Definitionen
Verleumderische Beleidigung
§ 187 StGB · Öffentliches RechtEine verleumderische Beleidigung liegt vor, wenn jemand gegenüber Dritten wider besseres Wissen eine Tatsache über einen anderen behauptet oder verbreitet, die unwahr und geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden. Sie setzt die Kenntnis des Täters von der Unwahrheit der Äußerung voraus; hinsichtlich der übrigen Tatbestandsmerkmale genügt bedingter Vorsatz.
Bloße Zweifel an der Wahrheit ersetzen nicht die erforderliche Kenntnis der Unwahrheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara erzählt ihrer Kollegin Lea, Ben habe 500 Euro aus der Vereinskasse gestohlen. Ben hat nichts gestohlen, und Mara weiß das. Mara will, dass Lea die Geschichte für wahr und Ben für unehrlich hält.
Trifft „Verleumderische Beleidigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen anderenMara behauptet über Ben einen konkreten Vorgang, dessen Wahrheit überprüfbar ist.
- 2erfülltKundgabe gegenüber DrittenLea ist eine andere Person als der von der Äußerung betroffene Ben.
- 3erfülltUnwahrheit der TatsacheDer behauptete Diebstahl hat nicht stattgefunden.
- 4erfülltEignung zur Ehrverletzung oder KreditgefährdungDer Vorwurf eines Diebstahls kann Bens Ansehen bei anderen herabsetzen.
- 5erfülltKenntnis der UnwahrheitMara weiß sicher, dass ihr Vorwurf falsch ist.
- 6erfülltZumindest bedingter Vorsatz im ÜbrigenMara äußert den Vorwurf bewusst gegenüber Lea und will damit Bens Ansehen beeinträchtigen.
Mara erzählt ihrer Kollegin Lea, Ben habe 500 Euro aus der Vereinskasse gestohlen. Tatsächlich hat Ben nichts gestohlen. Mara weiß nicht, ob die Geschichte stimmt, nimmt ihre mögliche Unwahrheit aber in Kauf und will, dass Lea sie für wahr und Ben für unehrlich hält.
Trifft „Verleumderische Beleidigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen anderenMara behauptet über Ben einen konkreten, überprüfbaren Vorgang.
- 2erfülltKundgabe gegenüber DrittenDie Behauptung erreicht mit Lea eine andere Person als Ben.
- 3erfülltUnwahrheit der TatsacheDer behauptete Diebstahl hat nicht stattgefunden.
- 4erfülltEignung zur Ehrverletzung oder KreditgefährdungDer Diebstahlsvorwurf kann Bens Ansehen bei anderen herabsetzen.
- 5fehltKenntnis der UnwahrheitMara hält die Unwahrheit nur für möglich, kennt sie aber nicht sicher.
- 6erfülltZumindest bedingter Vorsatz im ÜbrigenMara äußert den Vorwurf bewusst gegenüber Lea und will Bens Ansehen beeinträchtigen.
Typische Fehler
FehlerEine Äußerung ausschließlich gegenüber dem Betroffenen genügen lassen.
RichtigDie Tatsachenäußerung muss mindestens einen Dritten erreichen.
FehlerEine reine Beschimpfung ohne Tatsachenkern als ausreichend ansehen.
RichtigErforderlich ist eine Tatsachenäußerung; eine bloße Bewertung ohne Tatsachenkern genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema