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Vermögensnachteil

§ 266 StGB · Strafrecht

Ein Vermögensnachteil liegt vor, wenn das Gesamtvermögen des Betroffenen nach der Tathandlung geringer ist als es ohne diese gewesen wäre (Prinzip der Gesamtsaldierung), wobei ein tatsächlich eingetretener Verlust an wirtschaftlichem Wert maßgeblich ist und bloße Gefährdungen des Vermögens nur dann genügen, wenn sie nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits einer Minderung gleichstehen.

Merksatz

Nicht der einzelne Geldabfluss entscheidet, sondern die wirtschaftliche Bilanz des gesamten Vermögens.

Wo steht der Vermögensnachteil beim Treubruch?Gezeigt sind die objektiven Voraussetzungen der Treubruchsalternative, nicht die vollständige Strafbarkeitsprüfung.
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht
    Besteht eine besondere Verantwortung für die Vermögensangelegenheiten eines anderen?
  2. 2
    Pflichtverletzung
    Verstößt das Verhalten gegen diese Betreuungspflicht?
  3. 3
    Vermögensnachteil
    Führt der Pflichtverstoß zu einer wirtschaftlichen Einbuße im betreuten Gesamtvermögen?
  1. 1
    Vermögensbetreuungspflicht Besteht eine besondere Verantwortung für die Vermögensangelegenheiten eines anderen?
  2. 2
    Pflichtverletzung Verstößt das Verhalten gegen diese Betreuungspflicht?
  3. 3
    Vermögensnachteil Führt der Pflichtverstoß zu einer wirtschaftlichen Einbuße im betreuten Gesamtvermögen?
Vermögensnachteil

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Geschäftsführerin überweist vom Firmenkonto 8.000 Euro an den Sportverein ihres Bruders, obwohl die Gesellschaft ihr solche Zahlungen untersagt hat. Die Gesellschaft schuldet dem Verein nichts und erhält weder eine Gegenleistung noch einen wirtschaftlichen Vorteil. Weitere Vermögensänderungen gibt es nicht.

Trifft „Vermögensnachteil“ hier zu?

„Vermögensnachteil“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher wirtschaftlicher Wertverlust
    Die Gesellschaft verliert 8.000 Euro, ohne dafür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Minderung des Gesamtvermögens gerade durch die Tathandlung
    Ohne die Überweisung hätte die Gesellschaft 8.000 Euro mehr.
    erfüllt
BFall B

Die Geschäftsführerin kauft ohne die intern vorgeschriebene Zustimmung für 8.000 Euro einen sofort gelieferten Firmenwagen mit einem Marktwert von 8.000 Euro, den die Gesellschaft wie geplant nutzen kann. 1Danach zerstört ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand unversicherte Waren der Gesellschaft im Wert von 20.000 Euro. Der Brand hat mit dem Autokauf nichts zu tun; für die verbrannten Waren gibt es keinen Ersatz.

Trifft „Vermögensnachteil“ hier zu?

„Vermögensnachteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Minderung des Gesamtvermögens gerade durch die Tathandlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher wirtschaftlicher Wertverlust
    Die Vernichtung der Waren bedeutet einen tatsächlichen wirtschaftlichen Verlust.
    erfüllt
  2. 2
    Minderung des Gesamtvermögens gerade durch die Tathandlung
    Beim Autokauf werden gleich hohe Werte ausgetauscht; der Verlust durch den Brand wäre auch ohne diesen Kauf eingetreten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine pflichtwidrige Auszahlung wird als Nachteil behandelt, ohne die dafür erhaltene Gegenleistung zu berücksichtigen.

RichtigUnmittelbar erhaltene wirtschaftliche Gegenwerte müssen bei der Betrachtung des gesamten Vermögens berücksichtigt werden.

Verwechslung

FehlerSchon jede Gefahr eines späteren Verlusts wird als eingetretener Nachteil angesehen.

RichtigEine Gefährdung genügt nur, wenn sie den wirtschaftlichen Wert des Vermögens bereits gegenwärtig mindert.

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