Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vis compulsiva

§ 240 StGB · Strafrecht

Vis compulsiva ist die Anwendung körperlich wirkender Gewalt, die den Willen des Opfers nicht ausschaltet, sondern lediglich beugt, sodass das Opfer zwar noch eine Entscheidung treffen kann, diese aber unter dem Druck des Nötigungsmittels trifft.

Merksatz

Trotz körperlichen Zwangs entscheidet das Opfer noch selbst über sein Verhalten.

Wie unterscheiden sich die Gewaltformen?Links entscheidet das Opfer unter Zwang noch selbst, rechts wird das Verhalten unmittelbar körperlich erzwungen.
Vis compulsiva
Vis absoluta
Willenswirkung
Der Wille wird gebeugt.
Die Willensbetätigung wird ausgeschaltet.
Entscheidung des Opfers
Es trifft noch selbst eine Entscheidung unter Druck.
Der körperliche Zwang erzwingt das Verhalten unmittelbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena verdreht Max schmerzhaft den Arm, damit er sich bei ihr entschuldigt. 2Max kann weiter selbst sprechen oder schweigen. Er sagt schließlich „Entschuldigung“, damit Lena seinen Arm loslässt.

Trifft „Vis compulsiva“ hier zu?

„Vis compulsiva“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperlich wirkende Gewalt
    Das Verdrehen des Arms übt unmittelbar körperlichen Zwang auf Max aus.
    erfüllt
  2. 2
    Willensbeugung statt Willensausschaltung
    Max entscheidet sich unter dem Druck der Schmerzen selbst für die Entschuldigung.
    erfüllt
BFall B

Lena kündigt Max an, ihn sofort zu verprügeln, wenn er sich nicht bei ihr entschuldigt. Sie bleibt mehrere Schritte entfernt, bewegt sich nicht auf ihn zu und berührt ihn nicht. 2Max kann weiter selbst sprechen oder schweigen. Aus Angst vor den angekündigten Schlägen sagt er „Entschuldigung“.

Trifft „Vis compulsiva“ hier zu?

„Vis compulsiva“ trifft nicht zu.Es fehlt: Körperlich wirkende Gewalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperlich wirkende Gewalt
    Lena kündigt Schläge lediglich an und übt keinen körperlich wirkenden Zwang aus.
    fehlt
  2. 2
    Willensbeugung statt Willensausschaltung
    Max trifft unter dem Druck der Ankündigung weiterhin selbst eine Entscheidung.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Vis absoluta

1Lena fesselt Max an einen schweren Stuhl, damit er das Zimmer nicht verlassen kann. Max versucht aufzustehen, kann sich wegen der straffen Fesseln aber nicht vom Stuhl lösen.

Trifft „Vis compulsiva“ hier zu?

„Vis compulsiva“ trifft nicht zu.Es fehlt: Willensbeugung statt Willensausschaltung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperlich wirkende Gewalt
    Die Fesseln wirken als körperliches Hindernis auf Max ein.
    erfüllt
  2. 2
    Willensbeugung statt Willensausschaltung
    Das Verbleiben auf dem Stuhl wird unmittelbar körperlich erzwungen und beruht nicht auf einer Entscheidung unter Druck.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon das Nachgeben unter körperlichem Druck wird als Ausschaltung des Willens eingeordnet.

RichtigEntscheidet sich das Opfer unter körperlichem Druck selbst für das verlangte Verhalten, wird sein Wille gebeugt und nicht ausgeschaltet.

Verwechslung

FehlerBereits die bloße Ankündigung von Schlägen wird als vis compulsiva behandelt.

RichtigEine bloße Drohung genügt nicht; vis compulsiva setzt körperlich wirkende Gewalt voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.