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Unbrauchbarmachen

§ 303 StGB · Strafrecht

Unbrauchbarmachen ist jede Einwirkung auf eine Sache, durch die deren bestimmungsgemäße Verwendbarkeit dauerhaft oder für eine nicht unerhebliche Zeit aufgehoben oder wesentlich beeinträchtigt wird, ohne dass die Substanz der Sache notwendigerweise zerstört werden muss.

Merksatz

Maßgeblich ist die zeitlich erhebliche Funktionsstörung, nicht die Zerstörung der Sachsubstanz.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara lässt die gesamte Luft aus einem Reifen von Toms Auto ab, ohne Gummi oder Ventil zu verletzen. 2Mit dem leeren Reifen lässt sich das Auto nicht fahren. 3Zum Aufpumpen muss ein mobiler Dienst kommen, der erst nach zwei Stunden eintrifft.

Trifft „Unbrauchbarmachen“ hier zu?

„Unbrauchbarmachen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf eine Sache
    Das Ablassen der Luft wirkt körperlich auf den Reifen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmungsgemäße Nutzung wesentlich gestört
    Das Auto kann nicht mehr als Fahrzeug genutzt werden.
    erfüllt
  3. 3
    Zeitlich erhebliche Dauer
    Die Nutzung fällt für mindestens zwei Stunden und damit für eine erhebliche Zeit aus.
    erfüllt
BFall B

1Mara lässt die gesamte Luft aus einem Reifen von Toms Auto ab, ohne Gummi oder Ventil zu verletzen. 2Mit dem leeren Reifen lässt sich das Auto nicht fahren. Tom steht mit einem angeschlossenen Kompressor daneben und pumpt den Reifen innerhalb von zwanzig Sekunden wieder vollständig auf.

Trifft „Unbrauchbarmachen“ hier zu?

„Unbrauchbarmachen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitlich erhebliche Dauer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf eine Sache
    Das Ablassen der Luft wirkt körperlich auf den Reifen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmungsgemäße Nutzung wesentlich gestört
    Während der Reifen leer ist, kann das Auto nicht als Fahrzeug genutzt werden.
    erfüllt
  3. 3
    Zeitlich erhebliche Dauer
    Die Störung wird unmittelbar und ohne nennenswerten Aufwand innerhalb weniger Sekunden behoben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerUnbrauchbarmachen wird mit einer Zerstörung der Sachsubstanz gleichgesetzt.

RichtigEine wesentliche, zeitlich erhebliche Funktionsstörung genügt auch dann, wenn die Sachsubstanz nicht zerstört wird.

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