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Verfahrensbeistand

§ 158 FamFG · Zivilrecht

Der Verfahrensbeistand ist eine vom Familiengericht bestellte, fachlich und persönlich geeignete Person, die in Kindschaftssachen über die Person eines minderjährigen Kindes dessen Interessen selbständig wahrnimmt, ohne sein gesetzlicher Vertreter zu sein. Er ist zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Merksatz

Eigenständige Interessenwahrnehmung bedeutet nicht, das Kind gesetzlich zu vertreten.

Wann endet die Bestellung?Gezeigt ist ein Verfahren mit Endentscheidung, ohne vorherige Aufhebung der Bestellung oder sonstigen Verfahrensabschluss.
  1. Bestellung
    Beginn des Amtes
    Das Gericht darf die Bestellung nicht unnötig verzögern.
  2. Endentscheidung
    Noch nicht rechtskräftig
    Eine noch anfechtbare Endentscheidung beendet die Bestellung nicht.
  3. Rechtskraft
    Ende der Bestellung
    Wird die abschließende Entscheidung rechtskräftig, endet das Amt.
  1. Beginn des Amtes Das Gericht darf die Bestellung nicht unnötig verzögern.
  2. Noch nicht rechtskräftig Eine noch anfechtbare Endentscheidung beendet die Bestellung nicht.
  3. Ende der Bestellung Wird die abschließende Entscheidung rechtskräftig, endet das Amt.
Bestehen der Bestellung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Vor dem Familiengericht wird darüber verhandelt, ob der Vater zu der achtjährigen Mia künftig überhaupt keinen Kontakt mehr haben darf. Lea hat eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialpädagogik, eine Zusatzqualifikation im Familienrecht und gerichtlichen Verfahren und langjährige Erfahrung mit Kindern; ihre bisherigen Aufgaben hat sie stets zuverlässig und gewissenhaft erledigt. Das Gericht setzt Lea durch einen Beschluss zur Wahrnehmung von Mias Interessen ein, ohne ihr die Befugnis zu geben, rechtliche Erklärungen in Mias Namen abzugeben. Lea spricht mit Mia und berichtet dem Gericht eigenständig über Mias Wünsche und Bedürfnisse, ohne sich dabei von den Eltern Vorgaben machen zu lassen.

Trifft „Verfahrensbeistand“ hier zu?

„Verfahrensbeistand“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestellung durch das Familiengericht
    Lea erhält ihre Aufgabe durch eine gerichtliche Bestellung.
    erfüllt
  2. 2
    Fachliche und persönliche Eignung
    Ausbildung, zusätzliche Rechtskenntnisse, Erfahrung und zuverlässige Arbeit belegen ihre Eignung.
    erfüllt
  3. 3
    Kindschaftssache zur Person eines minderjährigen Kindes
    Das Verfahren betrifft den persönlichen Kontakt eines minderjährigen Kindes zu seinem Vater.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständige Wahrnehmung der Kindesinteressen
    Lea bringt Mias Interessen unabhängig von elterlichen Vorgaben in das Verfahren ein.
    erfüllt
  5. 5
    Keine gesetzliche Vertretung des Kindes
    Die gerichtliche Aufgabe umfasst keine gesetzliche Vertretungsmacht für Mia.
    erfüllt
  6. 6
    Erforderlichkeit der Bestellung
    Weil ein vollständiger Umgangsausschluss erwogen wird, ist die Bestellung zwingend erforderlich.
    erfüllt
BFall B

Vor dem Familiengericht wird darüber verhandelt, ob der Vater zu der achtjährigen Mia künftig überhaupt keinen Kontakt mehr haben darf. Lea hat eine abgeschlossene Ausbildung in Sozialpädagogik, eine Zusatzqualifikation im Familienrecht und gerichtlichen Verfahren und langjährige Erfahrung mit Kindern; ihre bisherigen Aufgaben hat sie stets zuverlässig und gewissenhaft erledigt. Mias Mutter bittet Lea, sich für Mias Interessen einzusetzen; das Gericht hat Lea nicht eingesetzt und Lea darf keine rechtlichen Erklärungen in Mias Namen abgeben. Lea spricht mit Mia und berichtet dem Gericht eigenständig über Mias Wünsche und Bedürfnisse, ohne sich dabei von den Eltern Vorgaben machen zu lassen.

Trifft „Verfahrensbeistand“ hier zu?

„Verfahrensbeistand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestellung durch das Familiengericht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestellung durch das Familiengericht
    Die Bitte der Mutter ersetzt die fehlende gerichtliche Bestellung nicht.
    fehlt
  2. 2
    Fachliche und persönliche Eignung
    Ausbildung, zusätzliche Rechtskenntnisse, Erfahrung und zuverlässige Arbeit belegen ihre Eignung.
    erfüllt
  3. 3
    Kindschaftssache zur Person eines minderjährigen Kindes
    Das Verfahren betrifft den persönlichen Kontakt eines minderjährigen Kindes zu seinem Vater.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständige Wahrnehmung der Kindesinteressen
    Lea bringt Mias Interessen tatsächlich unabhängig von elterlichen Vorgaben ein.
    erfüllt
  5. 5
    Keine gesetzliche Vertretung des Kindes
    Lea besitzt keine gesetzliche Vertretungsmacht für Mia.
    erfüllt
  6. 6
    Erforderlichkeit der Bestellung
    Der erwogene vollständige Umgangsausschluss macht eine gerichtliche Bestellung zwingend erforderlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Bestellung wird nur bei einem erheblichen Interessengegensatz zwischen Kind und Eltern für erforderlich gehalten.

RichtigKommt ein vollständiger Umgangsausschluss in Betracht, muss das Gericht auch ohne einen solchen Gegensatz einen Verfahrensbeistand bestellen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Bestellung wird bereits mit Erlass einer noch anfechtbaren Endentscheidung als beendet behandelt.

RichtigOhne vorherige Aufhebung oder anderweitigen Verfahrensabschluss endet die Bestellung erst, wenn die abschließende Entscheidung rechtskräftig wird.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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