Definitionen
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Art. 82 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDie Verkündung im Bundesgesetzblatt ist der formelle Akt, durch den ein Bundesgesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im amtlichen Publikationsorgan des Bundes bekannt gemacht wird und damit rechtliche Existenz erlangt; sie ist konstitutive Voraussetzung für das Inkrafttreten des Gesetzes und vollzieht sich durch die Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt, das seit dem 1. Januar 2023 ausschließlich elektronisch herausgegeben wird.
Ein Gesetz kann bereits verkündet sein, ohne schon in Kraft zu sein.
- Tag 0Ausgabe und VerkündungDer Text des ausgefertigten Gesetzes erscheint im Bundesgesetzblatt.
- Tag 14InkrafttretenOhne eigenes Startdatum gilt das Gesetz ab Beginn dieses Tages.
- Ausgabe und Verkündung Der Text des ausgefertigten Gesetzes erscheint im Bundesgesetzblatt.
- Inkrafttreten Ohne eigenes Startdatum gilt das Gesetz ab Beginn dieses Tages.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer, dem der Bundesrat zustimmt. 2Nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler unterschreibt der Bundespräsident die Gesetzesurkunde. 3Danach erscheint der vollständige Gesetzestext in einer elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblatts. Der Text enthält kein Datum für den Beginn seiner Geltung.
Trifft „Verkündung im Bundesgesetzblatt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetz des BundesDas Gesetz wird im Gesetzgebungsverfahren des Bundes beschlossen.
- 2erfülltVorherige Ausfertigung durch den BundespräsidentenDer Bundespräsident fertigt das Gesetz vor dessen Veröffentlichung aus.
- 3erfülltVeröffentlichung des Gesetzestextes im BundesgesetzblattDer Gesetzestext erscheint im dafür vorgesehenen amtlichen Publikationsorgan.
1Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer, dem der Bundesrat zustimmt. 2Nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler unterschreibt der Bundespräsident die Gesetzesurkunde. Danach stellt die Bundesregierung den vollständigen Gesetzestext als PDF auf ihre Internetseite. Im Bundesgesetzblatt wird der Text nicht veröffentlicht.
Trifft „Verkündung im Bundesgesetzblatt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetz des BundesDas Gesetz wird im Gesetzgebungsverfahren des Bundes beschlossen.
- 2erfülltVorherige Ausfertigung durch den BundespräsidentenDer Bundespräsident fertigt das Gesetz vor dessen Bereitstellung im Internet aus.
- 3fehltVeröffentlichung des Gesetzestextes im BundesgesetzblattDie Bereitstellung auf der Internetseite der Bundesregierung ersetzt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Verkündung wird stets mit dem sofortigen Inkrafttreten des Gesetzes gleichgesetzt.
RichtigMaßgeblich ist die gesetzliche Regelung zum Geltungsbeginn; ohne eine solche Regelung beginnt die Geltung erst am vierzehnten Tag nach dem Ausgabetag.
FehlerDie Veröffentlichung auf einer beliebigen staatlichen Internetseite wird für ausreichend gehalten.
RichtigIm regulären Verfahren muss der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt erscheinen; eine Veröffentlichung allein auf einer anderen Behördenwebsite genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata