Definitionen
Technische Überwachung bezeichnet den Einsatz technischer Mittel durch Behörden zur verdeckten oder offenen Beobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikationsvorgängen oder Daten, insbesondere durch optisch-akustische Überwachung, den Einsatz von Ortungsmitteln oder die Überwachung der Telekommunikation, zum Zweck der Strafverfolgung (§ 100a StPO) oder der Gefahrenabwehr (§§ 45 ff. BKAG).
Die eingesetzte Technik, nicht die Heimlichkeit, prägt diese Form behördlicher Informationsgewinnung.
Fälle zum Selbstprüfen
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Eine Polizeibeamtin beobachtet während ihres Dienstes einen Mann auf einer öffentlichen Straße. Sie will damit einen Banküberfall aufklären, den der Mann nach übereinstimmenden Zeugenaussagen begangen haben soll. Dabei zeichnet sie ihn mit einer Videokamera auf.
Trifft „Technische Überwachung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinsatz technischer MittelDie Videokamera ist ein technisches Mittel zur Bildaufzeichnung.
- 2erfülltHandeln einer BehördeDie Beamtin handelt dienstlich für die Polizei.
- 3erfülltBeobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikation oder DatenGegenstand der Beobachtung ist eine Person.
- 4erfülltZweck der Strafverfolgung oder GefahrenabwehrDie Aufklärung einer bereits begangenen Straftat dient der Strafverfolgung.
Eine Polizeibeamtin beobachtet während ihres Dienstes einen Mann auf einer öffentlichen Straße. Sie will damit einen Banküberfall aufklären, den der Mann nach übereinstimmenden Zeugenaussagen begangen haben soll. Sie beobachtet ausschließlich mit bloßem Auge und setzt keine technischen Hilfsmittel ein.
Trifft „Technische Überwachung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEinsatz technischer MittelDie Beamtin nutzt nur ihre eigene Wahrnehmung ohne technische Unterstützung.
- 2erfülltHandeln einer BehördeDie Beamtin handelt dienstlich für die Polizei.
- 3erfülltBeobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikation oder DatenGegenstand der Beobachtung ist eine Person.
- 4erfülltZweck der Strafverfolgung oder GefahrenabwehrDie Aufklärung einer bereits begangenen Straftat dient der Strafverfolgung.
Typische Fehler
FehlerTechnische Überwachung wird mit der Überwachung der Telekommunikation gleichgesetzt.
RichtigDer Begriff umfasst auch andere Maßnahmen, etwa die Beobachtung mit Kameras oder die Ortung einer Person.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema