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Vertragsbeendigung bezeichnet das Ende eines vertraglichen Schuldverhältnisses hinsichtlich seiner Hauptleistungspflichten durch einen wirksamen Beendigungsgrund, insbesondere durch vollständige Erfüllung (§ 362 BGB), Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf. Dabei lässt die Erfüllung nur die jeweilige Forderung erlöschen, die Kündigung wirkt grundsätzlich für die Zukunft, der Rücktritt wandelt das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um und die Anfechtung macht den Vertrag grundsätzlich rückwirkend nichtig. Bereits entstandene Ansprüche sowie Abwicklungs- und nachvertragliche Pflichten können fortbestehen.

Merksatz

Auch nach der Vertragsbeendigung können einzelne Ansprüche und Pflichten fortbestehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara hat im Fahrradladen ein Fahrrad für 500 Euro gekauft; Lieferung und Bezahlung sind erst für nächsten Monat vereinbart. 2Später unterschreiben Mara und der Ladeninhaber eine Vereinbarung, mit der sie den Kauf einvernehmlich aufheben.

Trifft „Vertragsbeendigung“ hier zu?

„Vertragsbeendigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliches Schuldverhältnis
    Der Kaufvertrag begründet vertragliche Pflichten zur Lieferung und zur Zahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Wirksamer Beendigungsgrund für die Hauptleistungsbindung
    Der Aufhebungsvertrag beseitigt die beiderseitigen Hauptleistungspflichten.
    erfüllt
BFall B

1Mara hat im Fahrradladen ein Fahrrad für 500 Euro gekauft; Lieferung und Bezahlung sind erst für nächsten Monat vereinbart. Sie schlägt dem Ladeninhaber vor, den Kauf gemeinsam rückgängig zu machen. Er lehnt ab, und Mara hält an ihrer Bestellung fest.

Trifft „Vertragsbeendigung“ hier zu?

„Vertragsbeendigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirksamer Beendigungsgrund für die Hauptleistungsbindung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliches Schuldverhältnis
    Zwischen Mara und dem Ladeninhaber besteht ein Kaufvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Wirksamer Beendigungsgrund für die Hauptleistungsbindung
    Mangels Einigung kommt kein Aufhebungsvertrag zustande; ein anderer Beendigungsgrund ist nicht gegeben.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Erlöschen einer einzelnen Forderung

1Mara kauft im Fahrradladen ein Fahrrad für 500 Euro und bezahlt den gesamten Preis sofort bar. Das Fahrrad soll der Laden erst in der folgenden Woche liefern und steht noch im Laden.

Trifft „Vertragsbeendigung“ hier zu?

„Vertragsbeendigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirksamer Beendigungsgrund für die Hauptleistungsbindung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliches Schuldverhältnis
    Der Kaufvertrag verpflichtet Mara zur Zahlung und den Ladeninhaber zur Lieferung des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Wirksamer Beendigungsgrund für die Hauptleistungsbindung
    Die Zahlung erfüllt nur die Kaufpreisforderung; die Hauptleistungspflicht des Ladeninhabers besteht weiter.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Erfüllung einer einzelnen Forderung wird mit dem Ende des gesamten Vertragsverhältnisses gleichgesetzt.

RichtigErfüllung beseitigt nur die jeweils erfüllte Forderung; andere vertragliche Pflichten können bestehen bleiben.

Verwechslung

FehlerRücktritt und Anfechtung werden beide als rückwirkende Vernichtung des Vertrags behandelt.

RichtigDer Rücktritt führt zu einem Rückgewährschuldverhältnis; die Anfechtung macht den Vertrag grundsätzlich rückwirkend nichtig.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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