Definitionen
Verleumdung
§ 187 StGB · StrafrechtVerleumdung ist das wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete Behaupten einer unwahren Tatsache gegenüber Dritten, die geeignet ist, eine andere Person verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.
Bloße Zweifel an der Wahrheit genügen nicht; erforderlich ist die sichere Kenntnis der Unwahrheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paula erzählt ihrem Kollegen Leon, ihre Kollegin Mara habe heimlich 200 Euro aus der Firmenkasse genommen und für sich behalten. Mara hat tatsächlich kein Geld aus der Kasse genommen. Paula hat die Geschichte frei erfunden und weiß, dass Mara kein Geld genommen hat.
Trifft „Verleumdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehaupten oder VerbreitenPaula stellt die Geldentnahme als geschehen dar.
- 2erfülltUnwahre TatsacheDie Geldentnahme ist ein überprüfbarer Vorgang, der nicht stattgefunden hat.
- 3erfülltMitteilung gegenüber DrittenLeon ist eine andere Person als die von der Aussage betroffene Mara.
- 4erfülltBezug auf eine andere Person und SchädigungseignungDer Vorwurf betrifft Mara und kann ihr Ansehen bei anderen schädigen.
- 5erfülltSichere Kenntnis der UnwahrheitPaula weiß sicher, dass ihre Aussage falsch ist.
Paula erzählt ihrem Kollegen Leon, ihre Kollegin Mara habe heimlich 200 Euro aus der Firmenkasse genommen und für sich behalten. Mara hat tatsächlich kein Geld aus der Kasse genommen. Paula hat die Geschichte von einer Bekannten gehört und hält sie für wahr.
Trifft „Verleumdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehaupten oder VerbreitenPaula teilt Leon die Geschichte als geschehenen Vorgang mit.
- 2erfülltUnwahre TatsacheDie Geldentnahme ist ein überprüfbarer Vorgang, der nicht stattgefunden hat.
- 3erfülltMitteilung gegenüber DrittenLeon ist eine andere Person als die von der Aussage betroffene Mara.
- 4erfülltBezug auf eine andere Person und SchädigungseignungDer Vorwurf betrifft Mara und kann ihr Ansehen bei anderen schädigen.
- 5fehltSichere Kenntnis der UnwahrheitPaula glaubt der Geschichte und kennt ihre Unwahrheit nicht.
Typische Fehler
FehlerAuch reine Werturteile werden als Verleumdung eingeordnet.
RichtigErforderlich ist eine Tatsachenmitteilung; ein reines Werturteil genügt nicht.
FehlerAuch eine ausschließlich an die betroffene Person gerichtete Äußerung wird als Verleumdung eingeordnet.
RichtigDie Tatsachenmitteilung muss mindestens einen Dritten erreichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata