Definitionen
Unklarheitenregel
§ 305c Abs. 2 BGB · ZivilrechtZweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders, sofern sie nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten fortbestehen. Maßgeblich ist die für den Kunden im Ergebnis günstigere Auslegung; bei der Inhaltskontrolle kann dies die kundenfeindlichste Auslegung sein, wenn sie zur Unwirksamkeit der Klausel führt.
Entscheidend ist bei bleibender Mehrdeutigkeit das günstigere Gesamtergebnis für den Kunden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Fahrradverleih verwendet für alle Mietverträge ein vorformuliertes Formular, dessen Bedingungen nicht ausgehandelt werden. Lea mietet ein Fahrrad für drei Tage. 2Im Formular steht: „Ab drei Miettagen: 20 Euro pro Tag mit 5 Euro Rabatt“; weitere Angaben zur Häufigkeit des Rabattabzugs enthalten weder das Formular noch die Preislisten.
Trifft „Unklarheitenregel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeine GeschäftsbedingungenDer Verleih stellt vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2erfülltNach vollständiger Auslegung verbleibende ZweifelAuch nach vollständiger Auslegung bleibt offen, ob der Rabatt täglich oder einmal je Miete abgezogen wird.
1Ein Fahrradverleih verwendet für alle Mietverträge ein vorformuliertes Formular, dessen Bedingungen nicht ausgehandelt werden. Lea mietet ein Fahrrad für drei Tage. Im Formular steht: „Ab drei Miettagen: 20 Euro pro Tag; von der Gesamtsumme werden einmalig 5 Euro abgezogen.“
Trifft „Unklarheitenregel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeine GeschäftsbedingungenDer Verleih stellt vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
- 2fehltNach vollständiger Auslegung verbleibende ZweifelDer Rabatt wird eindeutig einmal von der Gesamtsumme abgezogen, sodass 55 Euro zu zahlen sind.
Typische Fehler
FehlerSchon bei einer zunächst mehrdeutigen Formulierung wird unmittelbar die Unklarheitenregel angewendet.
RichtigZunächst müssen die Auslegungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden; erst verbleibende Zweifel lösen die Regel aus.
FehlerEine mehrdeutige Klausel wird allein wegen der Unklarheitenregel als nicht zum Vertrag gehörend behandelt.
RichtigDie Unklarheitenregel bestimmt die Auslegung zulasten des Verwenders und schließt die Klausel nicht automatisch aus dem Vertrag aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema