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Teilleistung

§ 266 BGB · Zivilrecht

Eine Teilleistung liegt vor, wenn der Schuldner nicht die gesamte geschuldete Leistung, sondern nur einen quantitativ abgrenzbaren Teil davon erbringt; der Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Teilleistung anzunehmen, es sei denn, die Annahme ist gesetzlich vorgeschrieben, vertraglich vereinbart oder nach Treu und Glauben geboten.

Merksatz

Die Teilbarkeit einer Leistung begründet noch keine Pflicht, einzelne Teile anzunehmen.

Teilleistung oder Schlechtleistung?Links fehlt ein Teil des geschuldeten Umfangs. Rechts steht ein Qualitätsmangel im Mittelpunkt, der auch bei vollständiger Menge vorliegen kann.
Teilleistung
Schlechtleistung
Art der Abweichung
Der erbrachte Umfang bleibt hinter dem geschuldeten zurück.
Die erbrachte Leistung hat nicht die geschuldete Qualität.
Vollständiger Umfang
Nein, es wird nur ein Teil erbracht.
Ein Qualitätsmangel ist auch bei vollständigem Umfang möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Aus einem zinslosen Darlehen muss Ben Lea heute 1.000 Euro zurückzahlen. 2Lea erhält heute von Ben nur 400 Euro auf ihrem Konto; die übrigen 600 Euro zahlt Ben nicht.

Trifft „Teilleistung“ hier zu?

„Teilleistung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehende Leistungspflicht
    Ben ist zur Rückzahlung von 1.000 Euro verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Erbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren Teils
    Die gezahlten 400 Euro bilden nur einen Teil des geschuldeten Geldbetrags.
    erfüllt
BFall B

1Aus einem zinslosen Darlehen muss Ben Lea heute 1.000 Euro zurückzahlen. Lea erhält heute die gesamten 1.000 Euro von Ben auf ihrem Konto.

Trifft „Teilleistung“ hier zu?

„Teilleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren Teils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehende Leistungspflicht
    Ben ist zur Rückzahlung von 1.000 Euro verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Erbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren Teils
    Ben zahlt den gesamten geschuldeten Betrag und nicht nur einen Teil.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Schlechtleistung

1Lea verkauft Ben einen neuen Tisch mit glatter, unbeschädigter Platte. Sie liefert den Tisch mit allen vereinbarten Bestandteilen, aber mit tiefen Kratzern in der Platte.

Trifft „Teilleistung“ hier zu?

„Teilleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren Teils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehende Leistungspflicht
    Lea schuldet aufgrund des Kaufvertrags die Lieferung des vereinbarten Tischs.
    erfüllt
  2. 2
    Erbringung nur eines quantitativ abgrenzbaren Teils
    Der Tisch wird vollständig geliefert; die Kratzer betreffen seine Beschaffenheit und nicht den Leistungsumfang.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine mengenmäßig vollständige Leistung wird allein wegen eines Qualitätsmangels als Teilleistung eingeordnet.

RichtigEine Teilleistung setzt einen unvollständigen Leistungsumfang voraus; ein bloßer Qualitätsmangel genügt nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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