Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand

§ 161 BGB · Zivilrecht

Bei einer aufschiebend oder auflösend bedingten Verfügung ist jede weitere Verfügung über denselben Gegenstand während der Schwebezeit im Falle des Bedingungseintritts dem bedingt Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde; bei aufschiebender Bedingung sind Verfügungen des ursprünglich Verfügenden, bei auflösender Bedingung Verfügungen desjenigen erfasst, dessen Recht mit Bedingungseintritt endet. Dies gilt auch für Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Ein nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften über den Erwerb vom Nichtberechtigten geschützter Erwerb bleibt unberührt.

Merksatz

Eine Zwischenverfügung kann zunächst wirksam sein und erst mit Bedingungseintritt gegenüber dem bedingt Berechtigten unwirksam werden.

Wie wirkt eine Verfügung in der Schwebezeit?Gezeigt ist die aufschiebende Bedingung ohne geschützten Erwerb vom Nichtberechtigten; hervorgehoben ist der Bedingungseintritt.
  1. Beginn
    Bedingte Ausgangsverfügung
    Ein Rechtsinhaber verfügt unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand.
  2. Schwebezeit
    Weitere Verfügung
    Der Verfügende trifft eine weitere Verfügung, die den bedingten Erwerb beeinträchtigen würde.
  3. Bedingungseintritt
    Relative Unwirksamkeit
    Die beeinträchtigende Verfügung wird gegenüber dem bedingt Berechtigten insoweit unwirksam.
  1. Bedingte Ausgangsverfügung Ein Rechtsinhaber verfügt unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand.
  2. Weitere Verfügung Der Verfügende trifft eine weitere Verfügung, die den bedingten Erwerb beeinträchtigen würde.
  3. Relative Unwirksamkeit Die beeinträchtigende Verfügung wird gegenüber dem bedingt Berechtigten insoweit unwirksam.
Schwebezeit

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Deniz schuldet Anna aus einem privaten Darlehen 1.000 Euro. Anna und Ben vereinbaren, dass Ben das Recht auf diese Zahlung erhält, wenn er sein Examen im ersten Versuch besteht. Noch vor dem Examen überträgt Anna dasselbe Recht ohne Bedingung auf Clara, die die Vereinbarung mit Ben kennt. Ben besteht das Examen im ersten Versuch.

Trifft „Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ hier zu?

„Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufschiebend oder auflösend bedingte Ausgangsverfügung
    Die Forderung wird aufschiebend bedingt an Ben abgetreten.
    erfüllt
  2. 2
    Weitere Verfügung über denselben Gegenstand während der Schwebezeit
    Anna tritt dieselbe Forderung erneut ab, bevor über den Bedingungseintritt entschieden ist.
    erfüllt
  3. 3
    Verfügung durch die jeweils erfasste Person
    Anna ist die Person, die bereits die aufschiebend bedingte Abtretung vorgenommen hat.
    erfüllt
  4. 4
    Eintritt der Bedingung
    Das vereinbarte Ereignis tritt ein.
    erfüllt
  5. 5
    Vereitelung oder Beeinträchtigung der bedingten Rechtswirkung
    Ohne den gesetzlichen Schutz würde die Übertragung auf Clara den bedingten Erwerb Bens verhindern.
    erfüllt
  6. 6
    Kein geschützter Erwerb vom Nichtberechtigten
    Clara kennt die frühere bedingte Abtretung; ein geschützter Erwerb scheidet aus.
    erfüllt
BFall B

Deniz schuldet Anna aus einem privaten Darlehen 1.000 Euro. Anna und Ben vereinbaren, dass Ben das Recht auf diese Zahlung erhält, wenn er sein Examen im ersten Versuch besteht. Noch vor dem Examen überträgt Anna dasselbe Recht ohne Bedingung auf Clara, die die Vereinbarung mit Ben kennt. Ben fällt bei seinem ersten Examensversuch durch.

Trifft „Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ hier zu?

„Verfügungsbeschränkung im Schwebezustand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eintritt der Bedingung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufschiebend oder auflösend bedingte Ausgangsverfügung
    Die Forderung wird aufschiebend bedingt an Ben abgetreten.
    erfüllt
  2. 2
    Weitere Verfügung über denselben Gegenstand während der Schwebezeit
    Anna tritt dieselbe Forderung erneut ab, bevor über den Bedingungseintritt entschieden ist.
    erfüllt
  3. 3
    Verfügung durch die jeweils erfasste Person
    Anna ist die Person, die bereits die aufschiebend bedingte Abtretung vorgenommen hat.
    erfüllt
  4. 4
    Eintritt der Bedingung
    Mit dem Scheitern im ersten Versuch ist die vereinbarte Bedingung endgültig ausgefallen.
    fehlt
  5. 5
    Vereitelung oder Beeinträchtigung der bedingten Rechtswirkung
    Die Übertragung auf Clara würde einen Erwerb Bens bei Bestehen im ersten Versuch verhindern.
    erfüllt
  6. 6
    Kein geschützter Erwerb vom Nichtberechtigten
    Clara kennt die frühere bedingte Abtretung; ein geschützter Erwerb scheidet aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch bei einer auflösenden Bedingung werden die weiteren Verfügungen des ursprünglich Verfügenden geprüft.

RichtigEntscheidend sind die weiteren Verfügungen der Person, deren Recht mit Eintritt der auflösenden Bedingung endet.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie weitere Verfügung wird bei Bedingungseintritt für unwirksam gehalten, ohne einen möglichen Erwerbsschutz zu prüfen.

RichtigDie Regeln zum Erwerb vom Nichtberechtigten gelten entsprechend und können den späteren Erwerber schützen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.