Definitionen
Vertrauensschutzprinzip
Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDas Vertrauensschutzprinzip ist ein aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteter Grundsatz, wonach der Bürger auf den Bestand staatlicher Maßnahmen, insbesondere begünstigender Verwaltungsakte oder Rechtsnormen, vertrauen darf, wenn sein Vertrauen schutzwürdig ist und das öffentliche Interesse an einer Änderung das private Bestandsinteresse nicht überwiegt.
Je stärker das schutzwürdige Bestandsinteresse, desto gewichtiger müssen die öffentlichen Gründe für eine Änderung sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und Sicherheitsanforderungen erlaubt die Behörde Nora schriftlich den unbefristeten Betrieb ihrer Fabrik, ohne sich eine spätere Aufhebung vorzubehalten. Nora hat alle Angaben vollständig und richtig gemacht, rechnet mit dem Fortbestand der Erlaubnis und kauft dafür teure Maschinen. Es ändern sich weder die Vorschriften noch die tatsächlichen Umstände, und von der Fabrik gehen keine Gefahren aus. Die Behörde will die Erlaubnis nur aufheben, weil sie eine andere Nutzung des Grundstücks schöner fände.
Trifft „Vertrauensschutzprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrauen in den Bestand einer staatlichen MaßnahmeNora richtet ihre Investition auf den weiteren Bestand einer behördlichen Erlaubnis aus.
- 2erfülltSchutzwürdigkeit des VertrauensNora hat die Erlaubnis ohne Täuschung erlangt und auf ihrer Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen getroffen.
- 3erfülltKein überwiegendes öffentliches ÄnderungsinteresseDie bloße gestalterische Vorliebe der Behörde überwiegt unter diesen Umständen Noras Interesse am Fortbestand der Erlaubnis nicht.
Nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und Sicherheitsanforderungen erlaubt die Behörde Nora schriftlich den unbefristeten Betrieb ihrer Fabrik, ohne sich eine spätere Aufhebung vorzubehalten. Nora hat alle Angaben vollständig und richtig gemacht, rechnet mit dem Fortbestand der Erlaubnis und kauft dafür teure Maschinen. Nach einem unvorhersehbaren Erdbeben würde jeder weitere Fabrikbetrieb tödliche Gase in benachbarte Wohnungen freisetzen; Reparaturen oder andere Schutzmaßnahmen können das nicht verhindern. Die Behörde will deshalb den weiteren Betrieb durch Aufhebung der Erlaubnis verhindern.
Trifft „Vertrauensschutzprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrauen in den Bestand einer staatlichen MaßnahmeNora hat ihre Investition im Vertrauen auf den weiteren Bestand der behördlichen Erlaubnis vorgenommen.
- 2erfülltSchutzwürdigkeit des VertrauensNoras bisheriges Vertrauen beruht auf einer ohne Täuschung erlangten Erlaubnis und hat zu wirtschaftlichen Entscheidungen geführt.
- 3fehltKein überwiegendes öffentliches ÄnderungsinteresseDer Schutz der Nachbarn vor einer anders nicht abwendbaren Lebensgefahr überwiegt Noras Interesse am unveränderten Fortbestand der Erlaubnis.
Typische Fehler
FehlerJede tatsächliche Erwartung an den Fortbestand einer staatlichen Maßnahme wird als geschützt behandelt.
RichtigDas Vertrauen muss schutzwürdig sein; eine bloße Erwartung genügt nicht.
FehlerAus schutzwürdigem Vertrauen wird ein ausnahmsloses Verbot staatlicher Änderungen abgeleitet.
RichtigSchutzwürdiges Vertrauen garantiert keinen unveränderten Fortbestand, wenn das öffentliche Änderungsinteresse überwiegt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata