Definitionen
Vergleichsgruppe
Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDie Vergleichsgruppe ist die Gesamtheit der Personen oder Sachverhalte, die bei der Prüfung einer Ungleichbehandlung im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes als Referenzmaßstab herangezogen wird, um festzustellen, ob wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird.
Entscheidend ist die Funktion als Vergleichsmaßstab, nicht die bloße Zusammenfassung von Personen oder Sachverhalten.
- 1Vergleichsgruppe bestimmenPersonen oder Sachverhalte werden als Bezugspunkt für den Vergleich ausgewählt.
- 2Behandlung vergleichenGeprüft wird, ob wesentlich gleiche Fälle verschieden oder wesentlich verschiedene Fälle gleich behandelt werden.
- 1Vergleichsgruppe bestimmen Personen oder Sachverhalte werden als Bezugspunkt für den Vergleich ausgewählt.
- 2Behandlung vergleichen Geprüft wird, ob wesentlich gleiche Fälle verschieden oder wesentlich verschiedene Fälle gleich behandelt werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das städtische Schwimmbad verlangt von erwachsenen Einwohnern vier Euro und von auswärtigen Erwachsenen acht Euro Eintritt. Ein auswärtiger Erwachsener beschwert sich bei der Stadt über den höheren Preis. Bei der Bearbeitung stellt die Stadt seinem Eintrittspreis die Eintrittspreise sämtlicher erwachsener Einwohner gegenüber, die das Bad nutzen.
Trifft „Vergleichsgruppe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesamtheit von Personen oder SachverhaltenDie erwachsenen Einwohner, die das Bad nutzen, bilden eine anhand gemeinsamer Eigenschaften bestimmte Personengesamtheit.
- 2erfülltReferenzmaßstab bei der Prüfung nach dem allgemeinen GleichheitssatzDie Behandlung der erwachsenen Einwohner dient als Bezugspunkt für die Prüfung der unterschiedlichen Eintrittspreise.
Das städtische Schwimmbad verlangt von erwachsenen Einwohnern vier Euro und von auswärtigen Erwachsenen acht Euro Eintritt. Ein auswärtiger Erwachsener beschwert sich bei der Stadt über den höheren Preis. Die Stadt befragt 1sämtliche Personen, die das Gespräch an der Kasse mitgehört haben, ausschließlich dazu, welchen Preis die Kassiererin genannt hat. Die eigenen Eintrittspreise dieser Zeugen werden dabei nicht verglichen.
Trifft „Vergleichsgruppe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesamtheit von Personen oder SachverhaltenDie Personen, die das Gespräch mitgehört haben, bilden eine durch dieses gemeinsame Erlebnis bestimmte Gesamtheit.
- 2fehltReferenzmaßstab bei der Prüfung nach dem allgemeinen GleichheitssatzDie Zeugen dienen nur der Aufklärung des verlangten Preises, nicht als Bezugspunkt für einen Vergleich der Behandlung.
Typische Fehler
FehlerNach der Auswahl einer Vergleichsgruppe wird die konkrete Behandlung der verglichenen Fälle nicht mehr untersucht.
RichtigDie Auswahl bestimmt zunächst den Bezugspunkt; anschließend muss die Behandlung der verglichenen Fälle untersucht werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata