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Unbestimmter Rechtsbegriff

§ 113 Abs. 1 VwGO · Öffentliches Recht

Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein gesetzlicher Begriff, dessen Inhalt und Umfang nicht eindeutig festgelegt ist und der der Auslegung und Konkretisierung durch die Verwaltung und die Gerichte bedarf, wobei die Anwendung im Gegensatz zum Ermessen grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Merksatz

Auslegungsbedarf bedeutet grundsätzlich keinen Entscheidungsspielraum der Verwaltung gegenüber den Gerichten.

Offener Rechtsbegriff oder Ermessen?Links geht es um die Bedeutung eines gesetzlichen Begriffs, rechts um die behördliche Wahl der Rechtsfolge.
Unbestimmter Rechtsbegriff
Ermessen
Was bleibt offen?
Inhalt und Umfang eines gesetzlichen Begriffs.
Die Wahl zwischen gesetzlich zulässigen Rechtsfolgen.
Gerichtliche Kontrolle
Grundsätzlich vollständige Prüfung der Anwendung.
Kontrolle auf Ermessensfehler, keine eigene Zweckmäßigkeitsentscheidung des Gerichts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Für eine Gaststättenerlaubnis verlangt das Gesetz einen zuverlässigen Betreiber. 2Welche Anforderungen damit im Einzelnen gemeint sind, muss anhand des jeweiligen Betriebs konkretisiert werden. Wegen jahrelanger Steuerrückstände ohne Tilgungsbemühungen will die Behörde dem Betreiber die Erlaubnis entziehen. 3Im Prozess prüft das Gericht eigenständig, ob der Betreiber die gesetzliche Anforderung erfüllt.

Trifft „Unbestimmter Rechtsbegriff“ hier zu?

„Unbestimmter Rechtsbegriff“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich verwendeter Begriff
    Die Zuverlässigkeit des Betreibers ist eine gesetzliche Anforderung.
    erfüllt
  2. 2
    Offener Inhalt mit Auslegungs- und Konkretisierungsbedarf
    Der Inhalt der Zuverlässigkeit muss durch Auslegung und Bewertung der konkreten Umstände bestimmt werden.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzlich volle gerichtliche Kontrolle der Anwendung
    Das Gericht überprüft die Zuverlässigkeit vollständig und ist nicht an die behördliche Bewertung gebunden.
    erfüllt
BFall B

1Das Gesetz macht einen Jugendjagdschein unter anderem davon abhängig, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist. Die Behörde prüft anhand der Geburtsurkunde, ob der Bewerber dieses Alter erreicht hat. 3Im Streitfall überprüft das Gericht die Altersberechnung eigenständig, ohne an die Einschätzung der Behörde gebunden zu sein.

Trifft „Unbestimmter Rechtsbegriff“ hier zu?

„Unbestimmter Rechtsbegriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Offener Inhalt mit Auslegungs- und Konkretisierungsbedarf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich verwendeter Begriff
    Das Mindestalter ist gesetzlich festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Offener Inhalt mit Auslegungs- und Konkretisierungsbedarf
    Die zahlenmäßig festgelegte Altersgrenze verlangt keine wertende Konkretisierung, sondern eine Altersberechnung.
    fehlt
  3. 3
    Grundsätzlich volle gerichtliche Kontrolle der Anwendung
    Auch die Anwendung dieser bestimmten Altersgrenze wird vollständig gerichtlich überprüft.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Offenheit eines gesetzlichen Begriffs wird auf behördliches Ermessen geschlossen.

RichtigDie Offenheit verlangt Auslegung und Konkretisierung; sie begründet für sich genommen kein Ermessen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wird ausnahmslos als vollständig gerichtlich überprüfbar behandelt.

RichtigDie vollständige Kontrolle ist der Regelfall; rechtlich anerkannte Beurteilungsspielräume bilden Ausnahmen.

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