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Verleumdung

§ 187 StGB · Strafrecht

Verleumdung ist das wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete Behaupten einer unwahren Tatsache gegenüber Dritten, die geeignet ist, eine andere Person verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.

Merksatz

Bloße Zweifel an der Wahrheit genügen nicht; erforderlich ist die sichere Kenntnis der Unwahrheit.

Was trennt Verleumdung und üble Nachrede?Die Gegenüberstellung zeigt die Unterschiede beim Wahrheitsgehalt und beim Wissen des Täters.
Verleumdung
Üble Nachrede
Wahrheit der Tatsache
Die Tatsache muss falsch sein.
Die Wahrheit der Tatsache ist nicht nachgewiesen.
Kenntnis der Unwahrheit
Sichere Kenntnis der Unwahrheit ist erforderlich.
Sichere Kenntnis der Unwahrheit ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paula erzählt ihrem Kollegen Leon, ihre Kollegin Mara habe heimlich 200 Euro aus der Firmenkasse genommen und für sich behalten. Mara hat tatsächlich kein Geld aus der Kasse genommen. Paula hat die Geschichte frei erfunden und weiß, dass Mara kein Geld genommen hat.

Trifft „Verleumdung“ hier zu?

„Verleumdung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behaupten oder Verbreiten
    Paula stellt die Geldentnahme als geschehen dar.
    erfüllt
  2. 2
    Unwahre Tatsache
    Die Geldentnahme ist ein überprüfbarer Vorgang, der nicht stattgefunden hat.
    erfüllt
  3. 3
    Mitteilung gegenüber Dritten
    Leon ist eine andere Person als die von der Aussage betroffene Mara.
    erfüllt
  4. 4
    Bezug auf eine andere Person und Schädigungseignung
    Der Vorwurf betrifft Mara und kann ihr Ansehen bei anderen schädigen.
    erfüllt
  5. 5
    Sichere Kenntnis der Unwahrheit
    Paula weiß sicher, dass ihre Aussage falsch ist.
    erfüllt
BFall B

Paula erzählt ihrem Kollegen Leon, ihre Kollegin Mara habe heimlich 200 Euro aus der Firmenkasse genommen und für sich behalten. Mara hat tatsächlich kein Geld aus der Kasse genommen. Paula hat die Geschichte von einer Bekannten gehört und hält sie für wahr.

Trifft „Verleumdung“ hier zu?

„Verleumdung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sichere Kenntnis der Unwahrheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behaupten oder Verbreiten
    Paula teilt Leon die Geschichte als geschehenen Vorgang mit.
    erfüllt
  2. 2
    Unwahre Tatsache
    Die Geldentnahme ist ein überprüfbarer Vorgang, der nicht stattgefunden hat.
    erfüllt
  3. 3
    Mitteilung gegenüber Dritten
    Leon ist eine andere Person als die von der Aussage betroffene Mara.
    erfüllt
  4. 4
    Bezug auf eine andere Person und Schädigungseignung
    Der Vorwurf betrifft Mara und kann ihr Ansehen bei anderen schädigen.
    erfüllt
  5. 5
    Sichere Kenntnis der Unwahrheit
    Paula glaubt der Geschichte und kennt ihre Unwahrheit nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch reine Werturteile werden als Verleumdung eingeordnet.

RichtigErforderlich ist eine Tatsachenmitteilung; ein reines Werturteil genügt nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch eine ausschließlich an die betroffene Person gerichtete Äußerung wird als Verleumdung eingeordnet.

RichtigDie Tatsachenmitteilung muss mindestens einen Dritten erreichen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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