Definitionen
Veranstaltung
§ 125 StGB · StrafrechtEine Veranstaltung ist ein organisiertes, zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis, das von einem Veranstalter geplant und durchgeführt wird und bei dem eine Mehrzahl von Personen zusammenkommt, um an einem bestimmten Programm oder Geschehen teilzunehmen oder es zu verfolgen.
Bloßes gleichzeitiges Zusammensein genügt nicht; die Zusammenkunft braucht einen Bezug zu einem bestimmten Programm oder Geschehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Kulturverein plant und organisiert für Samstag von 18 bis 20 Uhr eine Lesung in seinem Saal. Er führt sie selbst durch. Zwanzig Gäste kommen dort zusammen, um der Autorin beim Vorlesen zuzuhören.
Trifft „Veranstaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZeitlich und örtlich begrenztes EreignisDie Lesung hat einen festgelegten Zeitraum und einen bestimmten Ort.
- 2erfülltPlanung und Durchführung durch einen VeranstalterDer Verein übernimmt sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung.
- 3erfülltZusammenkunft mehrerer PersonenEs treffen sich mehrere Personen am selben Ort.
- 4erfülltTeilnahme an oder Verfolgung eines bestimmten Programms oder GeschehensDie Gäste kommen gezielt zusammen, um die Lesung zu verfolgen.
2Ein Kulturverein plant, organisiert und betreibt dauerhaft ein Literaturhaus in einem festen Gebäude; ein Ende des Betriebs ist nicht vorgesehen. 3Dort kommen täglich zahlreiche Besucher zusammen, 4um Autorenlesungen und ein festes Kulturprogramm zu verfolgen. Betrachtet wird der gesamte dauerhafte Betrieb des Hauses, nicht eine einzelne Lesung.
Trifft „Veranstaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltZeitlich und örtlich begrenztes EreignisDer betrachtete Gesamtbetrieb ist zeitlich nicht begrenzt.
- 2erfülltPlanung und Durchführung durch einen VeranstalterDer Verein übernimmt die Planung und die tatsächliche Umsetzung des Kulturangebots.
- 3erfülltZusammenkunft mehrerer PersonenMehrere Personen treffen sich im Literaturhaus.
- 4erfülltTeilnahme an oder Verfolgung eines bestimmten Programms oder GeschehensDie Besucher kommen wegen des bestimmten Kulturprogramms zusammen.
Typische Fehler
FehlerBei § 125 StGB wird zusätzlich eine geplante Veranstaltung vorausgesetzt.
Richtig§ 125 StGB verlangt keine Veranstaltung; auch eine spontan entstandene Menschenmenge kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema