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Unklarheitenregel

§ 305c Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders, sofern sie nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten fortbestehen. Maßgeblich ist die für den Kunden im Ergebnis günstigere Auslegung; bei der Inhaltskontrolle kann dies die kundenfeindlichste Auslegung sein, wenn sie zur Unwirksamkeit der Klausel führt.

Merksatz

Entscheidend ist bei bleibender Mehrdeutigkeit das günstigere Gesamtergebnis für den Kunden.

Unklar oder überraschend?Links geht es um die Bedeutung einer Klausel, rechts darum, ob sie überhaupt zum Vertragsinhalt gehört.
Unklarheitenregel
Überraschende Klausel
Auslöser
Mehrere Deutungen bleiben auch nach vollständiger Auslegung möglich.
Die Klausel ist nach den Umständen ungewöhnlich und für den Kunden unerwartet.
Rechtsfolge
Die im Ergebnis günstigere Deutung für den Kunden ist maßgeblich.
Die Klausel gehört nicht zum Vertrag.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Fahrradverleih verwendet für alle Mietverträge ein vorformuliertes Formular, dessen Bedingungen nicht ausgehandelt werden. Lea mietet ein Fahrrad für drei Tage. 2Im Formular steht: „Ab drei Miettagen: 20 Euro pro Tag mit 5 Euro Rabatt“; weitere Angaben zur Häufigkeit des Rabattabzugs enthalten weder das Formular noch die Preislisten.

Trifft „Unklarheitenregel“ hier zu?

„Unklarheitenregel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Der Verleih stellt vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
    erfüllt
  2. 2
    Nach vollständiger Auslegung verbleibende Zweifel
    Auch nach vollständiger Auslegung bleibt offen, ob der Rabatt täglich oder einmal je Miete abgezogen wird.
    erfüllt
BFall B

1Ein Fahrradverleih verwendet für alle Mietverträge ein vorformuliertes Formular, dessen Bedingungen nicht ausgehandelt werden. Lea mietet ein Fahrrad für drei Tage. Im Formular steht: „Ab drei Miettagen: 20 Euro pro Tag; von der Gesamtsumme werden einmalig 5 Euro abgezogen.“

Trifft „Unklarheitenregel“ hier zu?

„Unklarheitenregel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nach vollständiger Auslegung verbleibende Zweifel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Der Verleih stellt vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
    erfüllt
  2. 2
    Nach vollständiger Auslegung verbleibende Zweifel
    Der Rabatt wird eindeutig einmal von der Gesamtsumme abgezogen, sodass 55 Euro zu zahlen sind.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon bei einer zunächst mehrdeutigen Formulierung wird unmittelbar die Unklarheitenregel angewendet.

RichtigZunächst müssen die Auslegungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden; erst verbleibende Zweifel lösen die Regel aus.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine mehrdeutige Klausel wird allein wegen der Unklarheitenregel als nicht zum Vertrag gehörend behandelt.

RichtigDie Unklarheitenregel bestimmt die Auslegung zulasten des Verwenders und schließt die Klausel nicht automatisch aus dem Vertrag aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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