Definitionen
Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 126 HGB · ZivilrechtDie Gesellschafter einer OHG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern gegenüber als Gesamtschuldner persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen; eine bloß gesellschaftsvertragliche Haftungsbeschränkung auf die Einlage oder das Gesellschaftsvermögen ist gegenüber den Gläubigern unwirksam.
Eine bloß gesellschaftsvertragliche Haftungsgrenze schützt das Privatvermögen der OHG-Gesellschafter nicht vor Gesellschaftsgläubigern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben sind Gesellschafter einer OHG, deren Gesellschaftsvertrag ihre persönliche Haftung jeweils auf 5.000 Euro begrenzt. Die OHG hat von Carla Waren für 20.000 Euro gekauft und die Rechnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht bezahlt. Mit Carla haben die beiden keine gesonderte Haftungsbeschränkung vereinbart.
Trifft „Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer OHGAnna und Ben gehören einer OHG als Gesellschafter an.
- 2erfülltVerbindlichkeit der GesellschaftDie OHG schuldet Carla den noch offenen Kaufpreis.
- 3erfülltPersönliche gesamtschuldnerische AußenhaftungCarla kann die Zahlung persönlich von Anna oder Ben verlangen, insgesamt aber nur einmal.
- 4erfülltUnbeschränkte Haftung mit dem gesamten PrivatvermögenMangels wirksamer Beschränkung gegenüber Carla erfasst die Haftung das gesamte Privatvermögen beider Gesellschafter.
- 5erfülltKeine Außenwirkung bloß gesellschaftsvertraglicher HaftungsbeschränkungenDie allein im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Grenze kann Carla nicht entgegengehalten werden.
Anna und Ben sind Gesellschafter einer OHG, deren Gesellschaftsvertrag ihre persönliche Haftung jeweils auf 5.000 Euro begrenzt. Die OHG hat von Carla Waren für 20.000 Euro gekauft und die Rechnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht bezahlt. Carla hat mit Anna und Ben zusätzlich vereinbart, dass ihre persönliche Haftung für diese Rechnung auf ihre privaten Bankguthaben beschränkt ist und sie mit ihrem übrigen Privatvermögen nicht einstehen müssen.
Trifft „Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer OHGAnna und Ben gehören einer OHG als Gesellschafter an.
- 2erfülltVerbindlichkeit der GesellschaftDie OHG schuldet Carla den noch offenen Kaufpreis.
- 3erfülltPersönliche gesamtschuldnerische AußenhaftungBeide bleiben persönlich Gesamtschuldner der Gesellschaftsschuld; die Vereinbarung mit Carla beschränkt lediglich die verfügbaren Haftungsgegenstände.
- 4fehltUnbeschränkte Haftung mit dem gesamten PrivatvermögenDie individuelle Vereinbarung mit Carla nimmt das übrige Privatvermögen von der Haftung aus.
- 5erfülltKeine Außenwirkung bloß gesellschaftsvertraglicher HaftungsbeschränkungenDie gesellschaftsvertragliche Betragsgrenze bleibt gegenüber Carla unwirksam; die gegenständliche Beschränkung beruht auf der zusätzlichen Vereinbarung mit ihr.
Typische Fehler
FehlerJeder Gesellschafter soll dem Gläubiger nur entsprechend seiner Beteiligungsquote haften.
RichtigBei der gesetzlichen Haftung kann der Gläubiger die gesamte Leistung von jedem Gesellschafter verlangen, insgesamt aber nur einmal.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema