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Verarmung des Schenkers

§ 528 BGB · Zivilrecht

Verarmung des Schenkers liegt vor, wenn der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gegenüber seinen Angehörigen zu erfüllen, wobei es auf den Zeitpunkt des Rückforderungsverlangens ankommt.

Merksatz

Auch wer den eigenen Unterhalt decken kann, kann wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten bedürftig sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna schenkt ihrer Freundin Bea 2.000 Euro und überweist ihr das Geld; 15.000 Euro behält sie als Rücklage. 2Drei Jahre später sind diese Rücklagen infolge einer unerwarteten schweren Erkrankung aufgebraucht; Anna hat nur noch monatlich 900 Euro Rente und kein weiteres verwertbares Vermögen. Für ihre kleine Mietwohnung, Essen, Kleidung und Medikamente benötigt sie monatlich 1.300 Euro. Jetzt bittet sie Bea, ihr 400 Euro aus dem damaligen Geschenk zurückzugeben.

Trifft „Verarmung des Schenkers“ hier zu?

„Verarmung des Schenkers“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollzogene Schenkung
    Mit der Überweisung hat Anna das versprochene Geld geleistet.
    erfüllt
  2. 2
    Unterhaltsbedürftigkeit im Zeitpunkt der Rückforderung
    Bei der Rückforderung fehlen Anna monatlich 400 Euro für ihren angemessenen Lebensunterhalt.
    erfüllt
BFall B

1Anna schenkt ihrer Freundin Bea 2.000 Euro und überweist ihr das Geld; 15.000 Euro behält sie als Rücklage. Drei Jahre später erhält Anna monatlich 2.000 Euro Rente, hat weiterhin ihre Rücklage und muss für niemand anderen finanziell aufkommen. Für ihre kleine Mietwohnung, Essen, Kleidung und Medikamente benötigt sie monatlich 1.300 Euro. Jetzt bittet sie Bea, ihr 400 Euro aus dem damaligen Geschenk zurückzugeben.

Trifft „Verarmung des Schenkers“ hier zu?

„Verarmung des Schenkers“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterhaltsbedürftigkeit im Zeitpunkt der Rückforderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollzogene Schenkung
    Mit der Überweisung hat Anna das versprochene Geld geleistet.
    erfüllt
  2. 2
    Unterhaltsbedürftigkeit im Zeitpunkt der Rückforderung
    Anna kann ihren angemessenen Lebensunterhalt bereits aus ihrer Rente decken und hat keine gesetzlichen Unterhaltspflichten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Rückforderungsanspruch wird schon bei einem bloßen Schenkungsversprechen angenommen.

RichtigEin Rückforderungsanspruch aus § 528 BGB setzt voraus, dass die Schenkung bereits vollzogen ist.

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