Definitionen
Telekommunikationsnetz
§ 3 Nr. 65 TKG · StrafrechtEin Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen einschließlich nicht aktiver Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Satellitennetze, feste und mobile terrestrische Netze sowie Stromleitungsnetze, soweit diese zur Signalübertragung genutzt werden.
Die Einordnung als Netz hängt nicht davon ab, ob Signale drahtgebunden oder drahtlos übertragen werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Betrieb 1verbindet die Computer seiner Büros durch Glasfaserkabel und Verteilgeräte. 2Die Geräte senden Daten als Lichtimpulse durch die Fasern von einem Büro zum anderen. Das System wird nur innerhalb des Betriebs genutzt.
Trifft „Telekommunikationsnetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragungssysteme mit gegebenenfalls weiteren NetzbestandteilenDie verbundenen Kabel und Verteilgeräte bilden die technische Übertragungsstruktur.
- 2erfülltMöglichkeit der Signalübertragung auf elektromagnetischem WegLichtimpulse übertragen Daten auf optischem und damit elektromagnetischem Weg.
In einem alten Schiff 1verbinden Sprechrohre aus Metall die Brücke, den Maschinenraum und die Küche. Sprache gelangt allein durch Schallwellen in der Luft von einem Rohrende zum anderen. Elektrische Leitungen, Funkgeräte und Lichtleiter werden dafür nicht verwendet.
Trifft „Telekommunikationsnetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragungssysteme mit gegebenenfalls weiteren NetzbestandteilenDie verbundenen Sprechrohre bilden ein technisches System zur Übertragung von Sprache.
- 2fehltMöglichkeit der Signalübertragung auf elektromagnetischem WegDie Übertragung erfolgt durch mechanische Schallwellen statt auf elektromagnetischem Weg.
Typische Fehler
FehlerFür jedes Telekommunikationsnetz wird verlangt, dass es der Allgemeinheit zugänglich ist.
RichtigDie Nutzung für öffentlich zugängliche Dienste betrifft die besondere Kategorie des öffentlichen Telekommunikationsnetzes, nicht den allgemeinen Netzbegriff.
FehlerStromleitungsnetze werden unabhängig von ihrer konkreten Nutzung einbezogen.
RichtigStromleitungsnetze werden nur erfasst, soweit sie zur Übermittlung von Signalen eingesetzt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema