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Unionsrechtskonforme Auslegung

Öffentliches Recht

Die unionsrechtskonforme Auslegung ist eine Auslegungsmethode, bei der nationales Recht so weit wie möglich im Lichte des Wortlauts und des Zwecks des einschlägigen Unionsrechts ausgelegt wird, um dessen praktische Wirksamkeit (effet utile) zu gewährleisten. Sie gebietet, unter mehreren möglichen Auslegungsvarianten diejenige zu wählen, die mit dem Unionsrecht vereinbar ist, und findet ihre Grenze dort, wo eine solche Auslegung contra legem wäre.

Merksatz

Ein unionsrechtlich erwünschtes Ergebnis rechtfertigt keine Auslegung contra legem.

Auslegen oder unangewendet lassen?Die Auslegung sucht eine unionsrechtsvereinbare Bedeutung; der Anwendungsvorrang lässt entgegenstehendes nationales Recht im Einzelfall unangewendet.
Unionsrechtskonforme Auslegung
Anwendungsvorrang des Unionsrechts
Wirkung
Nationales Recht wird mit einer unionsrechtsvereinbaren Bedeutung angewendet.
Entgegenstehendes nationales Recht bleibt im Kollisionsumfang unangewendet.
Voraussetzung
Die unionsrechtsvereinbare Deutung überschreitet nicht die Grenze contra legem.
Die Unionsnorm kann im konkreten Rechtsverhältnis unmittelbar geltend gemacht werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem fiktiven Fall verlangt eine EU-Richtlinie für bestimmte Verträge zwischen privaten Unternehmen und Privatkunden eine Widerrufsfrist von mindestens vierzehn Tagen. Ein deutsches Gesetz spricht hierfür nur von einer „angemessenen Frist“. Ein Gericht versteht darunter mit Blick auf Wortlaut und Verbraucherschutzzweck der Richtlinie eine Frist von mindestens vierzehn Tagen.

Trifft „Unionsrechtskonforme Auslegung“ hier zu?

„Unionsrechtskonforme Auslegung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auslegung nationalen Rechts
    Gegenstand der gerichtlichen Deutung ist eine deutsche Gesetzesvorschrift.
    erfüllt
  2. 2
    Orientierung an Wortlaut und Zweck des einschlägigen Unionsrechts
    Das Gericht richtet die Deutung an Wortlaut und Schutzzweck der einschlägigen Richtlinie aus.
    erfüllt
  3. 3
    Einhaltung der Grenze contra legem
    Die offene Zeitangabe lässt eine Konkretisierung auf mindestens vierzehn Tage zu.
    erfüllt
BFall B

In einem fiktiven Fall verlangt eine EU-Richtlinie für bestimmte Verträge zwischen privaten Unternehmen und Privatkunden eine Widerrufsfrist von mindestens vierzehn Tagen. 1Ein deutsches Gesetz legt hierfür ausdrücklich genau sieben Tage fest. Eine längere Frist hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. 2Ein Gericht versteht die gesetzliche Frist dennoch mit Blick auf Wortlaut und Verbraucherschutzzweck der Richtlinie als vierzehntägige Frist.

Trifft „Unionsrechtskonforme Auslegung“ hier zu?

„Unionsrechtskonforme Auslegung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einhaltung der Grenze contra legem

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auslegung nationalen Rechts
    Das Gericht befasst sich mit der Bedeutung einer deutschen Gesetzesvorschrift.
    erfüllt
  2. 2
    Orientierung an Wortlaut und Zweck des einschlägigen Unionsrechts
    Das Gericht richtet sein Ergebnis an Wortlaut und Schutzzweck der Richtlinie aus.
    erfüllt
  3. 3
    Einhaltung der Grenze contra legem
    Die Verlängerung widerspricht der eindeutigen gesetzlichen Festlegung und dem ausdrücklichen Ausschluss einer längeren Frist.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine unionsrechtswidrige Deutung wird gewählt, obwohl auch eine unionsrechtsvereinbare Auslegungsvariante möglich ist.

RichtigUnter den möglichen Auslegungsvarianten ist die mit dem Unionsrecht vereinbare zu wählen.

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