Definitionen
Unmittelbare Gefährdung
§ 15 Abs. 1 VersG · Öffentliches RechtEine unmittelbare Gefährdung liegt vor, wenn bei ungehindertem Fortgang des Geschehens der Eintritt eines Schadens für ein geschütztes Rechtsgut mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und der Schaden in allernächster Zeit droht.
Entscheidend sind die hohe Wahrscheinlichkeit des Schadens und seine besondere zeitliche Nähe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Auf einem freien Platz findet eine Kundgebung mit vielen Menschen statt. Eine verlässliche aktuelle Wetterprognose beziffert die Wahrscheinlichkeit eines schweren Hagelschauers über dem Platz innerhalb der nächsten zwei Minuten auf 95 Prozent. Die vorhergesagten Hagelkörner haben die Größe von Tennisbällen; auf dem Platz gibt es keine Schutzdächer.
Trifft „Unmittelbare Gefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHohe SchadenswahrscheinlichkeitOhne Schutzmaßnahmen sind angesichts der hohen Hagelwahrscheinlichkeit und der Größe der Hagelkörner Verletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
- 2erfülltSchaden in allernächster ZeitDie drohenden Verletzungen stehen zeitlich unmittelbar bevor.
Auf einem freien Platz findet eine Kundgebung mit vielen Menschen statt. Eine verlässliche aktuelle Wetterprognose beziffert die Wahrscheinlichkeit eines schweren Hagelschauers über dem Platz 2innerhalb der nächsten zwei Minuten auf ein Prozent. Die Hagelkörner hätten im Fall des Schauers die Größe von Tennisbällen; auf dem Platz gibt es keine Schutzdächer.
Trifft „Unmittelbare Gefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltHohe SchadenswahrscheinlichkeitDie geringe Wahrscheinlichkeit des Hagelschauers begründet hier keine hohe Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
- 2erfülltSchaden in allernächster ZeitDer mögliche Schadenseintritt liegt zeitlich unmittelbar bevor; es fehlt allein an seiner hohen Wahrscheinlichkeit.
Typische Fehler
FehlerEine lediglich denkbare Schädigung wird wegen ihrer zeitlichen Nähe bereits als ausreichend behandelt.
RichtigNeben der zeitlichen Nähe muss der Schaden bei ungehindertem Verlauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema