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Unechtheit der Urkunde

§ 267 StGB · Strafrecht

Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht, d.h. wenn Erklärender und scheinbarer Aussteller auseinanderfallen (sog. Identitätstäuschung).

Merksatz

Entscheidend ist die Identität des Ausstellers, nicht die Wahrheit des Inhalts.

Unechte Urkunde oder schriftliche Lüge?Links geht es um die Identität des Ausstellers, rechts um den falschen Inhalt einer echten Urkunde.
Unechtheit der Urkunde
Schriftliche Lüge
Aussteller
Wirklicher und scheinbarer Aussteller sind verschieden.
Wirklicher und scheinbarer Aussteller sind identisch.
Wahrheit des Inhalts
Für die Unechtheit nicht entscheidend.
Der Inhalt ist falsch.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul schreibt auf ein Blatt, Lea Sommer habe von Max 500 Euro geliehen, und unterschreibt ohne Leas Wissen und Erlaubnis mit ihrem Namen. Das Blatt soll Max als Beweis dafür dienen, dass Lea ihm 500 Euro schuldet.

Trifft „Unechtheit der Urkunde“ hier zu?

„Unechtheit der Urkunde“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen einer Urkunde
    Das unterschriebene Blatt enthält eine verkörperte, zum Beweis bestimmte Erklärung und lässt Lea als Ausstellerin erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Abweichung zwischen wirklichem und scheinbarem Aussteller
    Die Erklärung stammt von Paul, erscheint aber ohne deren Erlaubnis als Erklärung Leas.
    erfüllt
BFall B

1Lea Sommer schreibt auf ein Blatt, sie habe von Max 500 Euro geliehen, und unterschreibt mit ihrem eigenen Namen. Das Blatt soll Max als Beweis dafür dienen, dass Lea ihm 500 Euro schuldet. Tatsächlich hat Max ihr kein Geld gegeben.

Trifft „Unechtheit der Urkunde“ hier zu?

„Unechtheit der Urkunde“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abweichung zwischen wirklichem und scheinbarem Aussteller

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen einer Urkunde
    Das unterschriebene Blatt enthält eine verkörperte, zum Beweis bestimmte Erklärung und lässt Lea als Ausstellerin erkennen.
    erfüllt
  2. 2
    Abweichung zwischen wirklichem und scheinbarem Aussteller
    Lea ist sowohl wirkliche als auch erkennbare Ausstellerin; der falsche Inhalt ändert daran nichts.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine inhaltlich falsche Erklärung wird allein wegen ihres falschen Inhalts als unechte Urkunde eingeordnet.

RichtigEine inhaltlich falsche Urkunde kann echt sein; maßgeblich ist, ob wirklicher und scheinbarer Aussteller übereinstimmen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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