Definitionen
Unbestimmter Rechtsbegriff
§ 113 Abs. 1 VwGO · Öffentliches RechtEin unbestimmter Rechtsbegriff ist ein gesetzlicher Begriff, dessen Inhalt und Umfang nicht eindeutig festgelegt ist und der der Auslegung und Konkretisierung durch die Verwaltung und die Gerichte bedarf, wobei die Anwendung im Gegensatz zum Ermessen grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Auslegungsbedarf bedeutet grundsätzlich keinen Entscheidungsspielraum der Verwaltung gegenüber den Gerichten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Für eine Gaststättenerlaubnis verlangt das Gesetz einen zuverlässigen Betreiber. 2Welche Anforderungen damit im Einzelnen gemeint sind, muss anhand des jeweiligen Betriebs konkretisiert werden. Wegen jahrelanger Steuerrückstände ohne Tilgungsbemühungen will die Behörde dem Betreiber die Erlaubnis entziehen. 3Im Prozess prüft das Gericht eigenständig, ob der Betreiber die gesetzliche Anforderung erfüllt.
Trifft „Unbestimmter Rechtsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich verwendeter BegriffDie Zuverlässigkeit des Betreibers ist eine gesetzliche Anforderung.
- 2erfülltOffener Inhalt mit Auslegungs- und KonkretisierungsbedarfDer Inhalt der Zuverlässigkeit muss durch Auslegung und Bewertung der konkreten Umstände bestimmt werden.
- 3erfülltGrundsätzlich volle gerichtliche Kontrolle der AnwendungDas Gericht überprüft die Zuverlässigkeit vollständig und ist nicht an die behördliche Bewertung gebunden.
1Das Gesetz macht einen Jugendjagdschein unter anderem davon abhängig, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist. Die Behörde prüft anhand der Geburtsurkunde, ob der Bewerber dieses Alter erreicht hat. 3Im Streitfall überprüft das Gericht die Altersberechnung eigenständig, ohne an die Einschätzung der Behörde gebunden zu sein.
Trifft „Unbestimmter Rechtsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich verwendeter BegriffDas Mindestalter ist gesetzlich festgelegt.
- 2fehltOffener Inhalt mit Auslegungs- und KonkretisierungsbedarfDie zahlenmäßig festgelegte Altersgrenze verlangt keine wertende Konkretisierung, sondern eine Altersberechnung.
- 3erfülltGrundsätzlich volle gerichtliche Kontrolle der AnwendungAuch die Anwendung dieser bestimmten Altersgrenze wird vollständig gerichtlich überprüft.
Typische Fehler
FehlerAus der Offenheit eines gesetzlichen Begriffs wird auf behördliches Ermessen geschlossen.
RichtigDie Offenheit verlangt Auslegung und Konkretisierung; sie begründet für sich genommen kein Ermessen.
FehlerDie Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wird ausnahmslos als vollständig gerichtlich überprüfbar behandelt.
RichtigDie vollständige Kontrolle ist der Regelfall; rechtlich anerkannte Beurteilungsspielräume bilden Ausnahmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata