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Verächtlichmachung

§ 186 StGB · Strafrecht

Verächtlichmachung ist jede Äußerung, die dazu geeignet ist, das Ansehen einer Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder sie als unwürdig der Achtung anderer erscheinen zu lassen, indem ihr Eigenschaften oder Verhaltensweisen zugeschrieben werden, die nach allgemeiner Anschauung als ehrlos oder verachtenswert gelten.

Merksatz

Es geht um moralische Missachtung, nicht um jede Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Ansehens.

Verächtlichmachung oder Herabwürdigung?Beide Varianten können sich überschneiden. Verächtlichmachung betrifft moralische Missachtung; Herabwürdigung erfasst auch andere Einbußen an sozialem Ansehen.
Verächtlichmachung
Herabwürdigung
Wertungsmaßstab
Moralische Missbilligung.
Gesellschaftliches Ansehen, auch ohne moralischen Vorwurf.
Geeignete Wirkung
Die Person als der Achtung anderer unwürdig erscheinen zu lassen.
Das gesellschaftliche Ansehen der Person zu mindern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara erzählt ihrem Nachbarn, Paul habe die ihm anvertrauten Spenden für hungernde Kinder heimlich für seinen privaten Urlaub ausgegeben.

Trifft „Verächtlichmachung“ hier zu?

„Verächtlichmachung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eignung zur Minderung von Ansehen oder Achtung
    Dieser Vorwurf kann Paul als der Achtung anderer unwürdig erscheinen lassen.
    erfüllt
  2. 2
    Zuschreibung von Eigenschaften oder Verhaltensweisen
    Mara schreibt Paul die private Verwendung anvertrauter Spendengelder zu.
    erfüllt
  3. 3
    Moralisch missbilligter Inhalt nach allgemeiner Anschauung
    Die heimliche Verwendung solcher Spenden für eigene Zwecke gilt allgemein als moralisch verwerflich.
    erfüllt
BFall B

Mara erzählt einer Konzertveranstalterin, der Berufspianist Paul habe bei seinem letzten Konzert drei einfache Stücke wegen technischer Spielfehler abbrechen müssen.

Trifft „Verächtlichmachung“ hier zu?

„Verächtlichmachung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Moralisch missbilligter Inhalt nach allgemeiner Anschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eignung zur Minderung von Ansehen oder Achtung
    Die Behauptung kann Pauls berufliches Ansehen bei möglichen Auftraggebern mindern.
    erfüllt
  2. 2
    Zuschreibung von Eigenschaften oder Verhaltensweisen
    Mara schreibt Paul konkrete Fehler und Auftrittsabbrüche zu.
    erfüllt
  3. 3
    Moralisch missbilligter Inhalt nach allgemeiner Anschauung
    Die geschilderten Spielfehler betreffen sein berufliches Können, nicht seine moralische Integrität.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass andere die betroffene Person wegen der Äußerung tatsächlich geringer achten.

RichtigDie Äußerung muss zur entsprechenden Abwertung geeignet sein; ein tatsächlicher Ansehensverlust ist nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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