Definitionen
Ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) bzw. ein Fahrlässigkeitsvorwurf ist vermeidbar, wenn der Täter bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt und unter Ausschöpfung seiner intellektuellen Fähigkeiten die Rechtswidrigkeit seines Handelns hätte erkennen können bzw. den tatbestandlichen Erfolg hätte voraussehen und vermeiden können.
Entscheidend sind die persönlichen Erkenntnis- und Handlungsmöglichkeiten bei zumutbarer Sorgfalt.
- 1Fehlende UnrechtseinsichtZuerst klären, ob der Täter bei der Tat nicht erkannte, dass sein Verhalten rechtlich verboten war.
- 2VermeidbarkeitDanach prüfen, ob zumutbare persönliche Anstrengungen zur Erkenntnis des Unrechts geführt hätten.
- 1Fehlende Unrechtseinsicht Zuerst klären, ob der Täter bei der Tat nicht erkannte, dass sein Verhalten rechtlich verboten war.
- 2Vermeidbarkeit Danach prüfen, ob zumutbare persönliche Anstrengungen zur Erkenntnis des Unrechts geführt hätten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nina fährt auf einer geraden Straße mit 30 km/h und schaut auf ihr Handy. 1Sie kann das Handy jederzeit weglegen und als erfahrene Fahrerin Entfernungen und Bremswege zuverlässig einschätzen. 2Beim ersten Blick aufs Handy steht 50 Meter vor ihr gut sichtbar ein Auto; ihr Anhalteweg beträgt bei diesem Tempo einschließlich der Reaktionszeit 15 Meter. Sie blickt erst beim Zusammenstoß wieder auf die Straße; der Fahrer des stehenden Autos bricht sich dabei einen Arm.
Trifft „Vermeidbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIndividuell mögliche und zumutbare SorgfaltAufmerksames Fahren ist Nina persönlich möglich und zumutbar.
- 2erfülltErkennbare Rechtswidrigkeit oder vorhersehbarer und vermeidbarer ErfolgBei aufmerksamer Fahrt hätte Nina die drohende Kollision samt Verletzungsgefahr erkennen und rechtzeitig anhalten können.
Nina fährt auf einer geraden, sonst leeren Straße mit 30 km/h und schaut auf ihr Handy. 1Sie kann das Handy jederzeit weglegen und als erfahrene Fahrerin Entfernungen und Bremswege zuverlässig einschätzen. Ein Mann stolpert aus einem unmittelbar an der Straße gelegenen Hauseingang vor ihr Auto; vom ersten Sichtbarwerden bis zum Aufprall vergehen 0,1 Sekunden. Der Mann bricht sich dabei einen Arm; Ninas kürzeste mögliche Reaktionszeit beträgt 0,7 Sekunden.
Trifft „Vermeidbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIndividuell mögliche und zumutbare SorgfaltAuch hier ist Nina aufmerksames Fahren persönlich möglich und zumutbar.
- 2fehltErkennbare Rechtswidrigkeit oder vorhersehbarer und vermeidbarer ErfolgAuch bei voller Aufmerksamkeit hätte Nina vor dem Aufprall nicht reagieren und die Verletzung nicht verhindern können.
Typische Fehler
FehlerBei einem vermeidbaren Verbotsirrtum wird die Strafe zwingend gemildert.
RichtigEine Strafmilderung ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata