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Vereitelungshandlung

§ 170 StGB · Strafrecht

Eine Vereitelungshandlung ist jedes Verhalten des Täters, mit dem er sich seiner bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht und dadurch den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet oder ohne die Hilfe anderer gefährden würde, indem er seine Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführt oder aufrechterhält, sei es durch aktives Tun wie Aufgabe der Arbeitsstelle, Vermögensverschiebungen oder Verschuldung, sei es durch Unterlassen, etwa die Nichtaufnahme einer ihm möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit.

Merksatz

Entscheidend ist die vorsätzlich geschaffene oder erhaltene Leistungsunfähigkeit, nicht allein das Ausbleiben einer Unterhaltszahlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul muss seiner minderjährigen Tochter monatlich 400 Euro zum Leben zahlen, stellt seine Zahlungen aber bewusst vollständig ein. 3Um künftig nichts zahlen zu können, kündigt er seine gut bezahlte Stelle und lehnt eine sofort verfügbare, gleich bezahlte Arbeit ab; danach hat er weder Einkommen noch Vermögen. 2Seine Tochter hat kein eigenes Einkommen oder Vermögen, und auch ihre Mutter kann die fehlenden 400 Euro nicht aufbringen. Die Großmutter bezahlt deshalb jeden Monat die fehlenden 400 Euro für Essen, Kleidung und Unterkunft des Kindes.

Trifft „Vereitelungshandlung“ hier zu?

„Vereitelungshandlung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entziehen einer bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflicht
    Paul erfüllt die bestehende Pflicht zur Zahlung von Unterhalt bewusst nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Gefährdung des Lebensbedarfs, zumindest ohne fremde Hilfe
    Ohne die Hilfe der Großmutter wäre die Versorgung des Kindes wegen der ausbleibenden Zahlungen gefährdet.
    erfüllt
  3. 3
    Vorsätzliches Herbeiführen oder Aufrechterhalten eigener Leistungsunfähigkeit
    Paul beseitigt seine Einkommensquelle bewusst und verhindert die Wiederaufnahme einer möglichen und zumutbaren Arbeit.
    erfüllt
BFall B

1Paul muss seiner minderjährigen Tochter monatlich 400 Euro zum Leben zahlen, stellt seine Zahlungen aber bewusst vollständig ein. Er verdient weiterhin genug für diese Zahlung und hat zusätzliche Ersparnisse. 2Seine Tochter hat kein eigenes Einkommen oder Vermögen, und auch ihre Mutter kann die fehlenden 400 Euro nicht aufbringen. Die Großmutter bezahlt deshalb jeden Monat die fehlenden 400 Euro für Essen, Kleidung und Unterkunft des Kindes.

Trifft „Vereitelungshandlung“ hier zu?

„Vereitelungshandlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorsätzliches Herbeiführen oder Aufrechterhalten eigener Leistungsunfähigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entziehen einer bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflicht
    Die bewusste Nichtzahlung trotz bestehender Zahlungspflicht ist ein Entziehen und kann ihrerseits § 170 Abs. 1 StGB erfüllen.
    erfüllt
  2. 2
    Gefährdung des Lebensbedarfs, zumindest ohne fremde Hilfe
    Ohne die Hilfe der Großmutter wäre die Versorgung des Kindes wegen der ausbleibenden Zahlungen gefährdet.
    erfüllt
  3. 3
    Vorsätzliches Herbeiführen oder Aufrechterhalten eigener Leistungsunfähigkeit
    Paul bleibt zahlungsfähig und führt keine eigene Leistungsunfähigkeit herbei oder hält sie aufrecht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerFinanzielle Hilfe von Angehörigen wird als Grund angesehen, eine Strafbarkeit wegen fehlender Gefährdung auszuschließen.

RichtigEs reicht aus, dass die Versorgung ohne diese Unterstützung gefährdet wäre; fremde Hilfe allein schließt eine Strafbarkeit nicht aus.

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die fehlende Arbeitsaufnahme wird ohne Weiteres als Vereitelungshandlung behandelt.

RichtigBei einer nicht aufgenommenen Erwerbstätigkeit muss diese dem Täter tatsächlich möglich und zumutbar sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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