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Vermeidbarkeit des Irrtums

§ 17 StGB · Strafrecht

Ein Irrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt – insbesondere durch Nachdenken, Erkundigung oder Einholung von Rechtsrat – die Möglichkeit gehabt hätte, den Irrtum zu erkennen und zu vermeiden; maßgeblich ist dabei nicht ein abstrakt-genereller Maßstab, sondern die individuellen Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten des Täters in der konkreten Situation.

Merksatz

Die Vermeidbarkeit richtet sich nach den persönlichen Erkenntnismöglichkeiten des Täters in seiner konkreten Situation.

Wie wird ein Verbotsirrtum geprüft?Zunächst muss die Unrechtseinsicht fehlen. Erst danach stellt sich die Frage, ob der Täter den Irrtum vermeiden konnte.
  1. 1
    Fehlende Unrechtseinsicht
    Erkennt der Täter bei der Tat nicht, dass sein Verhalten Unrecht ist?
  2. 2
    Vermeidbarkeit des Irrtums
    War der Irrtum bei individuell zumutbarer Sorgfalt erkennbar und vermeidbar?
  1. 1
    Fehlende Unrechtseinsicht Erkennt der Täter bei der Tat nicht, dass sein Verhalten Unrecht ist?
  2. 2
    Vermeidbarkeit des Irrtums War der Irrtum bei individuell zumutbarer Sorgfalt erkennbar und vermeidbar?
Vermeidbarkeit des Irrtums

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft in ihrem Laden öffentlich für insgesamt 100.000 Euro Lose für eine Geldverlosung mit zufällig bestimmten Gewinnern, ohne eine behördliche Erlaubnis zu haben. Sie kennt diese Umstände und hält ihr Vorgehen für erlaubt. 1Sie versteht gewöhnliche rechtliche Erläuterungen und hätte während der mehrwöchigen Vorbereitung problemlos eine fachkundige Anwältin fragen können. 2Auf eine solche Anfrage hätte die Anwältin ihr erklärt, dass sie für diese Verlosung eine behördliche Erlaubnis braucht.

Trifft „Vermeidbarkeit des Irrtums“ hier zu?

„Vermeidbarkeit des Irrtums“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Individuell zumutbare Prüfung der Rechtslage möglich
    Nach Annas Fähigkeiten und der verfügbaren Zeit war ihr eine fachkundige Nachfrage zumutbar.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum durch diese Prüfung erkennbar und vermeidbar
    Die zumutbare Nachfrage hätte Anna erkennen lassen, dass ihre Verlosung ohne Erlaubnis verboten ist.
    erfüllt
BFall B

Ben verkauft in seinem Laden öffentlich für insgesamt 100.000 Euro Lose für eine Geldverlosung mit zufällig bestimmten Gewinnern, ohne eine behördliche Erlaubnis zu haben. Er kennt diese Umstände, hat keine juristischen Kenntnisse und hält sein Vorgehen für erlaubt. 1Vorher hat er einer unabhängigen, seit vielen Jahren auf Glücksspielrecht spezialisierten Anwältin alle Einzelheiten und Unterlagen mitgeteilt und sie mit der Prüfung beauftragt. Nach eingehender Prüfung erklärt sie ihm in einem ausführlich begründeten schriftlichen Gutachten, dass keine behördliche Erlaubnis nötig sei; für Ben gibt es keine Hinweise auf einen Fehler.

Trifft „Vermeidbarkeit des Irrtums“ hier zu?

„Vermeidbarkeit des Irrtums“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrtum durch diese Prüfung erkennbar und vermeidbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Individuell zumutbare Prüfung der Rechtslage möglich
    Ben konnte fachkundigen Rechtsrat einholen und hat diese ihm zumutbare Prüfung auch veranlasst.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum durch diese Prüfung erkennbar und vermeidbar
    Ben durfte auf den verlässlich erscheinenden fachkundigen Rat vertrauen und musste ohne Warnzeichen nicht weiter nachforschen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Vermeidbarkeit wird allein danach beurteilt, was ein durchschnittlicher Mensch hätte erkennen können.

RichtigMaßgeblich sind die persönlichen Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Täters in seiner Situation.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem vermeidbaren Verbotsirrtum wird die Strafe zwingend gemildert.

RichtigDie Strafmilderung ist bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum möglich, aber nicht zwingend.

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