Definitionen
Unmittelbare Benachteiligung
§ 3 Abs. 1 AGG · ZivilrechtEine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Eine bloße Ungleichbehandlung genügt nicht; sie muss auf einem geschützten Grund beruhen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Lea und Tom bewerben sich bei einem Unternehmen auf dieselbe Bürostelle und erfüllen alle Anforderungen in gleichem Maß. Beide haben dieselbe Ausbildung und gleich viel Berufserfahrung. 1Die Personalchefin stellt Tom ein und erteilt Lea eine Absage. 2Als einzigen Grund für die Absage nennt die Personalchefin, dass Lea eine Frau ist.
Trifft „Unmittelbare Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWeniger günstige BehandlungLea erhält die Stelle anders als Tom nicht.
- 2erfülltBenachteiligung wegen eines geschützten GrundesDie Ablehnung beruht auf Leas Geschlecht.
- 3erfülltVergleich mit einer Person in vergleichbarer SituationBeide konkurrieren mit gleicher Eignung um dieselbe Stelle.
3Lea und Tom bewerben sich bei einem Unternehmen auf dieselbe Bürostelle und erfüllen alle Anforderungen in gleichem Maß. Beide haben dieselbe Ausbildung und gleich viel Berufserfahrung. Die Entscheidung fällt ausschließlich durch eine zufällige Ziehung aus zwei gleichartigen Losen mit den Namen von Lea und Tom. Toms Los wird gezogen; 1Tom wird eingestellt und Lea erhält eine Absage.
Trifft „Unmittelbare Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWeniger günstige BehandlungLea erhält die Stelle anders als Tom nicht.
- 2fehltBenachteiligung wegen eines geschützten GrundesDie Auswahl beruht ausschließlich auf dem Zufall und nicht auf einem geschützten Grund.
- 3erfülltVergleich mit einer Person in vergleichbarer SituationBeide konkurrieren mit gleicher Eignung um dieselbe Stelle.
Typische Fehler
FehlerEine unmittelbare Benachteiligung wird verneint, weil keine tatsächlich begünstigte Vergleichsperson benannt werden kann.
RichtigDer Vergleich darf auch mit einer hypothetischen Person in vergleichbarer Lage erfolgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata