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Unmittelbare Anknüpfung

Öffentliches Recht

Eine unmittelbare Anknüpfung liegt vor, wenn eine staatliche Maßnahme eine Ungleichbehandlung bewirkt und dabei tatbestandlich direkt an ein durch einen besonderen Gleichheitssatz geschütztes Merkmal anknüpft. Ob die Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, ist gesondert zu prüfen.

Merksatz

Entscheidend ist das verwendete Unterscheidungskriterium, nicht allein eine ungleiche tatsächliche Wirkung.

Woran knüpft die Ungleichbehandlung an?Links ist das geschützte Merkmal selbst das Kriterium. Rechts wird der Unterschied anhand mittelbarer Benachteiligungen wegen des Geschlechts gezeigt.
Unmittelbare Anknüpfung
Mittelbare Anknüpfung
Kriterium
Ein durch einen besonderen Gleichheitssatz geschütztes Merkmal.
Ein äußerlich neutrales Unterscheidungskriterium.
Anknüpfungsweise
Die Regelung unterscheidet tatbestandlich direkt nach dem geschützten Merkmal.
Das neutrale Kriterium wirkt sich auf ein Geschlecht besonders nachteilig aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Stadt legt für den Jahresausweis ihrer öffentlichen Bibliothek unterschiedliche Gebühren fest: Männer zahlen 20 Euro, Frauen 30 Euro. Weitere Unterschiede zwischen den Nutzergruppen bestehen nicht.

Trifft „Unmittelbare Anknüpfung“ hier zu?

„Unmittelbare Anknüpfung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Gebührenregelung stammt von einer staatlichen Stelle.
    erfüllt
  2. 2
    Ungleichbehandlung
    Für dieselbe Bibliotheksnutzung werden unterschiedliche Gebühren verlangt.
    erfüllt
  3. 3
    Direkte Anknüpfung an ein besonders geschütztes Merkmal
    Die Gebührenhöhe richtet sich unmittelbar nach dem durch Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Geschlecht.
    erfüllt
BFall B

1Eine Stadt legt für den Jahresausweis ihrer öffentlichen Bibliothek unterschiedliche Gebühren fest: 2Personen unter 18 Jahren zahlen 10 Euro, alle anderen 20 Euro. Die Gebühr hängt ausschließlich vom Alter ab.

Trifft „Unmittelbare Anknüpfung“ hier zu?

„Unmittelbare Anknüpfung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Direkte Anknüpfung an ein besonders geschütztes Merkmal

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Gebührenregelung stammt von einer staatlichen Stelle.
    erfüllt
  2. 2
    Ungleichbehandlung
    Für dieselbe Bibliotheksnutzung werden unterschiedliche Gebühren verlangt.
    erfüllt
  3. 3
    Direkte Anknüpfung an ein besonders geschütztes Merkmal
    Die Altersunterscheidung unterliegt hier dem allgemeinen Gleichheitssatz, nicht einem besonderen Gleichheitssatz.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der unmittelbaren Anknüpfung wird ohne weitere Prüfung die Verfassungswidrigkeit der Maßnahme abgeleitet.

RichtigDie unmittelbare Anknüpfung ersetzt nicht die gesonderte Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.

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