Definitionen
Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB
§ 1365 BGB · ZivilrechtEin in Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen verfügen. Die Beschränkung erfasst Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte. Eine Verfügung über ein einzelnes Vermögensstück steht nach der Rechtsprechung einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen gleich, wenn der Ehegatte über nahezu sein gesamtes Vermögen verfügt und der Erwerber dies weiß oder die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt (sog. Einzelgegenstandstheorie).
Bei Einzelgegenständen zählen ihr Anteil am Gesamtvermögen und das tatsächliche Wissen des Erwerbers.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag geschlossen. 3Anna besitzt ein schuldenfreies Grundstück im Wert von 300.000 Euro und 3.000 Euro auf einem Konto, sonst nichts. 2Anna und Carla unterschreiben bei einer Notarin einen Kaufvertrag über das Grundstück. 4Carla kennt dabei Annas vollständige Vermögensverhältnisse; Ben weiß von dem Verkauf nichts.
Trifft „Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEhegatte in ZugewinngemeinschaftMangels Ehevertrags gilt für Anna und Ben der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- 2erfülltVerpflichtungs- oder VerfügungsgeschäftDer Grundstückskaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft.
- 3erfülltGesamtes oder nahezu gesamtes VermögenDas Grundstück macht rund 99 Prozent von Annas Vermögen aus.
- 4erfülltPositive Kenntnis des Erwerbers beim EinzelgegenstandCarla weiß bei Vertragsschluss, dass das Grundstück nahezu Annas gesamtes Vermögen ausmacht.
1Anna und Ben sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag geschlossen. 3Anna besitzt ein schuldenfreies Grundstück im Wert von 300.000 Euro und 3.000 Euro auf einem Konto, sonst nichts. 2Anna und Carla unterschreiben bei einer Notarin einen Kaufvertrag über das Grundstück. Carla kennt dabei Annas sonstige Vermögensverhältnisse nicht und nimmt an, dass Anna noch ein großes Aktienvermögen besitzt; Ben weiß von dem Verkauf nichts.
Trifft „Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEhegatte in ZugewinngemeinschaftMangels Ehevertrags gilt für Anna und Ben der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- 2erfülltVerpflichtungs- oder VerfügungsgeschäftDer Grundstückskaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft.
- 3erfülltGesamtes oder nahezu gesamtes VermögenDas Grundstück macht tatsächlich rund 99 Prozent von Annas Vermögen aus.
- 4fehltPositive Kenntnis des Erwerbers beim EinzelgegenstandCarla kennt weder den Gesamtvermögenscharakter noch die tatsächlichen Umstände, aus denen er sich ergibt.
Typische Fehler
FehlerDie Beschränkung wird erst bei der Eigentumsübertragung geprüft und beim Kaufvertrag übergangen.
RichtigBereits der Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft kann der Beschränkung unterliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata