertigung gibt den Titel wieder, die Klausel weist dessen Vollstreckbarkeit nach.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil über 2.000 Euro erstritten. Für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erhält Anna von der Geschäftsstelle eine amtliche Ausfertigung dieses Urteils. Darauf bestätigt ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit Unterschrift und Gerichtssiegel, dass Anna daraus gegen Ben vollstrecken darf.

Trifft „Vollstreckbare Ausfertigung“ hier zu?

„Vollstreckbare Ausfertigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausfertigung des Titels
    Die amtliche Ausfertigung gibt das Zahlungsurteil als Vollstreckungstitel wieder.
    erfüllt
  2. 2
    Vollstreckungsklausel als Nachweis der Vollstreckbarkeit
    Der unterschriebene und gesiegelte Vermerk bescheinigt als Vollstreckungsklausel die Vollstreckbarkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Erteilung an den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung
    Anna erhält das Dokument als Gläubigerin zur Durchsetzung ihrer titulierten Forderung.
    erfüllt
BFall B

Anna hat gegen Ben ein rechtskräftiges Zahlungsurteil über 2.000 Euro erstritten. Für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erhält Anna von der Geschäftsstelle eine amtliche Ausfertigung dieses Urteils. Das Dokument enthält nur den Urteilstext und den Vermerk über die Übereinstimmung mit dem Original; ein weiterer Vermerk ist nicht angebracht.

Trifft „Vollstreckbare Ausfertigung“ hier zu?

„Vollstreckbare Ausfertigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollstreckungsklausel als Nachweis der Vollstreckbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausfertigung des Titels
    Die amtliche Ausfertigung gibt das Zahlungsurteil als Vollstreckungstitel wieder.
    erfüllt
  2. 2
    Vollstreckungsklausel als Nachweis der Vollstreckbarkeit
    Die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original ersetzt die fehlende Vollstreckungsklausel nicht.
    fehlt
  3. 3
    Erteilung an den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung
    Anna erhält das Dokument als Gläubigerin zu Vollstreckungszwecken, obwohl die erforderliche Klausel fehlt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Ausspruch im Urteil über dessen vorläufige Vollstreckbarkeit wird bereits als Vollstreckungsklausel behandelt.

RichtigDer Ausspruch betrifft die Vollstreckbarkeit des Urteils; für eine vollstreckbare Ausfertigung muss zusätzlich die Vollstreckungsklausel auf der Ausfertigung angebracht sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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