Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vermögensbetreuungspflicht

§ 266 StGB · Strafrecht

Eine Vermögensbetreuungspflicht liegt vor, wenn der Täter aufgrund eines Gesetzes, eines behördlichen Auftrags, eines Rechtsgeschäfts oder eines sonstigen Treueverhältnisses verpflichtet ist, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Die Vermögensfürsorge muss eine wesentliche Hauptpflicht von einigem Gewicht sein und dem Täter einen gewissen Spielraum für eigenverantwortliches Handeln lassen.

Merksatz

Die Pflicht muss auf eigenverantwortliche Vermögensfürsorge gerichtet sein, nicht bloß auf finanziell bedeutsame Leistungen.

Wo steht die Vermögensbetreuungspflicht?Gezeigt ist nur der objektive Tatbestand des Treubruchs. Das Bestehen der Pflicht ist von ihrer Verletzung und dem Vermögensnachteil zu trennen.
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht
    Besteht eine gewichtige Hauptpflicht zur eigenverantwortlichen Betreuung fremden Vermögens?
  2. 2
    Verletzung dieser Pflicht
    Handelt der Verpflichtete entgegen seiner Betreuungspflicht?
  3. 3
    Dadurch Vermögensnachteil
    Verursacht die Pflichtverletzung einen Vermögensnachteil bei der betreuten Person?
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht Besteht eine gewichtige Hauptpflicht zur eigenverantwortlichen Betreuung fremden Vermögens?
  2. 2
    Verletzung dieser Pflicht Handelt der Verpflichtete entgegen seiner Betreuungspflicht?
  3. 3
    Dadurch Vermögensnachteil Verursacht die Pflichtverletzung einen Vermögensnachteil bei der betreuten Person?
Vermögensbetreuungspflicht

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena übernimmt 1durch einen Vertrag 3als einzige berufliche Aufgabe die laufende Verwaltung von Pauls Geldvermögen von zwei Millionen Euro. 2Sie ist verpflichtet, das Geld ausschließlich in Pauls Interesse zu verwalten. 4Innerhalb vereinbarter Anlagegrenzen wählt sie selbst die Geldanlagen aus und entscheidet eigenständig über Umschichtungen und Zahlungen.

Trifft „Vermögensbetreuungspflicht“ hier zu?

„Vermögensbetreuungspflicht“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besondere Pflichtgrundlage
    Der Vertrag begründet die Betreuungspflichten rechtsgeschäftlich.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen
    Lena muss die Vermögensinteressen von Paul und damit eines anderen wahrnehmen.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensfürsorge als gewichtige Hauptpflicht
    Die Betreuung des erheblichen Geldvermögens bildet den Kern ihrer vertraglichen Aufgaben.
    erfüllt
  4. 4
    Spielraum für eigenverantwortliches Handeln
    Lena kann innerhalb des vereinbarten Rahmens selbstständig über die Vermögensverwaltung entscheiden.
    erfüllt
BFall B

Lena übernimmt 1durch einen Vertrag 3als einzige berufliche Aufgabe die Aufbewahrung von Pauls Geldvermögen von zwei Millionen Euro. 2Sie ist verpflichtet, das Geld ausschließlich für Paul aufzubewahren und die von ihm bestimmten Zahlungen auszuführen. Paul legt für jede Zahlung Empfänger, Betrag und Zeitpunkt verbindlich fest und kontrolliert die Ausführung unmittelbar. Lena darf nur diese Vorgaben umsetzen und hat keinerlei eigene Prüfungs- oder Entscheidungsaufgaben.

Trifft „Vermögensbetreuungspflicht“ hier zu?

„Vermögensbetreuungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Spielraum für eigenverantwortliches Handeln

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besondere Pflichtgrundlage
    Der Vertrag begründet Lenas Pflichten rechtsgeschäftlich.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen
    Die Aufbewahrung und Zahlungsabwicklung dienen Pauls Vermögensinteressen.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensfürsorge als gewichtige Hauptpflicht
    Die Aufbewahrung des erheblichen Geldvermögens ist ihre vertragliche Hauptaufgabe und keine bloße Nebenpflicht.
    erfüllt
  4. 4
    Spielraum für eigenverantwortliches Handeln
    Lena führt ausschließlich unmittelbar kontrollierte Einzelanweisungen aus und besitzt keinen eigenverantwortlichen Handlungsspielraum.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Vermögensbetreuungspflicht wird nur beim Treubruchstatbestand geprüft.

RichtigAuch beim Missbrauchstatbestand setzt § 266 Abs. 1 StGB nach herrschender Meinung eine Vermögensbetreuungspflicht voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.