Definitionen
Unbewusste Fahrlässigkeit
§ 15 StGB · StrafrechtUnbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt und den tatbestandlichen Erfolg nicht voraussieht, obwohl er ihn bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit hätte voraussehen und vermeiden können.
Unbewusst bedeutet fehlendes Erkennen der Erfolgsgefahr, nicht fehlende Erkennbarkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
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1Lena stellt einen Blumentopf ungesichert auf das schmale äußere Fensterbrett im dritten Stock direkt über einem belebten Gehweg. Ein gewöhnlicher Windstoß lässt ihn auf einen Passanten fallen und verletzt ihn am Kopf. 2Lena denkt nicht daran, dass der Topf jemanden verletzen könnte. 3Mit ihrer Alltagserfahrung hätte sie die Verletzungsgefahr erkennen und den Topf sicher im Zimmer abstellen können.
Trifft „Unbewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSorgfaltspflichtverletzungDas ungesicherte Abstellen über dem Gehweg missachtet die zum Schutz von Passanten gebotene Vorsicht.
- 2erfülltFehlende Voraussicht des tatbestandlichen ErfolgsLena stellt sich eine mögliche Verletzung nicht vor.
- 3erfülltVorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit bei pflichtgemäßer AufmerksamkeitLena konnte die Verletzungsmöglichkeit erkennen und die Verletzung durch sicheres Abstellen verhindern.
1Lena stellt einen Blumentopf ungesichert auf das schmale äußere Fensterbrett im dritten Stock direkt über einem belebten Gehweg. Ein gewöhnlicher Windstoß lässt ihn auf einen Passanten fallen und verletzt ihn am Kopf. 3Lena hält beim Abstellen eine Verletzung durch den herabfallenden Topf für möglich, vertraut aber ernsthaft darauf, dass er stehen bleibt und niemand verletzt wird. Sie hätte den Topf ohne Weiteres sicher im Zimmer abstellen können.
Trifft „Unbewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSorgfaltspflichtverletzungDas ungesicherte Abstellen über dem Gehweg missachtet die zum Schutz von Passanten gebotene Vorsicht.
- 2fehltFehlende Voraussicht des tatbestandlichen ErfolgsLena erkennt die Verletzungsmöglichkeit und handelt deshalb bewusst statt unbewusst fahrlässig.
- 3erfülltVorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit bei pflichtgemäßer AufmerksamkeitLena hat die Verletzungsmöglichkeit tatsächlich erkannt und hätte die Verletzung durch sicheres Abstellen verhindern können.
Typische Fehler
FehlerUnbewusste Fahrlässigkeit wird bei jedem Straftatbestand als ausreichende Grundlage einer Bestrafung behandelt.
RichtigFahrlässigkeit genügt nur bei Delikten, für die das Gesetz diese Begehungsform ausdrücklich unter Strafe stellt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata