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Vermögensschaden

§ 263 StGB · Strafrecht

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn infolge einer Vermögensverfügung der Gesamtwert des Vermögens des Opfers unmittelbar nach der Verfügung geringer ist als unmittelbar davor (Prinzip der Gesamtsaldierung), wobei unmittelbar zufließende wirtschaftliche Gegenwerte zu berücksichtigen sind. Eine konkrete Vermögensgefährdung genügt nur, wenn sie bereits eine gegenwärtige, wirtschaftlich bezifferbare Minderung des Gesamtvermögens darstellt.

Merksatz

Entscheidend ist der wirtschaftliche Saldo unmittelbar nach der Verfügung, nicht der isolierte Vermögensabfluss.

Wo steht der Schaden im Betrugsaufbau?Gezeigt ist die Kausalkette im objektiven Tatbestand des Betrugs. Hervorgehoben ist die Prüfung des Vermögensschadens.
  1. 1
    Täuschung über Tatsachen
    Über Tatsachen wird getäuscht.
  2. 2
    Irrtum
    Die Täuschung ruft eine Fehlvorstellung hervor oder hält sie aufrecht.
  3. 3
    Vermögensverfügung
    Der Irrtum führt zu einem unmittelbar vermögenswirksamen Verhalten.
  4. 4
    Vermögensschaden
    Das Gesamtvermögen ist unmittelbar danach auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegenwerte geringer.
  1. 1
    Täuschung über Tatsachen Über Tatsachen wird getäuscht.
  2. 2
    Irrtum Die Täuschung ruft eine Fehlvorstellung hervor oder hält sie aufrecht.
  3. 3
    Vermögensverfügung Der Irrtum führt zu einem unmittelbar vermögenswirksamen Verhalten.
  4. 4
    Vermögensschaden Das Gesamtvermögen ist unmittelbar danach auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegenwerte geringer.
Vermögensschaden

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Händler behauptet wahrheitswidrig, er habe für eine Uhr selbst 180 Euro bezahlt. 1Mia glaubt ihm, bezahlt die Uhr mit 200 Euro aus frei verfügbarem Geld und erhält sie sofort. 2Die Uhr hat einen Marktwert von 20 Euro und eignet sich wie erwartet zum täglichen Tragen. Weitere wirtschaftliche Vorteile erhält Mia nicht.

Trifft „Vermögensschaden“ hier zu?

„Vermögensschaden“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensverfügung als Ursache
    Mia vermindert durch ihre irrtumsbedingte Zahlung unmittelbar ihr Geldvermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Negativer Gesamtsaldo
    Den gezahlten 200 Euro steht nur ein Gegenwert von 20 Euro gegenüber, sodass ein Verlust von 180 Euro bleibt.
    erfüllt
BFall B

Ein Händler behauptet wahrheitswidrig, er habe für eine Uhr selbst 180 Euro bezahlt. 1Mia glaubt ihm, bezahlt die Uhr mit 200 Euro aus frei verfügbarem Geld und erhält sie sofort. Die Uhr hat einen Marktwert von 200 Euro und eignet sich wie erwartet zum täglichen Tragen. Weitere wirtschaftliche Vorteile erhält Mia nicht.

Trifft „Vermögensschaden“ hier zu?

„Vermögensschaden“ trifft nicht zu.Es fehlt: Negativer Gesamtsaldo

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensverfügung als Ursache
    Auch hier vermindert Mia durch ihre irrtumsbedingte Zahlung unmittelbar ihr Geldvermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Negativer Gesamtsaldo
    Die uneingeschränkt brauchbare Uhr gleicht die Zahlung wirtschaftlich vollständig aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon ein abstraktes Verlustrisiko wird als eingetretener Schaden behandelt.

RichtigEine Gefährdung muss bereits den gegenwärtigen wirtschaftlichen Wert des Vermögens mindern; diese Minderung muss bezifferbar sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine spätere Rückzahlung wird so behandelt, als sei von Anfang an kein Schaden entstanden.

RichtigEine spätere Rückzahlung beseitigt den bei der Verfügung eingetretenen Schaden nicht rückwirkend.

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