Definitionen
Verändern
§ 267 StGB · StrafrechtVerändern im Sinne des Verfälschens ist jede unbefugte nachträgliche Einwirkung auf eine echte Urkunde, die deren gedanklichen Inhalt oder Beweisrichtung so abwandelt, dass der Anschein entsteht, der ursprüngliche Aussteller habe die Erklärung in der veränderten Form abgegeben, ohne dass die Urkunde vernichtet wird.
Die geänderte Erklärung muss weiterhin als Erklärung des ursprünglichen Ausstellers erscheinen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paula bestätigt Jonas auf einem von ihr unterschriebenen Blatt, 50 Euro erhalten zu haben, und übergibt es ihm. Jonas ergänzt später ohne Paulas Erlaubnis mit einem passenden Stift eine weitere Null, sodass dort 500 Euro steht und keine Bearbeitungsspuren sichtbar sind. Der übrige Text und Paulas Unterschrift bleiben erhalten.
Trifft „Verändern“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEchte AusgangsurkundeDie ursprüngliche Empfangsbestätigung stammt tatsächlich von der erkennbaren Ausstellerin Paula.
- 2erfülltNachträgliche EinwirkungJonas bearbeitet das Blatt erst nach dessen Ausstellung.
- 3erfülltFehlende ÄnderungsbefugnisJonas ist nicht befugt, den von Paula bestätigten Betrag eigenmächtig zu erhöhen.
- 4erfülltÄnderung des Inhalts oder der BeweisrichtungDas Blatt bestätigt nun den Empfang eines höheren Betrags.
- 5erfülltScheinbare Erklärung des ursprünglichen AusstellersDie Bestätigung über 500 Euro erscheint als von Paula abgegebene Erklärung.
- 6erfülltFortbestand der UrkundeDas Blatt bleibt eine lesbare, Paula zugeordnete Empfangsbestätigung.
Paula bestätigt Jonas auf einem von ihr unterschriebenen Blatt, 50 Euro erhalten zu haben. Tatsächlich hat sie 500 Euro erhalten und erlaubt Jonas anschließend ausdrücklich, den Betrag auf dem Blatt zu berichtigen. Jonas ergänzt mit einem passenden Stift eine Null, ohne andere Textteile oder die Unterschrift zu berühren; die Ergänzung hebt sich nicht vom restlichen Text ab.
Trifft „Verändern“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEchte AusgangsurkundeDie Bestätigung stammt von Paula und ist trotz des zunächst falschen Betrags echt.
- 2erfülltNachträgliche EinwirkungJonas bearbeitet die bereits ausgestellte Bestätigung.
- 3fehltFehlende ÄnderungsbefugnisPaula hat Jonas ausdrücklich zur Berichtigung ermächtigt.
- 4erfülltÄnderung des Inhalts oder der BeweisrichtungDer bestätigte Betrag wird von 50 Euro auf 500 Euro erhöht.
- 5erfülltScheinbare Erklärung des ursprünglichen AusstellersDie berichtigte Bestätigung erscheint weiterhin als Erklärung Paulas und ist ihr hier auch tatsächlich zurechenbar.
- 6erfülltFortbestand der UrkundeDie unterschriebene Empfangsbestätigung bleibt bestehen.
Typische Fehler
FehlerJede äußerliche Bearbeitung einer Urkunde wird bereits als tatbestandsmäßige Veränderung behandelt.
RichtigDie Bearbeitung muss den Aussagegehalt oder die Beweisrichtung ändern; eine bloße Verzierung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata