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Veranstaltung

§ 125 StGB · Strafrecht

Eine Veranstaltung ist ein organisiertes, zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis, das von einem Veranstalter geplant und durchgeführt wird und bei dem eine Mehrzahl von Personen zusammenkommt, um an einem bestimmten Programm oder Geschehen teilzunehmen oder es zu verfolgen.

Merksatz

Bloßes gleichzeitiges Zusammensein genügt nicht; die Zusammenkunft braucht einen Bezug zu einem bestimmten Programm oder Geschehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Kulturverein plant und organisiert für Samstag von 18 bis 20 Uhr eine Lesung in seinem Saal. Er führt sie selbst durch. Zwanzig Gäste kommen dort zusammen, um der Autorin beim Vorlesen zuzuhören.

Trifft „Veranstaltung“ hier zu?

„Veranstaltung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis
    Die Lesung hat einen festgelegten Zeitraum und einen bestimmten Ort.
    erfüllt
  2. 2
    Planung und Durchführung durch einen Veranstalter
    Der Verein übernimmt sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung.
    erfüllt
  3. 3
    Zusammenkunft mehrerer Personen
    Es treffen sich mehrere Personen am selben Ort.
    erfüllt
  4. 4
    Teilnahme an oder Verfolgung eines bestimmten Programms oder Geschehens
    Die Gäste kommen gezielt zusammen, um die Lesung zu verfolgen.
    erfüllt
BFall B

2Ein Kulturverein plant, organisiert und betreibt dauerhaft ein Literaturhaus in einem festen Gebäude; ein Ende des Betriebs ist nicht vorgesehen. 3Dort kommen täglich zahlreiche Besucher zusammen, 4um Autorenlesungen und ein festes Kulturprogramm zu verfolgen. Betrachtet wird der gesamte dauerhafte Betrieb des Hauses, nicht eine einzelne Lesung.

Trifft „Veranstaltung“ hier zu?

„Veranstaltung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis
    Der betrachtete Gesamtbetrieb ist zeitlich nicht begrenzt.
    fehlt
  2. 2
    Planung und Durchführung durch einen Veranstalter
    Der Verein übernimmt die Planung und die tatsächliche Umsetzung des Kulturangebots.
    erfüllt
  3. 3
    Zusammenkunft mehrerer Personen
    Mehrere Personen treffen sich im Literaturhaus.
    erfüllt
  4. 4
    Teilnahme an oder Verfolgung eines bestimmten Programms oder Geschehens
    Die Besucher kommen wegen des bestimmten Kulturprogramms zusammen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei § 125 StGB wird zusätzlich eine geplante Veranstaltung vorausgesetzt.

Richtig§ 125 StGB verlangt keine Veranstaltung; auch eine spontan entstandene Menschenmenge kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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