Definitionen
Verfügung von Todes wegen
§ 1937 ff. BGB · ZivilrechtEine Verfügung von Todes wegen ist ein einseitiges oder vertragliches Rechtsgeschäft, durch das eine Person (Erblasser) Anordnungen für den Fall ihres Todes trifft; sie wird als Testament (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB) errichtet und kann insbesondere Vermächtnisse (§ 1939 BGB) oder Auflagen (§ 1940 BGB) enthalten.
Testament und Erbvertrag sind die Formen, Vermächtnis und Auflage mögliche Inhalte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara schreibt den Satz „Nach meinem Tod soll meine Tochter Lea alles erben“ vollständig mit der Hand auf ein Blatt und unterschreibt unmittelbar darunter mit ihrem vollen Namen.
Trifft „Verfügung von Todes wegen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitiges oder vertragliches RechtsgeschäftMara legt durch eine einseitige Erklärung rechtsverbindlich ihre Erbfolge fest.
- 2erfülltAnordnungen für den eigenen TodesfallDie Erbeinsetzung soll mit Maras Tod wirken.
- 3erfülltErrichtung als Testament oder ErbvertragDie eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung ist ein eigenhändiges Testament.
1Mara schließt mit einer Versicherung eine Lebensversicherung auf ihren eigenen Tod ab. In dem Vertrag vereinbaren beide, 2dass ihre Tochter Lea nach Maras Tod die Versicherungssumme direkt von der Versicherung verlangen kann.
Trifft „Verfügung von Todes wegen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitiges oder vertragliches RechtsgeschäftDer Versicherungsvertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen von Mara und der Versicherung.
- 2erfülltAnordnungen für den eigenen TodesfallMara regelt, wer nach ihrem Tod die Versicherungssumme erhalten soll.
- 3fehltErrichtung als Testament oder ErbvertragDer Versicherungsvertrag ist ein Vertrag unter Lebenden zugunsten der Tochter, weder ein Testament noch ein Erbvertrag.
Typische Fehler
FehlerEs werden nur einseitige Erklärungen erfasst und vertragliche Gestaltungen ausgeschlossen.
RichtigAuch ein Erbvertrag kann Verfügungen von Todes wegen enthalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema