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Unmittelbare Benachteiligung

§ 3 Abs. 1 AGG · Zivilrecht

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Merksatz

Eine bloße Ungleichbehandlung genügt nicht; sie muss auf einem geschützten Grund beruhen.

Unmittelbar oder mittelbar benachteiligt?Links beruht die Behandlung auf einem geschützten Grund. Rechts kann eine äußerlich neutrale Regel eine geschützte Gruppe besonders treffen.
Unmittelbare Benachteiligung
Mittelbare Benachteiligung
Anknüpfung
Ein geschützter Grund ist Ursache der Behandlung.
Eine äußerlich neutrale Regel kann eine geschützte Gruppe besonders treffen.
Eintritt des Nachteils
Die Person erfährt eine ungünstigere Behandlung.
Die besondere Benachteiligung einer geschützten Gruppe muss nur möglich sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Lea und Tom bewerben sich bei einem Unternehmen auf dieselbe Bürostelle und erfüllen alle Anforderungen in gleichem Maß. Beide haben dieselbe Ausbildung und gleich viel Berufserfahrung. 1Die Personalchefin stellt Tom ein und erteilt Lea eine Absage. 2Als einzigen Grund für die Absage nennt die Personalchefin, dass Lea eine Frau ist.

Trifft „Unmittelbare Benachteiligung“ hier zu?

„Unmittelbare Benachteiligung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Weniger günstige Behandlung
    Lea erhält die Stelle anders als Tom nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Benachteiligung wegen eines geschützten Grundes
    Die Ablehnung beruht auf Leas Geschlecht.
    erfüllt
  3. 3
    Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Situation
    Beide konkurrieren mit gleicher Eignung um dieselbe Stelle.
    erfüllt
BFall B

3Lea und Tom bewerben sich bei einem Unternehmen auf dieselbe Bürostelle und erfüllen alle Anforderungen in gleichem Maß. Beide haben dieselbe Ausbildung und gleich viel Berufserfahrung. Die Entscheidung fällt ausschließlich durch eine zufällige Ziehung aus zwei gleichartigen Losen mit den Namen von Lea und Tom. Toms Los wird gezogen; 1Tom wird eingestellt und Lea erhält eine Absage.

Trifft „Unmittelbare Benachteiligung“ hier zu?

„Unmittelbare Benachteiligung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Benachteiligung wegen eines geschützten Grundes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Weniger günstige Behandlung
    Lea erhält die Stelle anders als Tom nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Benachteiligung wegen eines geschützten Grundes
    Die Auswahl beruht ausschließlich auf dem Zufall und nicht auf einem geschützten Grund.
    fehlt
  3. 3
    Vergleich mit einer Person in vergleichbarer Situation
    Beide konkurrieren mit gleicher Eignung um dieselbe Stelle.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine unmittelbare Benachteiligung wird verneint, weil keine tatsächlich begünstigte Vergleichsperson benannt werden kann.

RichtigDer Vergleich darf auch mit einer hypothetischen Person in vergleichbarer Lage erfolgen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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