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Vergütungsfiktion

§ 612 BGB · Zivilrecht

Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist; die Höhe bestimmt sich gemäß § 612 Abs. 2 BGB nach der taxmäßigen oder, in Ermangelung einer Taxe, nach der üblichen Vergütung.

Merksatz

Eine fehlende Preisabsprache macht eine Dienstleistung nicht automatisch kostenlos.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein selbstständiger Sprachlehrer bietet beruflich Einzelunterricht an. 1Clara bestellt bei ihm eine Stunde Spanischunterricht, die er anschließend hält. Über eine Bezahlung sprechen beide nicht.

Trifft „Vergütungsfiktion“ hier zu?

„Vergütungsfiktion“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstleistung
    Der vereinbarte Unterricht ist eine Dienstleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Vergütungserwartung
    Bei beruflich angebotenem Einzelunterricht ist nach den Umständen eine Bezahlung zu erwarten.
    erfüllt
BFall B

Ein selbstständiger Sprachlehrer gibt in einem Nachbarschaftsprojekt seit Jahren ehrenamtlich und ohne Bezahlung Unterricht; Clara kennt diese Praxis. 1Clara und der Lehrer vereinbaren verbindlich eine weitere Unterrichtsstunde in diesem Rahmen, die er anschließend hält. Über eine Bezahlung sprechen beide nicht.

Trifft „Vergütungsfiktion“ hier zu?

„Vergütungsfiktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektive Vergütungserwartung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstleistung
    Auch der Unterricht im Nachbarschaftsprojekt ist eine verbindlich vereinbarte Dienstleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Vergütungserwartung
    Angesichts der Clara bekannten ehrenamtlichen Unterrichtspraxis ist eine Bezahlung objektiv nicht zu erwarten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer persönliche Wunsch des Dienstleistenden nach Bezahlung wird mit einer objektiven Vergütungserwartung gleichgesetzt.

RichtigEntscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht allein die persönliche Zahlungserwartung des Dienstleistenden.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei fehlender Preisabsprache wird trotz vorhandener Taxe unmittelbar die übliche Vergütung angesetzt.

RichtigIst die Vergütungshöhe nicht festgelegt, hat eine vorhandene Taxe Vorrang vor der üblichen Vergütung.

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