Definitionen
Teilungsanordnung
§ 2048 BGB · ZivilrechtEine Teilungsanordnung ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers, durch die er die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft regelt, ohne dass dadurch die Erbquoten verändert werden. Wird dabei ein bestimmter Nachlassgegenstand einem oder mehreren Miterben zugeteilt, wird der betreffende Gegenstand dem begünstigten Miterben zum Ausgleich auf seinen Erbteil angerechnet.
Die Gegenstandszuweisung füllt den Erbteil aus, statt den Miterben wertmäßig zusätzlich zu begünstigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1In ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament 3setzt Eva ihre Kinder Lea und Tom je zur Hälfte als Erben ein. Ihr schuldenfreier Nachlass besteht aus einem Gemälde im Wert von 60.000 Euro und einem Kontoguthaben von 140.000 Euro. 2Bei der Aufteilung soll Lea das Gemälde erhalten; 4die 60.000 Euro sollen auf Leas Hälfte angerechnet werden.
Trifft „Teilungsanordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLetztwillige Verfügung des ErblassersEva hat ihre Vorgaben in einem formwirksamen Testament festgehalten.
- 2erfülltVorgabe zur Auseinandersetzung unter MiterbenEva legt fest, welcher Miterbin das Gemälde bei der Aufteilung zugewiesen werden soll.
- 3erfülltUnveränderte ErbquotenDie Gegenstandszuweisung lässt die hälftigen Erbquoten unberührt.
- 4erfülltAnrechnung bei GegenstandszuweisungDer Wert des Gemäldes wird bei der Berechnung dessen berücksichtigt, was Lea noch aus dem Nachlass erhält.
1In ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament 3setzt Eva ihre Kinder Lea und Tom je zur Hälfte als Erben ein. Ihr schuldenfreier Nachlass besteht aus einem Gemälde im Wert von 60.000 Euro und einem Kontoguthaben von 140.000 Euro. 2Bei der Aufteilung soll Lea das Gemälde zusätzlich zu ihrer Hälfte des übrigen Nachlasses erhalten; dessen Wert soll nicht auf ihren Anteil angerechnet werden.
Trifft „Teilungsanordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLetztwillige Verfügung des ErblassersEva hat ihre Vorgaben in einem formwirksamen Testament festgehalten.
- 2erfülltVorgabe zur Auseinandersetzung unter MiterbenEva gibt vor, welcher Miterbin das Gemälde bei der Aufteilung zukommen soll.
- 3erfülltUnveränderte ErbquotenDie zusätzliche Zuwendung ändert die Erbeinsetzung zu gleichen Teilen nicht.
- 4fehltAnrechnung bei GegenstandszuweisungEva schließt die Anrechnung ausdrücklich aus und ordnet damit ein Vorausvermächtnis an.
Typische Fehler
FehlerDer zugewiesene Gegenstand wird bereits mit dem Erbfall Alleineigentum des begünstigten Miterben.
RichtigDie Anordnung regelt die Auseinandersetzung, bewirkt aber keinen unmittelbaren Eigentumsübergang auf den begünstigten Miterben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata