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Vergleichsgruppe

Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Vergleichsgruppe ist die Gesamtheit der Personen oder Sachverhalte, die bei der Prüfung einer Ungleichbehandlung im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes als Referenzmaßstab herangezogen wird, um festzustellen, ob wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird.

Merksatz

Entscheidend ist die Funktion als Vergleichsmaßstab, nicht die bloße Zusammenfassung von Personen oder Sachverhalten.

Wo steht die Vergleichsgruppe in der Prüfung?Gezeigt ist nur der Beginn der Gleichheitsprüfung: erst den Bezugspunkt bestimmen, dann die Behandlung vergleichen. Die Rechtfertigung ist nicht dargestellt.
  1. 1
    Vergleichsgruppe bestimmen
    Personen oder Sachverhalte werden als Bezugspunkt für den Vergleich ausgewählt.
  2. 2
    Behandlung vergleichen
    Geprüft wird, ob wesentlich gleiche Fälle verschieden oder wesentlich verschiedene Fälle gleich behandelt werden.
  1. 1
    Vergleichsgruppe bestimmen Personen oder Sachverhalte werden als Bezugspunkt für den Vergleich ausgewählt.
  2. 2
    Behandlung vergleichen Geprüft wird, ob wesentlich gleiche Fälle verschieden oder wesentlich verschiedene Fälle gleich behandelt werden.
Vergleichsgruppe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das städtische Schwimmbad verlangt von erwachsenen Einwohnern vier Euro und von auswärtigen Erwachsenen acht Euro Eintritt. Ein auswärtiger Erwachsener beschwert sich bei der Stadt über den höheren Preis. Bei der Bearbeitung stellt die Stadt seinem Eintrittspreis die Eintrittspreise sämtlicher erwachsener Einwohner gegenüber, die das Bad nutzen.

Trifft „Vergleichsgruppe“ hier zu?

„Vergleichsgruppe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtheit von Personen oder Sachverhalten
    Die erwachsenen Einwohner, die das Bad nutzen, bilden eine anhand gemeinsamer Eigenschaften bestimmte Personengesamtheit.
    erfüllt
  2. 2
    Referenzmaßstab bei der Prüfung nach dem allgemeinen Gleichheitssatz
    Die Behandlung der erwachsenen Einwohner dient als Bezugspunkt für die Prüfung der unterschiedlichen Eintrittspreise.
    erfüllt
BFall B

Das städtische Schwimmbad verlangt von erwachsenen Einwohnern vier Euro und von auswärtigen Erwachsenen acht Euro Eintritt. Ein auswärtiger Erwachsener beschwert sich bei der Stadt über den höheren Preis. Die Stadt befragt 1sämtliche Personen, die das Gespräch an der Kasse mitgehört haben, ausschließlich dazu, welchen Preis die Kassiererin genannt hat. Die eigenen Eintrittspreise dieser Zeugen werden dabei nicht verglichen.

Trifft „Vergleichsgruppe“ hier zu?

„Vergleichsgruppe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Referenzmaßstab bei der Prüfung nach dem allgemeinen Gleichheitssatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtheit von Personen oder Sachverhalten
    Die Personen, die das Gespräch mitgehört haben, bilden eine durch dieses gemeinsame Erlebnis bestimmte Gesamtheit.
    erfüllt
  2. 2
    Referenzmaßstab bei der Prüfung nach dem allgemeinen Gleichheitssatz
    Die Zeugen dienen nur der Aufklärung des verlangten Preises, nicht als Bezugspunkt für einen Vergleich der Behandlung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach der Auswahl einer Vergleichsgruppe wird die konkrete Behandlung der verglichenen Fälle nicht mehr untersucht.

RichtigDie Auswahl bestimmt zunächst den Bezugspunkt; anschließend muss die Behandlung der verglichenen Fälle untersucht werden.

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