Definitionen
Vermögensbetreuungspflicht
§ 266 StGB · StrafrechtEine Vermögensbetreuungspflicht liegt vor, wenn der Täter aufgrund eines Gesetzes, eines behördlichen Auftrags, eines Rechtsgeschäfts oder eines sonstigen Treueverhältnisses verpflichtet ist, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Die Vermögensfürsorge muss eine wesentliche Hauptpflicht von einigem Gewicht sein und dem Täter einen gewissen Spielraum für eigenverantwortliches Handeln lassen.
Die Pflicht muss auf eigenverantwortliche Vermögensfürsorge gerichtet sein, nicht bloß auf finanziell bedeutsame Leistungen.
- 1VermögensbetreuungspflichtBesteht eine gewichtige Hauptpflicht zur eigenverantwortlichen Betreuung fremden Vermögens?
- 2Verletzung dieser PflichtHandelt der Verpflichtete entgegen seiner Betreuungspflicht?
- 3Dadurch VermögensnachteilVerursacht die Pflichtverletzung einen Vermögensnachteil bei der betreuten Person?
- 1Vermögensbetreuungspflicht Besteht eine gewichtige Hauptpflicht zur eigenverantwortlichen Betreuung fremden Vermögens?
- 2Verletzung dieser Pflicht Handelt der Verpflichtete entgegen seiner Betreuungspflicht?
- 3Dadurch Vermögensnachteil Verursacht die Pflichtverletzung einen Vermögensnachteil bei der betreuten Person?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena übernimmt 1durch einen Vertrag 3als einzige berufliche Aufgabe die laufende Verwaltung von Pauls Geldvermögen von zwei Millionen Euro. 2Sie ist verpflichtet, das Geld ausschließlich in Pauls Interesse zu verwalten. 4Innerhalb vereinbarter Anlagegrenzen wählt sie selbst die Geldanlagen aus und entscheidet eigenständig über Umschichtungen und Zahlungen.
Trifft „Vermögensbetreuungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere PflichtgrundlageDer Vertrag begründet die Betreuungspflichten rechtsgeschäftlich.
- 2erfülltPflicht zur Wahrnehmung fremder VermögensinteressenLena muss die Vermögensinteressen von Paul und damit eines anderen wahrnehmen.
- 3erfülltVermögensfürsorge als gewichtige HauptpflichtDie Betreuung des erheblichen Geldvermögens bildet den Kern ihrer vertraglichen Aufgaben.
- 4erfülltSpielraum für eigenverantwortliches HandelnLena kann innerhalb des vereinbarten Rahmens selbstständig über die Vermögensverwaltung entscheiden.
Lena übernimmt 1durch einen Vertrag 3als einzige berufliche Aufgabe die Aufbewahrung von Pauls Geldvermögen von zwei Millionen Euro. 2Sie ist verpflichtet, das Geld ausschließlich für Paul aufzubewahren und die von ihm bestimmten Zahlungen auszuführen. Paul legt für jede Zahlung Empfänger, Betrag und Zeitpunkt verbindlich fest und kontrolliert die Ausführung unmittelbar. Lena darf nur diese Vorgaben umsetzen und hat keinerlei eigene Prüfungs- oder Entscheidungsaufgaben.
Trifft „Vermögensbetreuungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere PflichtgrundlageDer Vertrag begründet Lenas Pflichten rechtsgeschäftlich.
- 2erfülltPflicht zur Wahrnehmung fremder VermögensinteressenDie Aufbewahrung und Zahlungsabwicklung dienen Pauls Vermögensinteressen.
- 3erfülltVermögensfürsorge als gewichtige HauptpflichtDie Aufbewahrung des erheblichen Geldvermögens ist ihre vertragliche Hauptaufgabe und keine bloße Nebenpflicht.
- 4fehltSpielraum für eigenverantwortliches HandelnLena führt ausschließlich unmittelbar kontrollierte Einzelanweisungen aus und besitzt keinen eigenverantwortlichen Handlungsspielraum.
Typische Fehler
FehlerDie Vermögensbetreuungspflicht wird nur beim Treubruchstatbestand geprüft.
RichtigAuch beim Missbrauchstatbestand setzt § 266 Abs. 1 StGB nach herrschender Meinung eine Vermögensbetreuungspflicht voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema