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Verleumderische Beleidigung

§ 187 StGB · Öffentliches Recht

Eine verleumderische Beleidigung liegt vor, wenn jemand gegenüber Dritten wider besseres Wissen eine Tatsache über einen anderen behauptet oder verbreitet, die unwahr und geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden. Sie setzt die Kenntnis des Täters von der Unwahrheit der Äußerung voraus; hinsichtlich der übrigen Tatbestandsmerkmale genügt bedingter Vorsatz.

Merksatz

Bloße Zweifel an der Wahrheit ersetzen nicht die erforderliche Kenntnis der Unwahrheit.

Verleumdung oder üble Nachrede?Die Gegenüberstellung zeigt die Unterschiede bei Wahrheit, Täterwissen und geschütztem Interesse.
Verleumderische Beleidigung
Üble Nachrede
Wahrheitsgehalt
Die Tatsache ist objektiv falsch.
Die Wahrheit der Tatsache ist nicht erwiesen.
Wissen um Unwahrheit
Sichere Kenntnis ist erforderlich.
Sichere Kenntnis ist nicht erforderlich.
Geschütztes Interesse
Ehre oder wirtschaftliche Kreditwürdigkeit.
Ehre.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara erzählt ihrer Kollegin Lea, Ben habe 500 Euro aus der Vereinskasse gestohlen. Ben hat nichts gestohlen, und Mara weiß das. Mara will, dass Lea die Geschichte für wahr und Ben für unehrlich hält.

Trifft „Verleumderische Beleidigung“ hier zu?

„Verleumderische Beleidigung“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen anderen
    Mara behauptet über Ben einen konkreten Vorgang, dessen Wahrheit überprüfbar ist.
    erfüllt
  2. 2
    Kundgabe gegenüber Dritten
    Lea ist eine andere Person als der von der Äußerung betroffene Ben.
    erfüllt
  3. 3
    Unwahrheit der Tatsache
    Der behauptete Diebstahl hat nicht stattgefunden.
    erfüllt
  4. 4
    Eignung zur Ehrverletzung oder Kreditgefährdung
    Der Vorwurf eines Diebstahls kann Bens Ansehen bei anderen herabsetzen.
    erfüllt
  5. 5
    Kenntnis der Unwahrheit
    Mara weiß sicher, dass ihr Vorwurf falsch ist.
    erfüllt
  6. 6
    Zumindest bedingter Vorsatz im Übrigen
    Mara äußert den Vorwurf bewusst gegenüber Lea und will damit Bens Ansehen beeinträchtigen.
    erfüllt
BFall B

Mara erzählt ihrer Kollegin Lea, Ben habe 500 Euro aus der Vereinskasse gestohlen. Tatsächlich hat Ben nichts gestohlen. Mara weiß nicht, ob die Geschichte stimmt, nimmt ihre mögliche Unwahrheit aber in Kauf und will, dass Lea sie für wahr und Ben für unehrlich hält.

Trifft „Verleumderische Beleidigung“ hier zu?

„Verleumderische Beleidigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kenntnis der Unwahrheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache über einen anderen
    Mara behauptet über Ben einen konkreten, überprüfbaren Vorgang.
    erfüllt
  2. 2
    Kundgabe gegenüber Dritten
    Die Behauptung erreicht mit Lea eine andere Person als Ben.
    erfüllt
  3. 3
    Unwahrheit der Tatsache
    Der behauptete Diebstahl hat nicht stattgefunden.
    erfüllt
  4. 4
    Eignung zur Ehrverletzung oder Kreditgefährdung
    Der Diebstahlsvorwurf kann Bens Ansehen bei anderen herabsetzen.
    erfüllt
  5. 5
    Kenntnis der Unwahrheit
    Mara hält die Unwahrheit nur für möglich, kennt sie aber nicht sicher.
    fehlt
  6. 6
    Zumindest bedingter Vorsatz im Übrigen
    Mara äußert den Vorwurf bewusst gegenüber Lea und will Bens Ansehen beeinträchtigen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Äußerung ausschließlich gegenüber dem Betroffenen genügen lassen.

RichtigDie Tatsachenäußerung muss mindestens einen Dritten erreichen.

Verwechslung

FehlerEine reine Beschimpfung ohne Tatsachenkern als ausreichend ansehen.

RichtigErforderlich ist eine Tatsachenäußerung; eine bloße Bewertung ohne Tatsachenkern genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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