Definitionen
Teilleistung
§ 266 BGB · ZivilrechtEine Teilleistung liegt vor, wenn der Schuldner nicht die gesamte geschuldete Leistung, sondern nur einen quantitativ abgrenzbaren Teil davon erbringt; der Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Teilleistung anzunehmen, es sei denn, die Annahme ist gesetzlich vorgeschrieben, vertraglich vereinbart oder nach Treu und Glauben geboten.
Die Teilbarkeit einer Leistung begründet noch keine Pflicht, einzelne Teile anzunehmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Aus einem zinslosen Darlehen muss Ben Lea heute 1.000 Euro zurückzahlen. 2Lea erhält heute von Ben nur 400 Euro auf ihrem Konto; die übrigen 600 Euro zahlt Ben nicht.
Trifft „Teilleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende LeistungspflichtBen ist zur Rückzahlung von 1.000 Euro verpflichtet.
- 2erfülltErbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren TeilsDie gezahlten 400 Euro bilden nur einen Teil des geschuldeten Geldbetrags.
1Aus einem zinslosen Darlehen muss Ben Lea heute 1.000 Euro zurückzahlen. Lea erhält heute die gesamten 1.000 Euro von Ben auf ihrem Konto.
Trifft „Teilleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende LeistungspflichtBen ist zur Rückzahlung von 1.000 Euro verpflichtet.
- 2fehltErbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren TeilsBen zahlt den gesamten geschuldeten Betrag und nicht nur einen Teil.
1Lea verkauft Ben einen neuen Tisch mit glatter, unbeschädigter Platte. Sie liefert den Tisch mit allen vereinbarten Bestandteilen, aber mit tiefen Kratzern in der Platte.
Trifft „Teilleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende LeistungspflichtLea schuldet aufgrund des Kaufvertrags die Lieferung des vereinbarten Tischs.
- 2fehltErbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren TeilsDer Tisch wird vollständig geliefert; die Kratzer betreffen seine Beschaffenheit und nicht den Leistungsumfang.
Typische Fehler
FehlerEine mengenmäßig vollständige Leistung wird allein wegen eines Qualitätsmangels als Teilleistung eingeordnet.
RichtigEine Teilleistung setzt einen unvollständigen Leistungsumfang voraus; ein bloßer Qualitätsmangel genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata