Definitionen
Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand
§ 161 BGB · ZivilrechtBei einer aufschiebend oder auflösend bedingten Verfügung ist jede weitere Verfügung über denselben Gegenstand während der Schwebezeit im Falle des Bedingungseintritts dem bedingt Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde; bei aufschiebender Bedingung sind Verfügungen des ursprünglich Verfügenden, bei auflösender Bedingung Verfügungen desjenigen erfasst, dessen Recht mit Bedingungseintritt endet. Dies gilt auch für Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Ein nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften über den Erwerb vom Nichtberechtigten geschützter Erwerb bleibt unberührt.
Eine Zwischenverfügung kann zunächst wirksam sein und erst mit Bedingungseintritt gegenüber dem bedingt Berechtigten unwirksam werden.
- BeginnBedingte AusgangsverfügungEin Rechtsinhaber verfügt unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand.
- SchwebezeitWeitere VerfügungDer Verfügende trifft eine weitere Verfügung, die den bedingten Erwerb beeinträchtigen würde.
- BedingungseintrittRelative UnwirksamkeitDie beeinträchtigende Verfügung wird gegenüber dem bedingt Berechtigten insoweit unwirksam.
- Bedingte Ausgangsverfügung Ein Rechtsinhaber verfügt unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand.
- Weitere Verfügung Der Verfügende trifft eine weitere Verfügung, die den bedingten Erwerb beeinträchtigen würde.
- Relative Unwirksamkeit Die beeinträchtigende Verfügung wird gegenüber dem bedingt Berechtigten insoweit unwirksam.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Deniz schuldet Anna aus einem privaten Darlehen 1.000 Euro. Anna und Ben vereinbaren, dass Ben das Recht auf diese Zahlung erhält, wenn er sein Examen im ersten Versuch besteht. Noch vor dem Examen überträgt Anna dasselbe Recht ohne Bedingung auf Clara, die die Vereinbarung mit Ben kennt. Ben besteht das Examen im ersten Versuch.
Trifft „Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufschiebend oder auflösend bedingte AusgangsverfügungDie Forderung wird aufschiebend bedingt an Ben abgetreten.
- 2erfülltWeitere Verfügung über denselben Gegenstand während der SchwebezeitAnna tritt dieselbe Forderung erneut ab, bevor über den Bedingungseintritt entschieden ist.
- 3erfülltVerfügung durch die jeweils erfasste PersonAnna ist die Person, die bereits die aufschiebend bedingte Abtretung vorgenommen hat.
- 4erfülltEintritt der BedingungDas vereinbarte Ereignis tritt ein.
- 5erfülltVereitelung oder Beeinträchtigung der bedingten RechtswirkungOhne den gesetzlichen Schutz würde die Übertragung auf Clara den bedingten Erwerb Bens verhindern.
- 6erfülltKein geschützter Erwerb vom NichtberechtigtenClara kennt die frühere bedingte Abtretung; ein geschützter Erwerb scheidet aus.
Deniz schuldet Anna aus einem privaten Darlehen 1.000 Euro. Anna und Ben vereinbaren, dass Ben das Recht auf diese Zahlung erhält, wenn er sein Examen im ersten Versuch besteht. Noch vor dem Examen überträgt Anna dasselbe Recht ohne Bedingung auf Clara, die die Vereinbarung mit Ben kennt. Ben fällt bei seinem ersten Examensversuch durch.
Trifft „Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufschiebend oder auflösend bedingte AusgangsverfügungDie Forderung wird aufschiebend bedingt an Ben abgetreten.
- 2erfülltWeitere Verfügung über denselben Gegenstand während der SchwebezeitAnna tritt dieselbe Forderung erneut ab, bevor über den Bedingungseintritt entschieden ist.
- 3erfülltVerfügung durch die jeweils erfasste PersonAnna ist die Person, die bereits die aufschiebend bedingte Abtretung vorgenommen hat.
- 4fehltEintritt der BedingungMit dem Scheitern im ersten Versuch ist die vereinbarte Bedingung endgültig ausgefallen.
- 5erfülltVereitelung oder Beeinträchtigung der bedingten RechtswirkungDie Übertragung auf Clara würde einen Erwerb Bens bei Bestehen im ersten Versuch verhindern.
- 6erfülltKein geschützter Erwerb vom NichtberechtigtenClara kennt die frühere bedingte Abtretung; ein geschützter Erwerb scheidet aus.
Typische Fehler
FehlerAuch bei einer auflösenden Bedingung werden die weiteren Verfügungen des ursprünglich Verfügenden geprüft.
RichtigEntscheidend sind die weiteren Verfügungen der Person, deren Recht mit Eintritt der auflösenden Bedingung endet.
FehlerDie weitere Verfügung wird bei Bedingungseintritt für unwirksam gehalten, ohne einen möglichen Erwerbsschutz zu prüfen.
RichtigDie Regeln zum Erwerb vom Nichtberechtigten gelten entsprechend und können den späteren Erwerber schützen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema