Definitionen
Vindikationsanspruch
§ 985 BGB · ZivilrechtDer Vindikationsanspruch gibt dem Eigentümer das Recht, von demjenigen, der die Sache ohne ein ihm gegenüber wirkendes Recht zum Besitz innehat (unberechtigter Besitzer), die Herausgabe der Sache zu verlangen.
Eigentum allein genügt nicht, wenn der Besitzer gegenüber dem Eigentümer zum Besitz berechtigt ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna gehört ein Fahrrad. 3Ben nimmt es ohne Annas Erlaubnis aus ihrem Hof und 2stellt es in seinen abgeschlossenen Keller. Anna verlangt von Ben ihr Fahrrad zurück.
Trifft „Vindikationsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentum des AnspruchstellersAnna ist Eigentümerin des Fahrrads.
- 2erfülltBesitz des AnspruchsgegnersBen übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus.
- 3erfülltKein gegenüber dem Eigentümer wirkendes Recht zum BesitzBen hat das Fahrrad eigenmächtig weggenommen und kann Anna kein Besitzrecht entgegenhalten.
1Anna gehört ein Fahrrad. Sie vermietet es Ben für eine Woche und übergibt es ihm. 2Am zweiten Tag dieser Woche steht das Fahrrad in Bens abgeschlossenem Keller. Obwohl die Mietwoche noch läuft, verlangt Anna es zurück.
Trifft „Vindikationsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentum des AnspruchstellersAnna bleibt trotz der Vermietung Eigentümerin des Fahrrads.
- 2erfülltBesitz des AnspruchsgegnersBen übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus.
- 3fehltKein gegenüber dem Eigentümer wirkendes Recht zum BesitzDer laufende Mietvertrag berechtigt Ben gegenüber Anna zum Besitz.
Typische Fehler
FehlerDer Anspruch wird allein auf den früheren Besitz des Anspruchstellers gestützt.
RichtigDer Anspruchsteller muss Eigentümer sein; bloßer früherer Besitz genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata