Definitionen
Vergehen
§ 12 Abs. 2 StGB · StrafrechtVergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Entscheidend ist die untere Grenze der gesetzlichen Strafdrohung, nicht die Höchststrafe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 30-jährige Lara wird vor einem Strafgericht als Zeugin zu einem beobachteten Verkehrsunfall befragt. 1Sie behauptet bewusst wahrheitswidrig, das beteiligte Auto sei rot gewesen, obwohl sie weiß, dass es blau war. 2Das Gericht lässt sie auf ihre Aussage keinen Eid schwören.
Trifft „Vergehen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige TatLara macht als Zeugin vorsätzlich eine falsche Aussage, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
- 2erfülltMindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr oder GeldstrafeDie falsche uneidliche Aussage ist nach § 153 StGB mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe bedroht.
Die 30-jährige Lara wird vor einem Strafgericht als Zeugin zu einem beobachteten Verkehrsunfall befragt. 1Sie behauptet bewusst wahrheitswidrig, das beteiligte Auto sei rot gewesen, obwohl sie weiß, dass es blau war. Anschließend schwört Lara vor dem Gericht einen Eid darauf, dass ihre Aussage wahr sei.
Trifft „Vergehen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige TatLara begeht vorsätzlich einen Meineid, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
- 2fehltMindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr oder GeldstrafeMeineid ist nach § 154 Abs. 1 StGB mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.
Typische Fehler
FehlerDie Einteilung wird von der im Einzelfall verhängten Strafe abhängig gemacht.
RichtigMaßgeblich ist die gesetzliche Strafdrohung, nicht die tatsächlich verhängte Strafe.
FehlerEin besonders schwerer Fall eines Vergehens wird allein wegen seines erhöhten Strafrahmens als Verbrechen eingeordnet.
RichtigStrafrahmenänderungen für besonders schwere oder minder schwere Fälle ändern die Einteilung nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema