Definitionen
Verfügungsbefugnis
§ 185 BGB · ZivilrechtDie Verfügungsbefugnis ist die rechtliche Macht einer Person, durch Rechtsgeschäft unmittelbar auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es also zu übertragen, zu belasten, zu ändern oder aufzuheben. Sie steht grundsätzlich dem Rechtsinhaber zu, kann aber kraft Gesetzes beschränkt sein oder fehlen; Dritte können kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung des Berechtigten verfügungsbefugt sein.
Rechtsinhaberschaft und Verfügungsbefugnis müssen nicht bei derselben Person liegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat Ben 500 Euro geliehen, die er noch nicht zurückgezahlt hat. 1Sie erlaubt David, ihren Anspruch auf Rückzahlung in seinem eigenen Namen auf Clara zu übertragen. 2David und Clara einigen sich darauf, dass Annas Anspruch auf Rückzahlung der 500 Euro endgültig auf Clara übergehen soll.
Trifft „Verfügungsbefugnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtliche Macht des HandelndenAnna ermächtigt David als Inhaberin der Forderung, über diese im eigenen Namen zu verfügen.
- 2erfülltRechtsgeschäft zur unmittelbaren Einwirkung auf ein bestehendes RechtDie Vereinbarung ist unmittelbar auf den Wechsel der Gläubigerin der bestehenden Forderung gerichtet.
Anna hat Ben 500 Euro geliehen, die er noch nicht zurückgezahlt hat. 2David und Clara einigen sich darauf, dass Annas Anspruch auf Rückzahlung der 500 Euro endgültig auf Clara übergehen soll. Anna hat David dies weder vorher erlaubt noch später gebilligt.
Trifft „Verfügungsbefugnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRechtliche Macht des HandelndenDavid ist weder Inhaber der Forderung noch von Anna zur Verfügung ermächtigt.
- 2erfülltRechtsgeschäft zur unmittelbaren Einwirkung auf ein bestehendes RechtAuch diese Vereinbarung zielt unmittelbar auf den Wechsel der Gläubigerin der bestehenden Forderung.
Typische Fehler
FehlerSchon für den Kaufvertrag über eine Sache wird die Verfügungsbefugnis des Verkäufers verlangt.
RichtigFür den bloßen Kaufvertrag ist keine Verfügungsbefugnis erforderlich; sie betrifft das unmittelbar rechtsändernde Verfügungsgeschäft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata