Definitionen
Vermächtnisanspruch
§ 2174 BGB · ZivilrechtDurch ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) erhält der Bedachte (Vermächtnisnehmer) einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstandes (§ 2174 BGB); das Vermächtnis selbst macht ihn nicht zum Erben, kann aber auch einem Erben zugewendet werden (Vorausvermächtnis, § 2150 BGB). Der Anspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB) und richtet sich auf Übertragung des zugewendeten Gegenstandes oder Erbringung der zugewendeten Leistung; der Gegenstand geht nicht von selbst auf den Vermächtnisnehmer über.
Der Vermächtnisnehmer erwirbt nichts unmittelbar, sondern muss den Gegenstand vom Beschwerten fordern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
E hat in einem handschriftlichen und unterschriebenen Testament seine Tochter T als Alleinerbin eingesetzt und 1bestimmt, dass sein Neffe N die Briefmarkensammlung bekommen soll. 2E ist im März gestorben. N verlangt von T, ihm die Sammlung zu übergeben und zu übereignen.
Trifft „Vermächtnisanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung durch VermächtnisDas formgültige Testament wendet N einen einzelnen Gegenstand zu, ohne ihn als Erben einzusetzen.
- 2erfülltErbfall ist eingetretenMit dem Tod des E ist der Erbfall eingetreten.
E hat in einem handschriftlichen und unterschriebenen Testament seine Tochter T als Alleinerbin eingesetzt und 1bestimmt, dass sein Neffe N die Briefmarkensammlung bekommen soll. E lebt noch und bewahrt die Sammlung bei sich auf. N verlangt schon jetzt von T, ihm die Sammlung zu verschaffen.
Trifft „Vermächtnisanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung durch VermächtnisDas Testament enthält die Zuwendung der Sammlung an N.
- 2fehltErbfall ist eingetretenE lebt noch; vor dem Erbfall entsteht kein Anspruch.
E hat in einem handschriftlichen und unterschriebenen Testament seine Tochter T und seinen Neffen N zu gleichen Teilen als seine Erben eingesetzt. Weitere Anordnungen enthält das Testament nicht. 2E ist im März gestorben. N verlangt von T, ihm die Hälfte des Nachlasses zu übertragen.
Trifft „Vermächtnisanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltZuwendung durch VermächtnisN ist Miterbe; er wird mit dem Erbfall unmittelbar an dem gesamten Nachlass beteiligt und hat keinen Anspruch gegen T auf Übertragung einzelner Gegenstände.
- 2erfülltErbfall ist eingetretenMit dem Tod des E ist der Erbfall eingetreten.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der Vermächtnisnehmer werde mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des vermachten Gegenstands.
RichtigDer Vermächtnisnehmer erhält nur einen Anspruch gegen den Beschwerten; der Gegenstand muss ihm erst übertragen werden.
FehlerEs wird angenommen, ein Erbe könne nicht zugleich Vermächtnisnehmer sein.
RichtigEin Vermächtnis kann auch einem Erben zugewendet werden; dieser erhält es dann zusätzlich zu seinem Erbteil.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema