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Teilschuld

§ 420 BGB · Zivilrecht

Teilschuld bzw. Teilgläubigerschaft liegt vor, wenn eine teilbare Leistung von mehreren Schuldnern oder an mehrere Gläubiger zu erbringen ist und jeder Schuldner nur seinen Anteil schuldet bzw. jeder Gläubiger nur seinen Anteil fordern kann, sodass die Schuld oder Forderung in selbstständige Teilschulden oder Teilforderungen aufgeteilt ist. Im Zweifel sind die Anteile gleich groß.

Merksatz

Entscheidend ist die Aufteilung in eigenständige Ansprüche, nicht nur die Zahl der Beteiligten.

Teilschuld oder Gesamtschuld?Links ist die Schuld auf Anteile begrenzt. Rechts schuldet jeder die ganze Leistung, insgesamt aber nur einmal.
Teilschuld
Gesamtschuld
Höhe der Einzelschuld
Jeder schuldet nur seinen eigenen Anteil.
Jeder schuldet die gesamte Leistung.
Erfüllungswirkung
Die Erfüllung der eigenen Teilschuld befreit nur diesen Schuldner.
Soweit ein Schuldner erfüllt, werden auch die anderen befreit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva leiht Lena und Max gemeinsam 1.000 Euro. Alle drei vereinbaren, dass Eva von Lena nur 600 Euro und von Max nur 400 Euro zurückverlangen darf.

Trifft „Teilschuld“ hier zu?

„Teilschuld“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Teilbare Leistung
    Die Rückzahlung einer Geldsumme lässt sich in Teilbeträge aufteilen.
    erfüllt
  2. 2
    Mehrere Schuldner oder Gläubiger
    Lena und Max sind beide zur Rückzahlung verpflichtet.
    erfüllt
  3. 3
    Beschränkung auf selbstständige Anteile
    Die Vereinbarung begrenzt jede Rückzahlungspflicht auf einen eigenen Betrag.
    erfüllt
BFall B

Eva leiht Lena und Max gemeinsam 1.000 Euro. Alle drei vereinbaren, dass Eva von Lena oder Max jeweils die gesamten 1.000 Euro zurückverlangen darf, insgesamt aber nur einmal.

Trifft „Teilschuld“ hier zu?

„Teilschuld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beschränkung auf selbstständige Anteile

An der Definition geprüft

  1. 1
    Teilbare Leistung
    Die Rückzahlung einer Geldsumme lässt sich in Teilbeträge aufteilen.
    erfüllt
  2. 2
    Mehrere Schuldner oder Gläubiger
    Lena und Max sind beide zur Rückzahlung verpflichtet.
    erfüllt
  3. 3
    Beschränkung auf selbstständige Anteile
    Jeder schuldet die gesamte Rückzahlung statt eines begrenzten Anteils; vereinbart ist eine Gesamtschuld.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Anteile müssen stets gleich groß sein.

RichtigGleiche Anteile gelten nur im Zweifelsfall; eine Vereinbarung kann unterschiedliche Anteile festlegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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