Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vergütungsgefahr

§ 326 BGB · Zivilrecht

Die Vergütungsgefahr (auch Preis- oder Gegenleistungsgefahr) bezeichnet das Risiko, die vereinbarte Gegenleistung (Vergütung) erbringen zu müssen, obwohl die entsprechende Leistung wegen zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung endgültig ganz oder teilweise ausbleibt.

Merksatz

Der Wegfall der Leistungspflicht bedeutet nicht immer, dass auch die Zahlungspflicht entfällt.

Vergütungsgefahr oder Leistungsgefahr?Die Vergütungsgefahr betrifft die Gegenleistung, die Leistungsgefahr dagegen die noch geschuldete Leistung.
Vergütungsgefahr
Leistungsgefahr
Bezugspunkt
Pflicht zur vereinbarten Gegenleistung.
Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Leitfrage
Bleibt die Gegenleistung trotz Leistungsausfalls geschuldet?
Bleibt die Leistung nach zufälligem Untergang geschuldet?

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nils verkauft Mara sein Ölgemälde für 2.000 Euro; vereinbart ist die Übergabe am Samstag in Maras Wohnung. Am Samstag bietet Nils ihr dort das Gemälde wie vereinbart an, 3doch Mara verweigert die Annahme ohne Grund. Auf der Heimfahrt 2verbrennt das fachgerecht geschützte Gemälde bei einem unvorhersehbaren Blitzeinschlag vollständig. Nils verlangt von Mara die 2.000 Euro.

Trifft „Vergütungsgefahr“ hier zu?

„Vergütungsgefahr“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarte Gegenleistung
    Der Kaufpreis ist als Gegenleistung für das Gemälde vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Endgültiger zufälliger Leistungsausfall
    Das verkaufte Einzelstück ist ohne Verschulden einer Vertragspartei zerstört und kann nicht mehr übergeben werden.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenleistungspflicht trotz Leistungsausfalls
    Der zufällige Untergang tritt während Maras Annahmeverzug ein, sodass sie den Kaufpreis nach § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB weiter schuldet.
    erfüllt
BFall B

1Nils verkauft Mara sein Ölgemälde für 2.000 Euro; vereinbart ist die Übergabe am Samstag in Maras Wohnung. Am Freitag 2verbrennt das fachgerecht geschützte Gemälde in der Wohnung von Nils bei einem unvorhersehbaren Blitzeinschlag vollständig. Mara verlangt von Nils keinen Ersatz für das Gemälde. Nils verlangt von Mara die 2.000 Euro.

Trifft „Vergütungsgefahr“ hier zu?

„Vergütungsgefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenleistungspflicht trotz Leistungsausfalls

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarte Gegenleistung
    Der Kaufpreis ist als Gegenleistung für das Gemälde vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Endgültiger zufälliger Leistungsausfall
    Das verkaufte Einzelstück ist ohne Verschulden einer Vertragspartei zerstört und kann nicht mehr übergeben werden.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenleistungspflicht trotz Leistungsausfalls
    Der Untergang tritt vor der Übergabe und ohne Annahmeverzug ein; Maras Zahlungspflicht entfällt daher nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, der Gegenleistungsanspruch entfalle bei Unmöglichkeit erst nach einer Rücktrittserklärung.

RichtigIm Regelfall entfällt der Gegenleistungsanspruch bereits kraft Gesetzes, wenn die Leistungspflicht nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB ausgeschlossen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.