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Verfahrensfehler

§ 45 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn bei dem Erlass eines Verwaltungsakts oder einer sonstigen hoheitlichen Maßnahme die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden, insbesondere Anhörungs- oder Beteiligungspflichten verletzt wurden. Die Verletzung der Pflicht zur Begründung eines Verwaltungsakts wird im Prüfungsaufbau den Formfehlern zugeordnet.

Merksatz

Ein richtiges Ergebnis ersetzt nicht die Einhaltung vorgeschriebener Verfahrensregeln.

Verfahrensfehler oder Formfehler?Die fehlende Anhörung betrifft das Verfahren, die fehlende Begründung die Form der Entscheidung.
Verfahrensfehler
Formfehler
Betroffener Bereich
Ablauf des behördlichen Verfahrens
Form der Entscheidung, etwa ihre Begründung
Typisches Beispiel
Eine erforderliche Anhörung unterbleibt.
Eine erforderliche Begründung fehlt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Stadt untersagt einem Handwerksbetrieb mit einem schriftlichen und begründeten Bescheid den nächtlichen Betrieb einer Maschine. 2Sie stützt sich auf neue Lärmmessungen, zu denen sie dem Betrieb vor der Entscheidung keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Die Stadt hat den Vorgang drei Monate lang ohne Zeitdruck bearbeitet.

Trifft „Verfahrensfehler“ hier zu?

„Verfahrensfehler“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass eines Verwaltungsakts oder sonstige hoheitliche Maßnahme
    Das an den Betrieb gerichtete Verbot ist ein Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Missachtung gesetzlicher Verfahrensvorschriften
    Die vor dieser belastenden Entscheidung erforderliche Anhörung ist unterblieben.
    erfüllt
BFall B

1Die Stadt untersagt einem Handwerksbetrieb mit einem schriftlichen und begründeten Bescheid den nächtlichen Betrieb einer Maschine. Zuvor hat sie dem Betrieb die neuen Lärmmessungen mitgeteilt und ihm zwei Wochen Zeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der Betrieb hat seine Einwände vorgebracht, und die Stadt hat sie bei ihrer Entscheidung berücksichtigt.

Trifft „Verfahrensfehler“ hier zu?

„Verfahrensfehler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Missachtung gesetzlicher Verfahrensvorschriften

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass eines Verwaltungsakts oder sonstige hoheitliche Maßnahme
    Das an den Betrieb gerichtete Verbot ist ein Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Missachtung gesetzlicher Verfahrensvorschriften
    Der Betrieb konnte sich vor der Entscheidung zu den maßgeblichen Tatsachen äußern; ein anderer Verfahrensverstoß ist nicht ersichtlich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine fehlende Begründung wird bei der Prüfung des Verwaltungsakts als Verfahrensfehler statt als Formfehler eingeordnet.

RichtigDie fehlende erforderliche Begründung ist im Prüfungsaufbau bei der Form zu behandeln.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine unterbliebene Anhörung könne nur bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids nachgeholt werden.

RichtigNach § 45 Abs. 2 VwVfG kann die Anhörung noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

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