Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen

Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter

§ 126 HGB · Zivilrecht

Die Gesellschafter einer OHG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern gegenüber als Gesamtschuldner persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen; eine bloß gesellschaftsvertragliche Haftungsbeschränkung auf die Einlage oder das Gesellschaftsvermögen ist gegenüber den Gläubigern unwirksam.

Merksatz

Eine bloß gesellschaftsvertragliche Haftungsgrenze schützt das Privatvermögen der OHG-Gesellschafter nicht vor Gesellschaftsgläubigern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben sind Gesellschafter einer OHG, deren Gesellschaftsvertrag ihre persönliche Haftung jeweils auf 5.000 Euro begrenzt. Die OHG hat von Carla Waren für 20.000 Euro gekauft und die Rechnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht bezahlt. Mit Carla haben die beiden keine gesonderte Haftungsbeschränkung vereinbart.

Trifft „Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ hier zu?

„Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer OHG
    Anna und Ben gehören einer OHG als Gesellschafter an.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindlichkeit der Gesellschaft
    Die OHG schuldet Carla den noch offenen Kaufpreis.
    erfüllt
  3. 3
    Persönliche gesamtschuldnerische Außenhaftung
    Carla kann die Zahlung persönlich von Anna oder Ben verlangen, insgesamt aber nur einmal.
    erfüllt
  4. 4
    Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
    Mangels wirksamer Beschränkung gegenüber Carla erfasst die Haftung das gesamte Privatvermögen beider Gesellschafter.
    erfüllt
  5. 5
    Keine Außenwirkung bloß gesellschaftsvertraglicher Haftungsbeschränkungen
    Die allein im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Grenze kann Carla nicht entgegengehalten werden.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben sind Gesellschafter einer OHG, deren Gesellschaftsvertrag ihre persönliche Haftung jeweils auf 5.000 Euro begrenzt. Die OHG hat von Carla Waren für 20.000 Euro gekauft und die Rechnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht bezahlt. Carla hat mit Anna und Ben zusätzlich vereinbart, dass ihre persönliche Haftung für diese Rechnung auf ihre privaten Bankguthaben beschränkt ist und sie mit ihrem übrigen Privatvermögen nicht einstehen müssen.

Trifft „Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ hier zu?

„Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer OHG
    Anna und Ben gehören einer OHG als Gesellschafter an.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindlichkeit der Gesellschaft
    Die OHG schuldet Carla den noch offenen Kaufpreis.
    erfüllt
  3. 3
    Persönliche gesamtschuldnerische Außenhaftung
    Beide bleiben persönlich Gesamtschuldner der Gesellschaftsschuld; die Vereinbarung mit Carla beschränkt lediglich die verfügbaren Haftungsgegenstände.
    erfüllt
  4. 4
    Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
    Die individuelle Vereinbarung mit Carla nimmt das übrige Privatvermögen von der Haftung aus.
    fehlt
  5. 5
    Keine Außenwirkung bloß gesellschaftsvertraglicher Haftungsbeschränkungen
    Die gesellschaftsvertragliche Betragsgrenze bleibt gegenüber Carla unwirksam; die gegenständliche Beschränkung beruht auf der zusätzlichen Vereinbarung mit ihr.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJeder Gesellschafter soll dem Gläubiger nur entsprechend seiner Beteiligungsquote haften.

RichtigBei der gesetzlichen Haftung kann der Gläubiger die gesamte Leistung von jedem Gesellschafter verlangen, insgesamt aber nur einmal.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.