Definitionen
Verfahrensbeistand
§ 158 FamFG · ZivilrechtDer Verfahrensbeistand ist eine vom Familiengericht bestellte, fachlich und persönlich geeignete Person, die in Kindschaftssachen über die Person eines minderjährigen Kindes dessen Interessen selbständig wahrnimmt, ohne sein gesetzlicher Vertreter zu sein. Er ist zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Eigenständige Interessenwahrnehmung bedeutet nicht, das Kind gesetzlich zu vertreten.
- BestellungBeginn des AmtesDas Gericht darf die Bestellung nicht unnötig verzögern.
- EndentscheidungNoch nicht rechtskräftigEine noch anfechtbare Endentscheidung beendet die Bestellung nicht.
- RechtskraftEnde der BestellungWird die abschließende Entscheidung rechtskräftig, endet das Amt.
- Beginn des Amtes Das Gericht darf die Bestellung nicht unnötig verzögern.
- Noch nicht rechtskräftig Eine noch anfechtbare Endentscheidung beendet die Bestellung nicht.
- Ende der Bestellung Wird die abschließende Entscheidung rechtskräftig, endet das Amt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Vor dem Familiengericht wird darüber verhandelt, ob der Vater zu der achtjährigen Mia künftig überhaupt keinen Kontakt mehr haben darf. Lea hat eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialpädagogik, eine Zusatzqualifikation im Familienrecht und gerichtlichen Verfahren und langjährige Erfahrung mit Kindern; ihre bisherigen Aufgaben hat sie stets zuverlässig und gewissenhaft erledigt. Das Gericht setzt Lea durch einen Beschluss zur Wahrnehmung von Mias Interessen ein, ohne ihr die Befugnis zu geben, rechtliche Erklärungen in Mias Namen abzugeben. Lea spricht mit Mia und berichtet dem Gericht eigenständig über Mias Wünsche und Bedürfnisse, ohne sich dabei von den Eltern Vorgaben machen zu lassen.
Trifft „Verfahrensbeistand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestellung durch das FamiliengerichtLea erhält ihre Aufgabe durch eine gerichtliche Bestellung.
- 2erfülltFachliche und persönliche EignungAusbildung, zusätzliche Rechtskenntnisse, Erfahrung und zuverlässige Arbeit belegen ihre Eignung.
- 3erfülltKindschaftssache zur Person eines minderjährigen KindesDas Verfahren betrifft den persönlichen Kontakt eines minderjährigen Kindes zu seinem Vater.
- 4erfülltSelbständige Wahrnehmung der KindesinteressenLea bringt Mias Interessen unabhängig von elterlichen Vorgaben in das Verfahren ein.
- 5erfülltKeine gesetzliche Vertretung des KindesDie gerichtliche Aufgabe umfasst keine gesetzliche Vertretungsmacht für Mia.
- 6erfülltErforderlichkeit der BestellungWeil ein vollständiger Umgangsausschluss erwogen wird, ist die Bestellung zwingend erforderlich.
Vor dem Familiengericht wird darüber verhandelt, ob der Vater zu der achtjährigen Mia künftig überhaupt keinen Kontakt mehr haben darf. Lea hat eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialpädagogik, eine Zusatzqualifikation im Familienrecht und gerichtlichen Verfahren und langjährige Erfahrung mit Kindern; ihre bisherigen Aufgaben hat sie stets zuverlässig und gewissenhaft erledigt. Mias Mutter bittet Lea, sich für Mias Interessen einzusetzen; das Gericht hat Lea nicht eingesetzt und Lea darf keine rechtlichen Erklärungen in Mias Namen abgeben. Lea spricht mit Mia und berichtet dem Gericht eigenständig über Mias Wünsche und Bedürfnisse, ohne sich dabei von den Eltern Vorgaben machen zu lassen.
Trifft „Verfahrensbeistand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBestellung durch das FamiliengerichtDie Bitte der Mutter ersetzt die fehlende gerichtliche Bestellung nicht.
- 2erfülltFachliche und persönliche EignungAusbildung, zusätzliche Rechtskenntnisse, Erfahrung und zuverlässige Arbeit belegen ihre Eignung.
- 3erfülltKindschaftssache zur Person eines minderjährigen KindesDas Verfahren betrifft den persönlichen Kontakt eines minderjährigen Kindes zu seinem Vater.
- 4erfülltSelbständige Wahrnehmung der KindesinteressenLea bringt Mias Interessen tatsächlich unabhängig von elterlichen Vorgaben ein.
- 5erfülltKeine gesetzliche Vertretung des KindesLea besitzt keine gesetzliche Vertretungsmacht für Mia.
- 6erfülltErforderlichkeit der BestellungDer erwogene vollständige Umgangsausschluss macht eine gerichtliche Bestellung zwingend erforderlich.
Typische Fehler
FehlerEine Bestellung wird nur bei einem erheblichen Interessengegensatz zwischen Kind und Eltern für erforderlich gehalten.
RichtigKommt ein vollständiger Umgangsausschluss in Betracht, muss das Gericht auch ohne einen solchen Gegensatz einen Verfahrensbeistand bestellen.
FehlerDie Bestellung wird bereits mit Erlass einer noch anfechtbaren Endentscheidung als beendet behandelt.
RichtigOhne vorherige Aufhebung oder anderweitigen Verfahrensabschluss endet die Bestellung erst, wenn die abschließende Entscheidung rechtskräftig wird.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema