Definitionen
Vermögensnachteil
§ 266 StGB · StrafrechtEin Vermögensnachteil liegt vor, wenn das Gesamtvermögen des Betroffenen nach der Tathandlung geringer ist als es ohne diese gewesen wäre (Prinzip der Gesamtsaldierung), wobei ein tatsächlich eingetretener Verlust an wirtschaftlichem Wert maßgeblich ist und bloße Gefährdungen des Vermögens nur dann genügen, wenn sie nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits einer Minderung gleichstehen.
Nicht der einzelne Geldabfluss entscheidet, sondern die wirtschaftliche Bilanz des gesamten Vermögens.
- 1VermögensbetreuungspflichtBesteht eine besondere Verantwortung für die Vermögensangelegenheiten eines anderen?
- 2PflichtverletzungVerstößt das Verhalten gegen diese Betreuungspflicht?
- 3VermögensnachteilFührt der Pflichtverstoß zu einer wirtschaftlichen Einbuße im betreuten Gesamtvermögen?
- 1Vermögensbetreuungspflicht Besteht eine besondere Verantwortung für die Vermögensangelegenheiten eines anderen?
- 2Pflichtverletzung Verstößt das Verhalten gegen diese Betreuungspflicht?
- 3Vermögensnachteil Führt der Pflichtverstoß zu einer wirtschaftlichen Einbuße im betreuten Gesamtvermögen?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Geschäftsführerin überweist vom Firmenkonto 8.000 Euro an den Sportverein ihres Bruders, obwohl die Gesellschaft ihr solche Zahlungen untersagt hat. Die Gesellschaft schuldet dem Verein nichts und erhält weder eine Gegenleistung noch einen wirtschaftlichen Vorteil. Weitere Vermögensänderungen gibt es nicht.
Trifft „Vermögensnachteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächlicher wirtschaftlicher WertverlustDie Gesellschaft verliert 8.000 Euro, ohne dafür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten.
- 2erfülltMinderung des Gesamtvermögens gerade durch die TathandlungOhne die Überweisung hätte die Gesellschaft 8.000 Euro mehr.
Die Geschäftsführerin kauft ohne die intern vorgeschriebene Zustimmung für 8.000 Euro einen sofort gelieferten Firmenwagen mit einem Marktwert von 8.000 Euro, den die Gesellschaft wie geplant nutzen kann. 1Danach zerstört ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand unversicherte Waren der Gesellschaft im Wert von 20.000 Euro. Der Brand hat mit dem Autokauf nichts zu tun; für die verbrannten Waren gibt es keinen Ersatz.
Trifft „Vermögensnachteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächlicher wirtschaftlicher WertverlustDie Vernichtung der Waren bedeutet einen tatsächlichen wirtschaftlichen Verlust.
- 2fehltMinderung des Gesamtvermögens gerade durch die TathandlungBeim Autokauf werden gleich hohe Werte ausgetauscht; der Verlust durch den Brand wäre auch ohne diesen Kauf eingetreten.
Typische Fehler
FehlerEine pflichtwidrige Auszahlung wird als Nachteil behandelt, ohne die dafür erhaltene Gegenleistung zu berücksichtigen.
RichtigUnmittelbar erhaltene wirtschaftliche Gegenwerte müssen bei der Betrachtung des gesamten Vermögens berücksichtigt werden.
FehlerSchon jede Gefahr eines späteren Verlusts wird als eingetretener Nachteil angesehen.
RichtigEine Gefährdung genügt nur, wenn sie den wirtschaftlichen Wert des Vermögens bereits gegenwärtig mindert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata