Definitionen
Vermögen (wirtschaftlicher Begriff)
§ 263 StGB · StrafrechtNach dem rein wirtschaftlichen Vermögensbegriff ist Vermögen die Gesamtheit aller geldwerten Güter einer Person, d.h. aller wirtschaftlich messbaren Positionen mit positivem Wert, ohne Rücksicht auf ihre zivilrechtliche Anerkennung.
Der rein wirtschaftliche Begriff fragt nach Geldwert, nicht nach zivilrechtlicher Anerkennung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara besitzt ein gebrauchtes Fahrrad, das ihr gehört und 2auf dem Gebrauchtmarkt für 150 Euro verkauft werden kann.
Trifft „Vermögen (wirtschaftlicher Begriff)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuordnung zu einer PersonDas Fahrrad ist Mara als Eigentümerin zugeordnet.
- 2erfülltPositiver wirtschaftlicher WertDer erzielbare Verkaufspreis zeigt den positiven wirtschaftlichen Wert.
1Mara hat eine persönliche Erinnerung an einen Urlaub. Diese Erinnerung bedeutet ihr viel, kann aber weder verkauft noch auf andere Weise wirtschaftlich genutzt werden.
Trifft „Vermögen (wirtschaftlicher Begriff)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuordnung zu einer PersonDie Erinnerung ist Mara persönlich zugeordnet.
- 2fehltPositiver wirtschaftlicher WertDer bloße persönliche Erinnerungswert ist kein positiver wirtschaftlicher Wert.
Typische Fehler
FehlerDie persönliche Bedeutung eines Gegenstands oder Interesses wird bereits als wirtschaftlicher Wert behandelt.
RichtigRein ideelle Werte ohne positiven wirtschaftlichen Wert gehören nicht zum Vermögen im wirtschaftlichen Sinne.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema