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Technische Überwachung

§ 100a StPO; §§ 45 ff. BKAG · Öffentliches Recht

Technische Überwachung bezeichnet den Einsatz technischer Mittel durch Behörden zur verdeckten oder offenen Beobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikationsvorgängen oder Daten, insbesondere durch optisch-akustische Überwachung, den Einsatz von Ortungsmitteln oder die Überwachung der Telekommunikation, zum Zweck der Strafverfolgung (§ 100a StPO) oder der Gefahrenabwehr (§§ 45 ff. BKAG).

Merksatz

Die eingesetzte Technik, nicht die Heimlichkeit, prägt diese Form behördlicher Informationsgewinnung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Polizeibeamtin beobachtet während ihres Dienstes einen Mann auf einer öffentlichen Straße. Sie will damit einen Banküberfall aufklären, den der Mann nach übereinstimmenden Zeugenaussagen begangen haben soll. Dabei zeichnet sie ihn mit einer Videokamera auf.

Trifft „Technische Überwachung“ hier zu?

„Technische Überwachung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz technischer Mittel
    Die Videokamera ist ein technisches Mittel zur Bildaufzeichnung.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln einer Behörde
    Die Beamtin handelt dienstlich für die Polizei.
    erfüllt
  3. 3
    Beobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikation oder Daten
    Gegenstand der Beobachtung ist eine Person.
    erfüllt
  4. 4
    Zweck der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr
    Die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat dient der Strafverfolgung.
    erfüllt
BFall B

Eine Polizeibeamtin beobachtet während ihres Dienstes einen Mann auf einer öffentlichen Straße. Sie will damit einen Banküberfall aufklären, den der Mann nach übereinstimmenden Zeugenaussagen begangen haben soll. Sie beobachtet ausschließlich mit bloßem Auge und setzt keine technischen Hilfsmittel ein.

Trifft „Technische Überwachung“ hier zu?

„Technische Überwachung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einsatz technischer Mittel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz technischer Mittel
    Die Beamtin nutzt nur ihre eigene Wahrnehmung ohne technische Unterstützung.
    fehlt
  2. 2
    Handeln einer Behörde
    Die Beamtin handelt dienstlich für die Polizei.
    erfüllt
  3. 3
    Beobachtung, Aufzeichnung oder Auswertung von Personen, Kommunikation oder Daten
    Gegenstand der Beobachtung ist eine Person.
    erfüllt
  4. 4
    Zweck der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr
    Die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat dient der Strafverfolgung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerTechnische Überwachung wird mit der Überwachung der Telekommunikation gleichgesetzt.

RichtigDer Begriff umfasst auch andere Maßnahmen, etwa die Beobachtung mit Kameras oder die Ortung einer Person.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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