Definitionen
Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers
§ 611a Abs. 2 BGB · ZivilrechtDer Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag einen Vergütungsanspruch als Gegenleistung für die geschuldete Arbeit. Seine Höhe richtet sich nach der Vereinbarung unter Beachtung zwingender gesetzlicher und tariflicher Vorgaben oder, wenn eine Vereinbarung zur Höhe fehlt, nach einer bestehenden Taxe und sonst nach der üblichen Vergütung. Die Vergütung ist grundsätzlich nur für geleistete Arbeit geschuldet, kann aber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Ausnahmen auch ohne Arbeitsleistung zu zahlen sein.
Arbeitsausfall führt nicht automatisch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1A arbeitet aufgrund eines Arbeitsvertrags als Kassiererin für die Supermarktbetreiberin B. 2Vereinbart sind 20 Euro brutto pro Stunde; ein Tarifvertrag gilt für die Beschäftigung nicht. 3Am Montag arbeitet A wie geplant acht Stunden an der Kasse. Für diese acht Stunden verlangt A von B 160 Euro brutto.
Trifft „Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und ArbeitgeberA ist Arbeitnehmerin der B.
- 2erfülltVergütungshöhe nach Vereinbarung oder AuffangregelDie vereinbarte Stundenvergütung ist maßgeblich und unterschreitet den gesetzlichen Mindestlohn nicht.
- 3erfülltArbeitsleistung oder Ausnahme mit Vergütung ohne ArbeitA hat die acht Stunden geleistet, für die sie Vergütung verlangt.
1A arbeitet aufgrund eines Arbeitsvertrags als Kassiererin für die Supermarktbetreiberin B. 2Vereinbart sind 20 Euro brutto pro Stunde; ein Tarifvertrag gilt für die Beschäftigung nicht. Am Montag bleibt A während ihrer achtstündigen Schicht ohne Erlaubnis zu Hause, um eine Serie zu sehen; B hält die Arbeit bereit, und eine Bezahlung solcher Fehlzeiten ist nicht vereinbart. Für diese acht Stunden verlangt A von B 160 Euro brutto.
Trifft „Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und ArbeitgeberDas Arbeitsverhältnis besteht trotz des Fernbleibens fort.
- 2erfülltVergütungshöhe nach Vereinbarung oder AuffangregelDie wirksam vereinbarte Stundenvergütung bleibt die Grundlage für die Berechnung des Arbeitsentgelts.
- 3fehltArbeitsleistung oder Ausnahme mit Vergütung ohne ArbeitA arbeitet nicht; für das eigenmächtige Fernbleiben aus Freizeitgründen greift keine gesetzliche oder vertragliche Vergütungsausnahme.
Typische Fehler
FehlerAus jeder ausgefallenen Arbeitsstunde wird zwingend auf einen entsprechenden Vergütungsausfall geschlossen.
RichtigBei fehlender Arbeitsleistung ist zu prüfen, ob eine gesetzliche oder vertragliche Ausnahme die Vergütung dennoch sichert.
FehlerDer vereinbarten Vergütung wird ausnahmslos Vorrang vor verbindlichen tariflichen Mindestentgelten eingeräumt.
RichtigZwingende tarifliche Mindestentgelte dürfen durch eine ungünstigere Einzelvereinbarung nicht unterschritten werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema