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Unbewusste Fahrlässigkeit

§ 15 StGB · Strafrecht

Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt und den tatbestandlichen Erfolg nicht voraussieht, obwohl er ihn bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit hätte voraussehen und vermeiden können.

Merksatz

Unbewusst bedeutet fehlendes Erkennen der Erfolgsgefahr, nicht fehlende Erkennbarkeit.

Was unterscheidet die Fahrlässigkeitsformen?Beide Formen verletzen die gebotene Sorgfalt. Der Unterschied liegt darin, ob der Täter den möglichen Erfolg erkennt.
Unbewusste Fahrlässigkeit
Bewusste Fahrlässigkeit
Sorgfalt
Die gebotene Vorsicht wird missachtet.
Die gebotene Vorsicht wird missachtet.
Erfolgsvoraussicht
Der Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgs nicht.
Der Täter hält den Erfolg für möglich, vertraut aber ernsthaft auf dessen Ausbleiben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena stellt einen Blumentopf ungesichert auf das schmale äußere Fensterbrett im dritten Stock direkt über einem belebten Gehweg. Ein gewöhnlicher Windstoß lässt ihn auf einen Passanten fallen und verletzt ihn am Kopf. 2Lena denkt nicht daran, dass der Topf jemanden verletzen könnte. 3Mit ihrer Alltagserfahrung hätte sie die Verletzungsgefahr erkennen und den Topf sicher im Zimmer abstellen können.

Trifft „Unbewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Unbewusste Fahrlässigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sorgfaltspflichtverletzung
    Das ungesicherte Abstellen über dem Gehweg missachtet die zum Schutz von Passanten gebotene Vorsicht.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Voraussicht des tatbestandlichen Erfolgs
    Lena stellt sich eine mögliche Verletzung nicht vor.
    erfüllt
  3. 3
    Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit
    Lena konnte die Verletzungsmöglichkeit erkennen und die Verletzung durch sicheres Abstellen verhindern.
    erfüllt
BFall B

1Lena stellt einen Blumentopf ungesichert auf das schmale äußere Fensterbrett im dritten Stock direkt über einem belebten Gehweg. Ein gewöhnlicher Windstoß lässt ihn auf einen Passanten fallen und verletzt ihn am Kopf. 3Lena hält beim Abstellen eine Verletzung durch den herabfallenden Topf für möglich, vertraut aber ernsthaft darauf, dass er stehen bleibt und niemand verletzt wird. Sie hätte den Topf ohne Weiteres sicher im Zimmer abstellen können.

Trifft „Unbewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Unbewusste Fahrlässigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Voraussicht des tatbestandlichen Erfolgs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sorgfaltspflichtverletzung
    Das ungesicherte Abstellen über dem Gehweg missachtet die zum Schutz von Passanten gebotene Vorsicht.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Voraussicht des tatbestandlichen Erfolgs
    Lena erkennt die Verletzungsmöglichkeit und handelt deshalb bewusst statt unbewusst fahrlässig.
    fehlt
  3. 3
    Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit
    Lena hat die Verletzungsmöglichkeit tatsächlich erkannt und hätte die Verletzung durch sicheres Abstellen verhindern können.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerUnbewusste Fahrlässigkeit wird bei jedem Straftatbestand als ausreichende Grundlage einer Bestrafung behandelt.

RichtigFahrlässigkeit genügt nur bei Delikten, für die das Gesetz diese Begehungsform ausdrücklich unter Strafe stellt.

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