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Verfügung eines Nichtberechtigten

§ 185 BGB · Zivilrecht

Eine Verfügung eines Nichtberechtigten liegt vor, wenn jemand im eigenen Namen über ein Recht verfügt, obwohl ihm das Recht nicht zusteht oder ihm als Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsmacht fehlt. Sie ist grundsätzlich unwirksam, kann jedoch nach § 185 BGB mit Einwilligung oder durch Genehmigung des Berechtigten sowie durch Erwerb des Gegenstands durch den Verfügenden oder dessen Beerbung durch den Berechtigten wirksam sein, im letzten Fall aber nur, wenn der Berechtigte für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet.

Merksatz

Die Verfügung eines Nichtberechtigten ist nicht zwingend unwirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Anna hat Ben ihr Fahrrad für eine Woche geliehen und ihm jeden Verkauf ausdrücklich untersagt. 2Ben verkauft es Clara unter seinem eigenen Namen. 1Beide sind sich einig, dass das Fahrrad ab sofort Clara gehören soll, und Ben übergibt es ihr. Clara weiß, dass das Fahrrad Anna gehört und dass Anna den Verkauf nicht erlaubt hat.

Trifft „Verfügung eines Nichtberechtigten“ hier zu?

„Verfügung eines Nichtberechtigten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung über ein Recht
    Die Einigung ist unmittelbar auf die Übertragung des Eigentums gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln im eigenen Namen
    Ben handelt für sich selbst und nicht als Vertreter Annas.
    erfüllt
  3. 3
    Fehlende Rechtsinhaberschaft oder Verfügungsmacht
    Ben ist lediglich Entleiher und nicht Eigentümer des Fahrrads.
    erfüllt
BFall B

Das Fahrrad gehört Ben. 2Er verkauft es Clara unter seinem eigenen Namen. 1Beide sind sich einig, dass das Fahrrad ab sofort Clara gehören soll, und Ben übergibt es ihr.

Trifft „Verfügung eines Nichtberechtigten“ hier zu?

„Verfügung eines Nichtberechtigten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Rechtsinhaberschaft oder Verfügungsmacht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung über ein Recht
    Die Einigung ist unmittelbar auf die Übertragung des Eigentums gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln im eigenen Namen
    Ben handelt für sich selbst und nicht als Vertreter eines anderen.
    erfüllt
  3. 3
    Fehlende Rechtsinhaberschaft oder Verfügungsmacht
    Ben ist selbst Eigentümer; eine Einschränkung seiner Verfügungsmacht ist nicht ersichtlich.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Beerbung des Verfügenden durch den Berechtigten wird die Verfügung ohne Prüfung der Erbenhaftung als wirksam angesehen.

RichtigDie Wirksamkeit aufgrund dieser Beerbung setzt voraus, dass der Berechtigte für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet.

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