Definitionen
Teilidentität der Ausführungshandlungen
§ 52 StGB · StrafrechtTeilidentität der Ausführungshandlungen liegt vor, wenn sich zwei oder mehr Straftatbestände in ihrer tatbestandlichen Ausführungshandlung zumindest partiell überschneiden, d.h. die zur Verwirklichung des einen Tatbestands vorgenommene Handlung zugleich ganz oder teilweise die Ausführungshandlung eines anderen Tatbestands darstellt. Sie begründet Handlungseinheit im Sinne des § 52 StGB; Tateinheit besteht, soweit keine Gesetzeskonkurrenz eingreift.
Gleichzeitigkeit allein genügt nicht; entscheidend ist ein gemeinsamer Teil der tatbestandlichen Ausführung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora schlägt Paul mit der Faust ins Gesicht, um ihm die Geldbörse wegzunehmen, und bricht ihm dabei die Nase. Danach zieht sie die Geldbörse aus seiner Jackentasche, um das Geld für sich auszugeben.
Trifft „Teilidentität der Ausführungshandlungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens zwei verwirklichte StraftatbeständeNora verwirklicht einen Raub und eine vorsätzliche Körperverletzung.
- 2erfülltGemeinsamer Teil der tatbestandlichen AusführungDer Faustschlag ist zugleich Körperverletzung und Gewalt zur Ausführung des Raubes.
1Am Montag zieht Nora unbemerkt Pauls Geldbörse aus seiner Jackentasche, um das Geld für sich auszugeben. Am Mittwoch schlägt sie Paul wegen eines neuen Streits mit der Faust ins Gesicht und bricht ihm die Nase.
Trifft „Teilidentität der Ausführungshandlungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens zwei verwirklichte StraftatbeständeNora verwirklicht einen Diebstahl und eine vorsätzliche Körperverletzung.
- 2fehltGemeinsamer Teil der tatbestandlichen AusführungDie heimliche Wegnahme und der zwei Tage spätere Faustschlag haben keinen gemeinsamen Ausführungsteil.
Typische Fehler
FehlerSchon die gleichzeitige Ausführung mehrerer Straftaten wird als Teilidentität behandelt.
RichtigDie Ausführungshandlungen müssen sich zumindest teilweise überschneiden; bloße Gleichzeitigkeit genügt nicht.
FehlerAus der Teilidentität wird unmittelbar Tateinheit gefolgert, ohne Gesetzeskonkurrenz zu prüfen.
RichtigTrotz Handlungseinheit ist zu prüfen, ob ein Straftatbestand durch Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema